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Allgemeine Vorlage (Änderung der Verkehrsführung in der Eifelstraße in Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Änderung der Verkehrsführung in der Eifelstraße in Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Änderung der Verkehrsführung in der Eifelstraße in Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Änderung der Verkehrsführung in der Eifelstraße in Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Änderung der Verkehrsführung in der Eifelstraße in Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Linden/641-18 BE: Herr Linden/Herr Schmühl Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 103/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 20.01.2005 01.02.2005 15.02.2005 TOP: Änderung der Verkehrsführung in der Eifelstraße in Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 09.06.1994 bzw. entsprechender Anordnung durch das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren wurde die seinerzeit bestehende Einbahnstraßenregelung in der Eifelstraße von der Hauptstraße (L 249) aus bis zum Kapellenweg probeweise aufgehoben. Die Teilöffnung erfolgte am 05.08.1994. Aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 29.03.1995 wurde sie bis zum jetzigen Zeitpunkt beibehalten und hat sich bewährt. Insgesamt bestehen seit dem endgültigen Ausbau der Straßen im Wohngebiet Kreuzau-Süd 3 Zufahrtmöglichkeiten dorthin, und zwar - über die Eifelstraße vom Einmündungsbereich Üdinger Weg/Peschstraße, - über die Eifelstraße von der L 249 aus, - von der L 249 im Bereich der Straße „Am Stadion“. Es besteht allerdings nur über die Eifelstraße auf die L 249 eine einzige Ausfahrmöglichkeit aus dem sehr großen Wohngebiet. Eine weitere Anbindung des Wohngebietes mit Ausfahrt über die Eifelstraße im Bereich Üdinger Weg/Peschstraße ist bisher aus Gefahrengründen wegen der Unübersichtlichkeit an diesem Kreuzungspunkt gescheitert. Allerdings wurde die Verwaltung mit dem o.a. Ratsbeschluss über die probeweise Teilöffnung der Eifelstraße gleichzeitig beauftragt, zu prüfen, ob die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Üdinger Weg/Eifelstraße/Peschstraße möglich wäre, um bereits seinerzeit gegebenenfalls neue Überlegungen bezüglich der Führung des Verkehrs in der Eifelstraße anstellen zu können. Wie Ihnen bekannt ist, war die Anlegung eines Kreisverkehrs allerdings bisher aus Platzgründen nicht möglich. Noch zu erwähnen ist, dass auch der Radweg in der Eifelstraße wegen der fehlenden Übersicht nicht bis zum vorgenannten Kreuzungsbereich hin angelegt werden konnte, sondern um das Feuerwehrgerätehaus herumgeführt werden musste. Soweit in Kurzfassung die bisherige verkehrsrechtliche Entwicklung im Wohngebiet Kreuzau-Süd incl. der Eifelstraße mit dem Ergebnis, dass die Tatsache nur einer einzigen Ausfahrtmöglichkeit für ein derart großes Wohngebiet als verkehrsrechtlich völlig unbefriedigend zu bezeichnen ist. Da der Bau eines so genannten Minikreisverkehres am Kreuzungsbereich Peschstraße/Eifelstraße/Üdinger Weg zwischenzeitlich möglich wurde, der Bau kurz vor dem Abschluss steht und der Kreuzungsbereich dadurch entschärft wird, ist es möglich, die noch bestehende Teileinbahnstraßenregelung gänzlich aufzuheben. Dadurch würde eine sinnvolle weitere Ausfahrmöglichkeit aus dem Wohngebiet Kreuzau-Süd geschaffen, so dass sich der Ausfahrverkehr aus dem Wohngebiet (incl. der Eifelstraße selbst) je nach Fahrziel in westlicher -2bzw. östlicher Richtung über die Eifelstraße verteilen kann. Die Gesamtöffnung der Eifelstraße für den Ausfahrverkehr aus dem Wohngebiet hat zum einen zwar eine Mehrbelastung des westlichen Bereiches der Eifelstraße, andererseits jedoch eine Entlastung des östlichen Bereiches der Eifelstraße zur Folge, und zwar je nach Zielort des ausfahrenden Verkehres. Diese Entzerrung führt natürlich vornehmlich auch dazu, dass sich zukünftig nicht mehr der gesamte Verkehr, der z.B. in den Einkaufsbereich der Hauptstraße, in den Windener Raum oder aber über die K 32 nach Üdingen fahren will, über den Einmündungsbereich Eifelstraße/L 249 und darüber hinaus über den Linksabbiegebereich an der Ampel am ehemaligen Reisebüro „quälen“ muss. Vielmehr könnte dieser Verkehr zukünftig über den Minikreisverkehr sinnvoll und entlastend für die genannten Bereiche verteilt werden. An dieser Stelle wird ausdrücklich erwähnt, dass die beabsichtigte Gesamtöffnung der Eifelstraße lediglich die genannten Vorteile für die Verkehrsteilnehmer aus dem Wohngebiet Kreuzau-Süd incl. der Eifelstraße bewirken sollen, jedoch nicht zu einer Erhöhung des Fahrzeugverkehres insgesamt in der Eifelstraße führen soll. Diesbezüglich kann nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden, dass sich in der Eifelstraße in Hauptverkehrszeiten verstärkt rückläufiger Verkehr aus dem Drover Bereich bilden wird, der die Eifelstraße als Abkürzung benutzt, um die Ampelanlage im Bereich L 249/Hauptstraße zu umfahren. Es ist von daher zu überlegen, welche Möglichkeit besteht, den vorgenannten, in der Eifelstraße nicht gewollten Verkehr von einem Befahren der Eifelstraße abzuhalten. Rechtlich ließe sich dieses sicherlich durch die Aufstellung von VZ 267 (Verbot der Einfahrt) in Verbindung mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ erreichen. Dass dieses Zusatzzeichen allerdings tatsächlich erfahrungsgemäß keinerlei Beachtung findet und der Anliegerbegriff nach der Rechtsprechung sehr weit dehnbar ist (z.B. man möchte sich die Häuser in dem Wohngebiet näher ansehen) führt diese Schilderkombination tatsächlich nicht dazu, den nicht erwünschten Durchgangsverkehr aus der Eifelstraße fernzuhalten. Allerdings besteht die Möglichkeit, das VZ 267 StVO ohne Zusatzzeichen in der Eifelstraße unmittelbar hinter der Einmündung der Straße „Frohbenden“ in Richtung Üdinger Weg beidseitig aufzustellen. Dieses hätte zur Folge, das Verkehrsteilnehmer einen Umweg über die Straße „Frohbenden“ fortführend über die Querspange „Zum Wiesenbach“ und über die Straße „Kapellenweg“ zurück zur Eifelstraße zurücklegen müssten, um von dort aus weiter in Richtung Üdinger Weg fahren zu können. Nur über einen solchen Umweg, der aller Voraussicht nach nicht in Kauf genommen wird, lässt sich m.E. der aus Drove rückläufige Durchgangsverkehr aus der Eifelstraße nach kurzer Eingewöhnung fernhalten. Die Aufstellung des Verkehrszeichens an besagter Stelle bedingt zwar auch, dass die Anwohner des Teilstückes zwischen „Kapellenweg“ und „Frohbenden“ bei der Einfahrt von der L 249 aus den Umweg fahren müssen, um zu ihren Häusern zu gelangen. Auch die Anwohner des Wohngebietes südlich der Eifelstraße, die bisher von der L 249 aus bis zum „Kapellenweg“ und von dort ins Wohngebiet fahren konnten, müssten zukünftig bereits an der Straße „Frohbenden“ in das Wohngebiet einfahren. Obwohl ich nicht verkenne, dass es durch die notwendige Aufstellung des VZ 267 an besagter Stelle zu einer ansonsten von der Verwaltung stets nicht gewollten Verkehrsverlagerung in eine andere Straße kommt - hier: Teilstück „Frohbenden“ und Querspange „Zum Wiesenbach erscheint mir dieses vorliegend ausnahmsweise gerechtfertigt, da die genannten Vorteile im Hinblick auf eine zusätzliche Ausfahrt aus dem Wohngebiet nach Abwägung aller Belange überwiegen. Dieser Vorteil kommt letztlich auch den Anwohnern der Eifelstraße zwischen „Kapellenweg“ und „Frohbenden“ sowie den genannten Teilstücken der Straßen „Frohbenden“ und „Zum Wiesenbach“ zugute. Da bei einem positiven Ratsbeschluss über die Gesamtöffnung der Eifelstraße mit Aufstellung des genannten VZ eine endgültige Entscheidung vom Straßenverkehrsamt zu treffen wäre, wurde das Straßenverkehrsamt vorab seitens der Verwaltung befragt, ob eine solche Anordnung -3gegebenenfalls verfügt würde. Das Straßenverkehrsamt hat erklärt, dass dagegen keine Bedenken bestehen. Um zu vermeiden, dass einige Verkehrsteilnehmer aus dem Wohngebiet Kreuzau-Süd nach Öffnung der Eifelstraße in die Straße „Im Hirnfeld“ abbiegen, um von dort aus die Hauptstraße zu erreichen, hatte die Verwaltung zunächst vor, in der Eifelstraße vor dem Einmündungsbereich „Im Hirnfeld“ in Richtung Minikreisverkehr das VZ 209-30 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus) aufzustellen. Das Straßenverkehrsamt hat dazu allerdings vorab erklärt, dass es hierzu zunächst keinen Bedarf sieht. Das Straßenverkehrsamt vertritt die Auffassung, dass die Anwohner des Wohngebietes Kreuzau-Süd incl. der Eifelstraße bei einer Öffnung der Eifelstraße aller Voraussicht nach problemlos über den Minikreisverkehr in Richtung Rurtal oder aber in den Geschäftsbereich von Kreuzau fahren werden. Es hält die Ausfahrt über die Straße „Im Hirnfeld“ auf die Hauptstraße für zu unattraktiv, als dass damit gerechnet werden kann, dass viele Verkehrsteilnehmer diese Route wählen würden. Sollte sich allerdings diesbezüglich tatsächlich nach Öffnung der Eifelstraße ein anderes Bild ergeben (Verkehrsbeobachtungen seitens der Verwaltung erforderlich), würde das Straßenverkehrsamt auch im Nachhinein eine verkehrsrechtliche Maßnahme (z.B. Anordnung, die ein Rechtsabbiegen von der Eifelstraße aus in die Straße „Im Hirnfeld“ bei Fahrtrichtung Minikreisverkehr untersagen würde) anordnen. Als Anlage ist zur Gesamtübersicht ein Auszug aus der Deutschen Grundkarte (1 : 5000) sowie ein Flurkartenauszug (1 : 2000) beigefügt. Zusammenfassend schlage ich Ihnen vor, in der Eifelstraße hinter dem Einmündungsbereich „Frohbenden“ in westlicher Fahrtrichtung beidseitig VZ 267 StVO aufzustellen und gleichzeitig die in der Eifelstraße stehenden VZ bezüglich der Teileinbahnstraße incl. des Radweges zu entfernen. Mit diesem verkehrsrechtlichen Vorschlag soll ermöglicht werden, das Wohngebiet Kreuzau-Süd incl. der Eifelstraße in beiden Fahrtrichtungen der Eifelstraße je nach Zielrichtung zu verlassen. Durch die vorgesehene Beschilderung soll zudem erreicht werden, dass nicht gewollter Durchgangsverkehr von der L 249 aus in westlicher Richtung in der Eifelstraße entsteht und somit die Verkehrsbelastung in der Eifelstraße insgesamt nicht zunimmt. Sofern sich nach einer Eingewöhnungsphase zeigen sollte, dass die Straße „Im Hirnfeld“ nach der Öffnung übermäßig als „Abkürzung“ benutzt wird, sollte kurzfristig überlegt werden, dieses durch verkehrsrechtliche Maßnahmen (z.B. Aufstellung von VZ 209-30 StVO) am Einmündungsbereich Eifelstraße/Im Hirnfeld in Richtung Minikreisverkehr zu unterbinden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Mittel für die notwendigen verkehrsrechtlichen Maßnahmen stehen bei Haushaltsstelle 630.5201 bereit. III. Beschlussvorschlag: „1. In der Eifelstraße wird hinter der Einmündung „Frohbenden“ beidseitig VZ 267 StVO aufgestellt. Gleichzeitig wird sowohl der bestehende Radweg als auch die Teileinbahnstraßenregelung aufgehoben. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren eine entsprechende Anordnung gemäß § 45 StVO zu beantragen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, am Einmündungsbereich Hauptstraße/Im Hirnfeld vor und nach Öffnung der Eifelstraße eine Verkehrszählung durchzuführen, um festzustellen, ob und gegebenenfalls in welchem Maße eine nicht gewollte -4Verkehrsverlagerung in die Straße „Im Hirnfeld“ erfolgt. Hierüber ist dem zuständigen Fachausschuss und dem Rat der Gemeinde Kreuzau ein Bericht und erforderlichenfalls ein Beschlussvorschlag über evtl. zusätzliche verkehrsrechtliche Maßnahmen am Einmündungsbereich Eifelstraße/Im Hirnfeld vorzulegen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________