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Allgemeine Vorlage (Kürzung der freiwilligen Ausgaben; hier: Kündigung der Mitgliedschaft in verschiedenen Vereinen und Verbänden im Bereich der Kultur- und Heimatpflege)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
18 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Kürzung der freiwilligen Ausgaben;
hier:	Kündigung der Mitgliedschaft in verschiedenen Vereinen und Verbänden im Bereich 		der Kultur- und Heimatpflege) Allgemeine Vorlage (Kürzung der freiwilligen Ausgaben;
hier:	Kündigung der Mitgliedschaft in verschiedenen Vereinen und Verbänden im Bereich 		der Kultur- und Heimatpflege)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 79/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Kulturausschuss Hauptausschuss Rat 15.08.2000 14.09.2000 26.09.2000 TOP: Kürzung der freiwilligen Ausgaben; hier: Kündigung der Mitgliedschaft in verschiedenen Vereinen und Verbänden im Bereich der Kultur- und Heimatpflege I. Sach- und Rechtslage: Mit Verfügung vom 25.05.2000 ist die „Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes“ der Gemeinde Kreuzau durch den Landrat des Kreises Düren –Amt für Rechtsangelegenheiten und Kommunalaufsicht- versagt worden. Dies bedeutet, dass sich die Gemeinde im Zustand der vorläufigen Haushaltsführung befindet und somit nach § 81 der Gemeindeordnung nur Ausgaben leisten darf, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Konsequenz ist, dass freiwillige Ausgaben nicht mehr geleistet werden dürfen. In einem Gespräch mit dem zuständigen Dezernenten, Herrn Kreisdirektor Dr. Beyer, konnte aber erreicht werden, dass von den bisherigen Haushaltsansätzen sowohl im Sport- als auch im Heimat- und Kulturbereich 30 v.H. ausgezahlt werden dürfen, und zwar orientiert an den Haushaltsansätzen des Jahres 1999. Maßgebend ist hierbei der Gesamtbetrag der Einsparungen und nicht die Einsparung bei den einzelnen Ausgabeansätzen, wonach es also auch möglich ist, bei einzelnen Haushaltsstellen Ausgaben in der bisherigen Höhe zu tätigen, wenn bei anderen Haushaltsstellen entsprechende Einsparungen erzielt werden können. Weiter ist hierbei sehr entscheidend die Aussage, dass die Kürzungen nicht erst ab 2001 durchzuführen sind, sondern schon im Jahr 2000 vorgenommen werden müssen. Unabhängig der Kürzungen an die „Vereine und Verbände im Bereich der Kultur- und Heimatpflege“ um dann 70 % (wozu auf die Sitzungsvorlage Nr. 78/00 verwiesen wird), ist im gleichen Zusammenhang aber auch eine Prüfung hinsichtlich der „Mitgliedschaften“ der Gemeinde Kreuzau in verschiedenen Vereinen und Verbänden mit dem Ziel vorzunehmen, diese aufzugeben. Dies ist einerseits schon aus dem Grunde angezeigt, dass „Kürzungen“ bei Mitgliedsbeiträgen bekanntlich nicht möglich sind, andererseits bei den freiwilligen Leistungen nach § 81 Gemeindeordnung i.V. mit den Vorgaben der Kommunalaufsicht zu verfahren ist. Demnach wird die Kündigung der Mitgliedschaften in den nachstehend bezeichneten Vereinen und Verbänden vorgeschlagen. Da dies auf Grund der Satzungsbestimmungen dieser Organisationen für das Jahr 2000 nicht mehr realisiert werden kann, sollte dies aber spätestens für das Jahr 2001 erreicht werden. Um die entsprechenden Kündigungszeiten einzuhalten (in der Regel 3 Monate vor Jahresende), ist zeitgerecht hierüber zu entscheiden. Im einzelnen handelt es sich um folgende Mitgliedschaften: 1. Verein „Heinrich-Böll-Haus, Langenbroich e.V.“ Der generelle Beschluss zum Beitritt in diesen Förderverein erfolgte am 13.06.1990, wobei mit Datum vom 22.08.1990 der Mitgliedsbeitrag (zunächst) mit 3.000 DM festgesetzt wurde. Auf Grund haushaltsrechtlicher Vorgaben wurde dieser Betrag später durch Beschluss vom 20.02.1995 (und zwar im Rahmen der Haushaltsetatberatungen) auf neu 1.000 DM/Jahr festgesetzt. 2. Verein „Museumszug auf der Rurtalbahn e.V.“ Der Beitritt der Gemeinde Kreuzau in diesen Verein erfolgte auf Grund Beschluss des Rates vom 22.10.1996 wobei eine Mitgliedschaft nach Gründung dieses Vereins ab dem Jahr 1997 besteht und ab diesem Zeitpunkt auch ein Beitrag in Höhe von 500 DM/Jahr gezahlt wird. 3. Mitgliedschaft in verschiedenen anderen Vereinen und Verbänden 2 Diese Mitgliedschaften wurden teilweise schon vor vielen Jahren begründet.. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Organisationen: a) Institut für Europäische Partnerschaften und Internationale Zusammenarbeit e.V. (IPZ). Hier besteht eine Mitgliedschaft seit dem Jahre 1997 mit einem Jahresmitgliedsbeitrag von 150 DM. b) Eifelverein. Hier ist die Gemeinde Kreuzau seit vielen Jahren Mitglied im sog. „Hauptverein“, und zwar mit einem Jahresbeitrag von 100 DM. c) Rheinischer Verein für Denkmalpflege. Als korporativer Beitrag werden seitens der Gemeinde 90 DM/Jahr entrichtet. d) Dürener Geschichtsverein. Hier beträgt der Jahresmitgliedsbeitrag 30 DM. Die Verwaltung schlägt vor, entsprechend den o.a. Ausführungen ab dem Jahr 2001 zu verfahren. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Durch die Kündigung der Mitgliedschaften in den unter Punkt 1 bis 3 genannten Vereinen und Verbänden werden ab dem Haushaltsjahr 2001 Mittel bei den einzelnen Haushaltsstellen in Höhe von insgesamt 1.870 DM eingespart. Betroffen sind folgende Haushaltsstellen mit den entsprechenden Beträgen: a) 1.366.7174.2 (Heinrich-Böll-Stiftung) mit 1.000 DM, b) 1.790.6613.0 (Museumszug auf der Rurtalbahn) mit 500 DM, c) 1.020.6571.9 (IPZ) mit 150 DM, d) 1.366.7170.7 (Eifelverein, Rheinischer Verein für Denkmalpflege, Dürener Geschichtsverein) mit zusammen 220 DM. III. Beschlussvorschlag: „Die Mitgliedschaften in den folgenden Vereinen und Verbänden werden mit Wirkung vom 01.01.2001 gekündigt, und zwar: 1. Verein „Heinrich-Böll-Haus, Langenbroich e.V.“, 2. Verein „Museumszug auf der Rurtalbahn e.V.“, 3. „Institut für Europäische Partnerschaften und Internationaler Zusammenarbeit e.V. (IPZ), 4. Eifelverein/ Hauptverein, 5. Rheinischer Verein für Denkmalpflege. 6. Dürener Geschichtsverein.“ Der Bürgermeister i.V. - Winter IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: