Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
140 kB
Datum
04.05.2016
Erstellt
28.04.16, 15:35
Aktualisiert
28.04.16, 15:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.04.2016
- Die Bürgermeisterin Az: SW
Nr. der Ratsdrucksache: 555-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
04.05.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Einwendungen gegen die Niederschrift der 5. Sitzung des Betriebsausschusses Stadtwerke
vom 09.03.2016
hier: E-Mail vom 17.04.2016
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Berichterstatter/in: Herr Schäfer
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
SW1
SW2
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 555-X
1. Sachverhalt:
Mit der E-Mail von Herrn Bartels (SPD) vom 17.04.2016 erhielt die Verwaltung nachfolgend zitierte
Einwendungen gegen die Niederschrift der 5. Sitzung des Betriebsausschusses Stadtwerke vom
09.03.2016.
Niederschrift 5. Sitzung „Stadtwerke“
Mit der Bitte um weiterreichen an:
Frau Bürgermeisterin
Vorsitzenden Herrn Ludger Müller
Herrn Georg Borsch
Sehr verehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Müller,
zur obigen Niederschrift (erhalten am 15.4.2016) bitte ich um einige Korrekturen:
Entgegen der Aufzählung in der Niederschrift war ich anwesend!
Herr Georg Borsch wird sich sicher erinnern, da ich auf einen – vom Vorsitzenden nicht gerügten – Einwurf des Herrn Harald Krauß einwand (Zitat)
„ Es ist keine Schande, wenn man zwischen Investitions- und Kostenrechnung nicht unterscheiden kann – man sollte dann aber die Klappe halten
und nicht dummschwätzen“ und Herr Borsch dies – verärgert – auf sich bezog.
Für die sprachlich Fehlleistung „Klappe“ bitte ich ausdrücklich um Entschuldigung. Auf meinen Einwand folgte eine längere „Erklärung“ des Herrn
Vorsitzenden, die aber von betriebswissenschaftlicher Kenntnis ungetrübt
war...
ZU wesentlichen Fehlern in der Niederschrift:
S 3 7. Absatz
Der Verweis auf Rohrquerschnitt DN 200 erfolgte erst NACHDEM die Vertreter des EV verabschiedet wurden (Herr Anton Schmitz richtete entsprechend
bissig seine Frage nach den Gründen dafür an Herrn Wassong) und sollte
entsprechend im Protokoll erscheinein
–
also am Ende der Seite!
S 6 Wie die UWV weist auch Herr Anton Schmitz für die SPD auf mögliche
Regressansprüche des EV hin und verlangt die Aufnahme ins Protokoll, des
weiteren beantragt er die Übersendung der Niederschrift an den Erftverband.
Zur Erleichterung der Entscheidung in Sachen „Verbindungssammler“ Wird
die SPD Fraktion einen Antrag stellen, dessen Inhalt vorab – formlos –
als Anlage beigefügt ist.
2. Rechtliche Würdigung
Gem. § 23 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bad Münstereifel und seine Ausschüsse
i.V.m. § 58 Abs. 2 GO NW finden auf das Verfahren in den Ausschüssen grundsätzlich die für den
Rat geltenden Vorschriften dieser Geschäftsordnung Anwendung, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen und § 24 dieser Geschäftsordnung abweichende Regelungen enthalten
Gem. § 21 Abs. 7 und 8 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bad Münstereifel und seine
Ausschüsse können Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift nach Eingang bis zu 3
Tage vor der darauffolgenden Sitzung schriftlich oder zum Protokoll beim Bürgermeister (Stabsstelle Rat und Bürgermeister) erhoben werden; gehen bis zu diesem Zeitpunkt keine Einwendungen ein, so gilt die Niederschrift als genehmigt.
Seite 3 von Ratsdrucksache 555-X
Über eingegangene Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift beschließt der Ausschuss in seiner nächsten Sitzung. Wird eine Berichtigung beschlossen, so ist dieser Beschluss
in die Niederschrift dieser Sitzung aufzunehmen und zu der zu ändernden Niederschrift eine entsprechende Zusatzseite zu fertigen und zu verteilen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Die vorgebrachten Hinweise werden der Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses
„Stadtwerke“ vom 09.03.2016 beigefügt.