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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Koslar Nr. 26 "Alte Schule Koslar Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung – beschleunigtes Verfahren -)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
176 kB
Datum
18.04.2013
Erstellt
10.04.13, 18:43
Aktualisiert
10.04.13, 18:43
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Koslar Nr. 26 "Alte Schule Koslar
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung – beschleunigtes Verfahren -) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Koslar Nr. 26 "Alte Schule Koslar
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung – beschleunigtes Verfahren -)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Sc/Wo Jülich, 05.03.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 115/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 18.04.2013 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Koslar Nr. 26 "Alte Schule Koslar Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung – beschleunigtes Verfahren Anlg.: 1 SD.Net Beschlussentwurf: Aufgrund der §§ 1, 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Bebauungsplan Koslar Nr. 26 „Alte Schule Koslar“, aufgestellt. Mit diesem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern geschaffen werden. Der Bereich ist dem Bereichsgrenzenplan vom 14.03.2013 zu entnehmen. Begründung: Mit Schreiben vom 06.02.2013 wurde ein Antrag gestellt, für den Bereich der alten Schule die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Wohnbebauung zu schaffen. Ziel ist, durch den Rückbau der Immobilie „Alte Schule Koslar“ das Areal für Einfamilienhäuser zu entwickeln. Die Fläche ist von der SEG Jülich auch auf eine mögliche Bebauung mit einer Seniorenresidenz hin überprüft worden. Die Straßen und Wege, die zur „Alten Schule Koslar“ führen, weisen jedoch deutliche Steigungen auf und verfügen in Teilen über keine Bürgersteige. Die fußläufige Anbindung an den Ortsteil wäre für die Bewohner einer Seniorenresidenz daher nur sehr eingeschränkt gegeben. Eine direkte ÖPNV-Erschließung ist nicht vorhanden. Die hieraus resultierende schlechte Erreichbarkeit von Kommunikations- und Erlebnisorten, wie Cafés, Parks und Einkaufsmöglichkeiten ist ein zentraler Standortnachteil. Vor diesem Hintergrund ist das Areal „Alte Schule Koslar“ nach Einschätzung der SEG Jülich kein geeigneter Standort für die Ansiedlung einer Seniorenresidenz. Der Bereich ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Koslar Nr. 15.2 „An der alten Schule“ als „Mischgebiet“ und „verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen. Als Anlage ist der Bereichsgrenzenplan vom 14.03.2013 beigefügt. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: X nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 115/2013 X nein nein Seite 2