Daten
Kommune
Jülich
Größe
176 kB
Datum
18.04.2013
Erstellt
10.04.13, 18:43
Aktualisiert
10.04.13, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Sc/Wo
Jülich, 05.03.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 115/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
18.04.2013
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Ergebnisse
Bebauungsplan Koslar Nr. 26 "Alte Schule Koslar
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der
letztgültigen Fassung – beschleunigtes Verfahren Anlg.: 1
SD.Net
Beschlussentwurf:
Aufgrund der §§ 1, 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Bebauungsplan Koslar Nr. 26
„Alte Schule Koslar“, aufgestellt. Mit diesem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern geschaffen werden. Der Bereich ist dem
Bereichsgrenzenplan vom 14.03.2013 zu entnehmen.
Begründung:
Mit Schreiben vom 06.02.2013 wurde ein Antrag gestellt, für den Bereich der alten Schule die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Wohnbebauung zu schaffen.
Ziel ist, durch den Rückbau der Immobilie „Alte Schule Koslar“ das Areal für Einfamilienhäuser zu
entwickeln.
Die Fläche ist von der SEG Jülich auch auf eine mögliche Bebauung mit einer Seniorenresidenz hin
überprüft worden. Die Straßen und Wege, die zur „Alten Schule Koslar“ führen, weisen jedoch
deutliche Steigungen auf und verfügen in Teilen über keine Bürgersteige. Die fußläufige Anbindung
an den Ortsteil wäre für die Bewohner einer Seniorenresidenz daher nur sehr eingeschränkt gegeben. Eine direkte ÖPNV-Erschließung ist nicht vorhanden. Die hieraus resultierende schlechte Erreichbarkeit von Kommunikations- und Erlebnisorten, wie Cafés, Parks und Einkaufsmöglichkeiten
ist ein zentraler Standortnachteil. Vor diesem Hintergrund ist das Areal „Alte Schule Koslar“ nach
Einschätzung der SEG Jülich kein geeigneter Standort für die Ansiedlung einer Seniorenresidenz.
Der Bereich ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Koslar Nr. 15.2 „An der alten Schule“ als
„Mischgebiet“ und „verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen.
Als Anlage ist der Bereichsgrenzenplan vom 14.03.2013 beigefügt.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
X
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 115/2013
X
nein
nein
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