Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
145 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
14.11.13, 15:03
Aktualisiert
11.12.13, 06:16
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 265/2013 1. Ergänzung
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 30.10.2013
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Rat
Betrifft:
- 20 -
BM / Dezernent
Termin
10.12.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
26.11.2013
vorberatend
10.12.2013
beschließend
Bahnhof Erftstadt – Wirtschaftlichkeitsberechnung der Variante 3 Beschluss über die
zu realisierende Variante
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Mittel sind Wirtschaftsplan 2014 zur Verfügung zu stellen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Von den vom Planungsbürö Heinz/Jahnen/Pflüger (HJP, Aachen) erarbeiteten Entwürfen wird die
Variante 3 realisiert.
Begründung:
Für die am Bahnhof zu errichtende Bebauung wurden drei verschiedenen Varianten vorgelegt. Zu
jeder dieser Varianten habe ich eine Folgekostenrechnung erstellt, in der die sich aus dem
Bauvorhaben ergebende finanzielle Belastung in den ersten Jahren nach der Fertigstellung
ersichtlich ist.
Zur Erhöhung der sozialen Kontrolle sollten am Bahnhof möglichst Wohnungen errichtet werden.
Um die Wirtschaftlichkeit eines solchen Vorhabens beurteilen zu können, müssen neben den
Folgekosten auch die Entwicklungen der Mieten und die Veränderungen des Vermögens
betrachtet werden. Entsprechende Berechnungen habe ich als Anlage beigefügt.
Als Grundlage für die Berechnung habe ich die Mehraufwendungen herangezogen, die sich
ergeben, wenn anstelle der Variante 1 (Kiosk und Toilettenanlage) die Variante 3 (Kiosk,
Toilettenanlage, Kinderwohnung und Wohnung) realisiert wird.
Dabei wurden Kostenschätzung gemäß der Vorlage 265/2013 zu Grunde gelegt. Der finanzielle
Mehraufwand für die Realisierung der Variante 3 errechnet sich als Unterschiedsbetrag (811.400 €
- 229.100 € = 582.300 €). Die Miete ergibt sich ebenfalls als Differenz aus den zwei Varianten
(28.600 € - 5.700 € = 22.900 €). Durch die zurzeit günstige Zinslage wird eine langfristige
Darlehenslaufzeit angestrebt. Marktrecherchen ergeben einen Zinssatz von ca. 2,8%, bei 2%
Tilgung. Ein Annuitätendarlehen wird vorausgesetzt. Die jährliche Belastung aus diesem Darlehen
beträgt 28.061 €. Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung lege ich eine moderate
Mietpreissteigerung von 1% pro Jahr zu Grunde. Die Baukosten sind in den letzten 10 Jahren um
24,4% gestiegen (Mittel p.a. 2,44%). Zur Berechnung des Zeitwertes habe ich jedoch aus
Vorsichtsgründen nur 2% in Ansatz gebracht. Der Untersuchungszeitraum wird auf die übliche
Gesamtnutzdauer von 80 Jahren beschränkt.
Resümee aus der Berechnung:
Beginnend mit dem 3 Jahr wir kontinuierlich Vermögen aufgebaut. In der Tilgungsphase des
Darlehens ist Anfangs ein jährlicher Zuschussbedarf von 10.775 € erforderlich. Durch die zu
erwartenden Mietsteigerungen verringert sich der Zuschuss jährlich. Mit Ablauf der Tilgung nach
32 Jahren fällt der Zuschussbedarf ganz weg. Zu diesem Zeitpunkt beläuft sich der Zuschuss,
einschließlich Zins und Zinseszins, auf insgesamt 412.079 €. Demgegenüber steht ein Zeitwert in
Höhe von 645.511 €. In der Gesamtbetrachtungsweise der Berechnung stellt man fest, dass trotz
anfänglichem Zuschussbedarf durch diese Investition nach 80 Jahren Vermögen von insgesamt
1.272.050 € aufgebaut wird.
Die Errichtung von Wohnung am Bahnhof Erftstadt erhöht die soziale Sicherheit. Die
Verwirklichung des Bauvorhaben wirkt sich positiv auf die Vermögenslage der Stadt aus. Daher
sollte der Variante 3 der Vorzug gegeben werden.
(Erner)
-2-