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Beschlussvorlage (Bahnhof Erftstadt – Wirtschaftlichkeitsberechnung der Variante 3 Beschluss über die zu realisierende Variante)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
145 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
14.11.13, 15:03
Aktualisiert
11.12.13, 06:16
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 265/2013 1. Ergänzung Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 30.10.2013 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Rat Betrifft: - 20 - BM / Dezernent Termin 10.12.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 26.11.2013 vorberatend 10.12.2013 beschließend Bahnhof Erftstadt – Wirtschaftlichkeitsberechnung der Variante 3 Beschluss über die zu realisierende Variante Finanzielle Auswirkungen: Entsprechende Mittel sind Wirtschaftsplan 2014 zur Verfügung zu stellen. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Von den vom Planungsbürö Heinz/Jahnen/Pflüger (HJP, Aachen) erarbeiteten Entwürfen wird die Variante 3 realisiert. Begründung: Für die am Bahnhof zu errichtende Bebauung wurden drei verschiedenen Varianten vorgelegt. Zu jeder dieser Varianten habe ich eine Folgekostenrechnung erstellt, in der die sich aus dem Bauvorhaben ergebende finanzielle Belastung in den ersten Jahren nach der Fertigstellung ersichtlich ist. Zur Erhöhung der sozialen Kontrolle sollten am Bahnhof möglichst Wohnungen errichtet werden. Um die Wirtschaftlichkeit eines solchen Vorhabens beurteilen zu können, müssen neben den Folgekosten auch die Entwicklungen der Mieten und die Veränderungen des Vermögens betrachtet werden. Entsprechende Berechnungen habe ich als Anlage beigefügt. Als Grundlage für die Berechnung habe ich die Mehraufwendungen herangezogen, die sich ergeben, wenn anstelle der Variante 1 (Kiosk und Toilettenanlage) die Variante 3 (Kiosk, Toilettenanlage, Kinderwohnung und Wohnung) realisiert wird. Dabei wurden Kostenschätzung gemäß der Vorlage 265/2013 zu Grunde gelegt. Der finanzielle Mehraufwand für die Realisierung der Variante 3 errechnet sich als Unterschiedsbetrag (811.400 € - 229.100 € = 582.300 €). Die Miete ergibt sich ebenfalls als Differenz aus den zwei Varianten (28.600 € - 5.700 € = 22.900 €). Durch die zurzeit günstige Zinslage wird eine langfristige Darlehenslaufzeit angestrebt. Marktrecherchen ergeben einen Zinssatz von ca. 2,8%, bei 2% Tilgung. Ein Annuitätendarlehen wird vorausgesetzt. Die jährliche Belastung aus diesem Darlehen beträgt 28.061 €. Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung lege ich eine moderate Mietpreissteigerung von 1% pro Jahr zu Grunde. Die Baukosten sind in den letzten 10 Jahren um 24,4% gestiegen (Mittel p.a. 2,44%). Zur Berechnung des Zeitwertes habe ich jedoch aus Vorsichtsgründen nur 2% in Ansatz gebracht. Der Untersuchungszeitraum wird auf die übliche Gesamtnutzdauer von 80 Jahren beschränkt. Resümee aus der Berechnung: Beginnend mit dem 3 Jahr wir kontinuierlich Vermögen aufgebaut. In der Tilgungsphase des Darlehens ist Anfangs ein jährlicher Zuschussbedarf von 10.775 € erforderlich. Durch die zu erwartenden Mietsteigerungen verringert sich der Zuschuss jährlich. Mit Ablauf der Tilgung nach 32 Jahren fällt der Zuschussbedarf ganz weg. Zu diesem Zeitpunkt beläuft sich der Zuschuss, einschließlich Zins und Zinseszins, auf insgesamt 412.079 €. Demgegenüber steht ein Zeitwert in Höhe von 645.511 €. In der Gesamtbetrachtungsweise der Berechnung stellt man fest, dass trotz anfänglichem Zuschussbedarf durch diese Investition nach 80 Jahren Vermögen von insgesamt 1.272.050 € aufgebaut wird. Die Errichtung von Wohnung am Bahnhof Erftstadt erhöht die soziale Sicherheit. Die Verwirklichung des Bauvorhaben wirkt sich positiv auf die Vermögenslage der Stadt aus. Daher sollte der Variante 3 der Vorzug gegeben werden. (Erner) -2-