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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Feuer- und Rettungswache der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
11.12.13, 06:16
Aktualisiert
11.12.13, 06:16
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Feuer- und Rettungswache der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Feuer- und Rettungswache der Stadt Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 593/2013 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 05.12.2013 gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: - 20 - Termin 10.12.2013 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 05.12.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Feuer- und Rettungswache der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Die Personalkosten stehen im Budget zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für den Bereich der Feuer- und Rettungswache der Stadt Erftstadt ist voraussichtlich zum Frühjahr des kommenden Jahres eine Stelle des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes nach zu besetzen. Hierzu wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Die Besoldung erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen des/der Bewerber/in bis zur Besoldungsgruppe A 8 BBesG. Begründung: Ein Beamter des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes hat sich um eine Anstellung bei einem anderen Dienstherrn beworben und das Auswahlverfahren für sich entscheiden können. Das Einverständnis des neuen aufnehmenden Dienstherrn zur Versetzung des Kollegen gem. § 25 Landesbeamtengesetz liegt mir bereits vor. Ich gehe daher davon aus, dass das Versetzungsverfahren in den kommenden Wochen fortschreiten und der Kollege voraussichtlich Ende März 2014 seinen Dienst auf der Feuer- und Rettungswache der Stadt Erftstadt aufgeben wird. Zur Gewährleistung des Dienstbetriebes und Vermeidung längerfristiger Mehrbelastungen für die diensttuenden Mitarbeiter ist es dringend erforderlich, diese Stelle zeitnah mit einem ausgebildeten Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes nach zu besetzen. (Erner) -2-