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Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2014 an Jugendeinrichtungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
03.04.2014
Erstellt
14.11.13, 15:03
Aktualisiert
12.12.13, 06:20
Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2014 an Jugendeinrichtungen) Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2014 an Jugendeinrichtungen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 427/2013 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 13.09.2013 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 21.11.2013 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 26.11.2013 beschließend Jugendhilfeausschuss 19.02.2014 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 03.04.2014 beschließend Betrifft: 08.11.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2014 an Jugendeinrichtungen Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2014 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen Jugendeinrichtungen werden zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen. Begründung: Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt. Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbedarf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen, in der Maßnahmen an Jugendeinrichtungen erfasst sind, ist beigefügt. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm 2014" aufgelistet sind, im Jahr 2014 auch zu realisieren. Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt nach weiterer Vorberatung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft durch den Rat der Stadt. (Erner) -2-