Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
83 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
21.04.16, 13:20
Aktualisiert
21.04.16, 13:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 18.04.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 548-X
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
26.04.2016
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flst.-Nr. 1717, Burg 1
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
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1. Sachverhalt:
Ein Bauantrag zur Errichtung eines belüfteten Wetterschutzdaches aus Glas und eines Windschutzes (Glasschiebelemente) über der Außenterrasse mit 64 Sitzplätzen zum gastronomischen
Betrieb liegt vor.
Der neue Bauantrag wurde gegenüber dem Bauantrag aus 2015 (RD 421-X) dahingehend geändert, dass nunmehr das Dach aus Polystergewebe durch ein Glasdach ersetzt wird.
Die verzinkte Stahlrahmenkonstruktion bleibt stehen und wird in der Farbe anthrazit passend zu
den Rahmen der Fensterelemente lackiert. Das Glasdach wird dann von oben aufgesetzt. Es wird
ein normales Glas, kein Sonnenschutzglas verwendet.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird es keine Beschattung, Markise oder ähnliches geben.
Mit der Gebietsreferentin des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege, dem Architekten und einem
Fensterbauer wurden vor Ort die Details zur Gestaltung wie z. B. Farben der Rahmen in anthrazit,
Einbau einer Querlüftung anstatt einer Belüftung mit Oberlichtern auf dem Dach besprochen.
Seite 2 von Ratsdrucksache 548-X
Der geänderten Planung mit Glasdach und anthrazitfarbener Rahmenkonstruktion wird zugestimmt.
Dem Ausschuss zur Kenntnis.
2. Rechtliche Würdigung
Die Zulässigkeit des Vorhabens ist auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen der BauO
NRW und des BauGB zu beurteilen.
Ausnahmen von der Gestaltungssatzung hinsichtlich Dachform und Materialien sind erforderlich.
Das Benehmen des LVR-Amt für Denkmalpflege gem. § 21 Abs. 4 DSchG wurde hergestellt.
Das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wurde erteilt.
Die Benennung von Auflagen zur Ausführung von Gestaltungsdetails wird in einer separaten
denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. § 9 DSchG erteilt.
3. Finanzielle Auswirkungen
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4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
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5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
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