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Mitteilungsvorlage (Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flst.-Nr. 1717, Burg 1)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
83 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
21.04.16, 13:20
Aktualisiert
21.04.16, 13:20
Mitteilungsvorlage (Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flst.-Nr. 1717, Burg 1) Mitteilungsvorlage (Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flst.-Nr. 1717, Burg 1)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 18.04.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 548-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2016 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flst.-Nr. 1717, Burg 1 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Ein Bauantrag zur Errichtung eines belüfteten Wetterschutzdaches aus Glas und eines Windschutzes (Glasschiebelemente) über der Außenterrasse mit 64 Sitzplätzen zum gastronomischen Betrieb liegt vor. Der neue Bauantrag wurde gegenüber dem Bauantrag aus 2015 (RD 421-X) dahingehend geändert, dass nunmehr das Dach aus Polystergewebe durch ein Glasdach ersetzt wird. Die verzinkte Stahlrahmenkonstruktion bleibt stehen und wird in der Farbe anthrazit passend zu den Rahmen der Fensterelemente lackiert. Das Glasdach wird dann von oben aufgesetzt. Es wird ein normales Glas, kein Sonnenschutzglas verwendet. Zum jetzigen Zeitpunkt wird es keine Beschattung, Markise oder ähnliches geben. Mit der Gebietsreferentin des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege, dem Architekten und einem Fensterbauer wurden vor Ort die Details zur Gestaltung wie z. B. Farben der Rahmen in anthrazit, Einbau einer Querlüftung anstatt einer Belüftung mit Oberlichtern auf dem Dach besprochen. Seite 2 von Ratsdrucksache 548-X Der geänderten Planung mit Glasdach und anthrazitfarbener Rahmenkonstruktion wird zugestimmt. Dem Ausschuss zur Kenntnis. 2. Rechtliche Würdigung Die Zulässigkeit des Vorhabens ist auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen der BauO NRW und des BauGB zu beurteilen. Ausnahmen von der Gestaltungssatzung hinsichtlich Dachform und Materialien sind erforderlich. Das Benehmen des LVR-Amt für Denkmalpflege gem. § 21 Abs. 4 DSchG wurde hergestellt. Das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wurde erteilt. Die Benennung von Auflagen zur Ausführung von Gestaltungsdetails wird in einer separaten denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. § 9 DSchG erteilt. 3. Finanzielle Auswirkungen / 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen / 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel /