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Antrag (Antrag bzgl. Errichtung eines Blockheizkraftwerkes im BP 165, Lange Heide, Bliesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
12.03.2014
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
12.12.13, 06:20
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 460/2013 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 01.10.2013 gez. Klinkhammer 05.11.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 19.11.2013 vorberatend Betriebsausschuss Stadtwerke 27.11.2013 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Errichtung eines Blockheizkraftwerkes im BP 165, Lange Heide, Bliesheim Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadtwerke betreiben seit Mitte des Jahres ein Blockheizkraftwerk im EKZ. Seit dem Zeitpunkt der Projektierung der Anlage (2010/11) haben sich einige Rahmenbedingungen z.B. die Einspeisevergütung für Strom, sehr verändert. Es zeigt sich deutlicher als ursprünglich gedacht, dass für den wirtschaftlichen Betrieb einer solchen Anlage mehrerer Zustände gegeben sein müssen. Auf der einen Seite muss ein möglichst kontinuierlicher Betrieb erfolgen, auf der anderen der produzierte Strom möglichst selbst genutzt werden. Eine Einspeisung in das Stromnetz ist mitunter nicht sinnvoll, da die Produktionskosten zeitweise über der zu erzielenden Einspeisevergütung (besonders in den Nachtstunden) liegen. Insofern bedarf es entsprechender Speicher für Wärme (höhere Investition) um eben zu Zeiten mit hohem Strombedarf und entsprechend hoher Einspeisevergütung das BHKW zu betreiben. Besonders wirtschaftlich ist es dabei, den eigen produzierten Strom auch selbst zu nutzen. Insofern ist das Hallenbad als „Strom- und Wärmeverbraucher“ besonders für den Betrieb eines BHKW geeignet. Es ist mithin eine Herausforderung, das wirtschaftliche Optimum zwischen zwei zum Teil widersprüchlichen Anforderungen zu finden. Betriebsbedingt setzt die Stromproduktion mit einem BHKW die gleichzeitige Produktion von Wärme voraus. Dabei kann der Strom in das Stromnetz eingespeist werden- was wie bereits erwähnt nicht zu allen Zeiten wirtschaftlich ist- oder selbst verbraucht werden. Die Wärme hingegen muss wirtschaftlich vermarktet werden. Gerade in den Sommermonaten wird deren Absatz jedoch schwierig. In einem Mehrfamilienhaus lässt sich dies mit einem BHKW wesentlich effizienter bewerkstelligen, als in einem Baugebiet. Insbesondere weil der Strom innerhalb des Gebäudes z.b. für Lüftung o.ä Stromverbraucher genutzt werden kann. Er muss nicht primär in das Stromnetz eingespeist werden. In einem Baugebiet ließe sich demnach lediglich eine gewisse „Grundlast“ an Wärme über den Betrieb eines BHKW erzeugen. Ein darüber hinaus gehender Bedarf wäre durch den Betrieb eines herkömmlichen Gaskessels bereit zu stellen. Zudem müsste die Anlage über eine gewisse Reserve verfügen und im Regelfall sogar mit wenigstens zwei Kesseln gefahren werden. Ferner ist –anders als bei größeren Einzelobjekten- ein Versorgungsnetz zu errichten und zu unterhalten. Zur Deckung der Investitionskosten ist entweder ein Baukostenzuschuss zu erheben oder ein entsprechend hoher Grundpreis. Damit einhergehend wäre zwangsläufig ein Anschluss und Benutzungszwang festzulegen. Dieser „Zwang“ ist wegen der Investitionshöhe sehr restriktiv auszulegen und die Spielräume der Bauherren sind damit deutlich beschnitten. Das Ausscheren aus der Solidargemeinschaft würde andernfalls die Reinvestition der Maßnahme in Frage stellen. Gerade in Neubaugebieten mit Einfamilienhausbebauung sind die dort errichteten Gebäude energetisch sehr optimiert. Die überwiegend privaten Bauherren gehen aufgrund der derzeit günstigen Finanzierung deutlich über die nach EnEV (Energieeinsparverordnung) geforderten Werte hinaus. Es ist sogar davon auszugehen, dass zunehmend sogenannte „Plushäuser“ gebaut werden. Nach Einschätzung der Betriebsleitung ist zu befürchten, dass gerade in Neubaugebieten mit einem hohen Anteil an Einfamilienhausbebauung kein Bedarf an Fernwärme besteht. Dieser liegt eher in „Gebieten“ die über ältere bauliche Standards verfügen. Gut lässt sich Fernwärme auch dort vermarkten, wo bei größeren Bauvorhaben hierüber ein Bonus bei den Vorgaben zur Einhaltung der EnEV generiert werden kann. Um die nicht zu unterschätzenden Risiken im Vorfeld sorgfältig abwägen zu können, wäre es sinnvoll, eine entsprechende Einschätzung von fachkundiger Seite – evtl. im Rahmen einer Studie- einzuholen. Dabei wäre auch zu Prüfen, ob eine Versorgung über einen zentralen Wärmespeicher nicht wirtschaftlicher als ein BHKW ist. Für die Studie ist mit Kosten in Höhe von rd. 5000,- Euro zu rechnen. (Erner) -2-