Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
12.03.2014
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
12.12.13, 06:20
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 460/2013
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 01.10.2013
gez. Klinkhammer
05.11.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
19.11.2013
vorberatend
Betriebsausschuss Stadtwerke
27.11.2013
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Errichtung eines Blockheizkraftwerkes im BP 165, Lange Heide,
Bliesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stadtwerke betreiben seit Mitte des Jahres ein Blockheizkraftwerk im EKZ. Seit dem Zeitpunkt
der Projektierung der Anlage (2010/11) haben sich einige Rahmenbedingungen z.B. die
Einspeisevergütung für Strom, sehr verändert. Es zeigt sich deutlicher als ursprünglich gedacht,
dass für den wirtschaftlichen Betrieb einer solchen Anlage mehrerer Zustände gegeben sein
müssen. Auf der einen Seite muss ein möglichst kontinuierlicher Betrieb erfolgen, auf der anderen
der produzierte Strom möglichst selbst genutzt werden. Eine Einspeisung in das Stromnetz ist
mitunter nicht sinnvoll, da die Produktionskosten zeitweise über der zu erzielenden
Einspeisevergütung (besonders in den Nachtstunden) liegen.
Insofern bedarf es entsprechender Speicher für Wärme (höhere Investition) um eben zu Zeiten mit
hohem Strombedarf und entsprechend hoher Einspeisevergütung das BHKW zu betreiben.
Besonders wirtschaftlich ist es dabei, den eigen produzierten Strom auch selbst zu nutzen.
Insofern ist das Hallenbad als „Strom- und Wärmeverbraucher“ besonders für den Betrieb eines
BHKW geeignet.
Es ist mithin eine Herausforderung, das wirtschaftliche Optimum zwischen zwei zum Teil
widersprüchlichen Anforderungen zu finden.
Betriebsbedingt setzt die Stromproduktion mit einem BHKW die gleichzeitige Produktion von
Wärme voraus. Dabei kann der Strom in das Stromnetz eingespeist werden- was wie bereits
erwähnt nicht zu allen Zeiten wirtschaftlich ist- oder selbst verbraucht werden. Die Wärme
hingegen muss wirtschaftlich vermarktet werden. Gerade in den Sommermonaten wird deren
Absatz jedoch schwierig.
In einem Mehrfamilienhaus lässt sich dies mit einem BHKW wesentlich effizienter bewerkstelligen,
als in einem Baugebiet. Insbesondere weil der Strom innerhalb des Gebäudes z.b. für Lüftung o.ä
Stromverbraucher genutzt werden kann. Er muss nicht primär in das Stromnetz eingespeist
werden.
In einem Baugebiet ließe sich demnach lediglich eine gewisse „Grundlast“ an Wärme über den
Betrieb eines BHKW erzeugen. Ein darüber hinaus gehender Bedarf wäre durch den Betrieb eines
herkömmlichen Gaskessels bereit zu stellen. Zudem müsste die Anlage über eine gewisse
Reserve verfügen und im Regelfall sogar mit wenigstens zwei Kesseln gefahren werden.
Ferner ist –anders als bei größeren Einzelobjekten- ein Versorgungsnetz zu errichten und zu
unterhalten. Zur Deckung der Investitionskosten ist entweder ein Baukostenzuschuss zu erheben
oder ein entsprechend hoher Grundpreis. Damit einhergehend wäre zwangsläufig ein Anschluss
und Benutzungszwang festzulegen. Dieser „Zwang“ ist wegen der Investitionshöhe sehr restriktiv
auszulegen und die Spielräume der Bauherren sind damit deutlich beschnitten. Das Ausscheren
aus der Solidargemeinschaft würde andernfalls die Reinvestition der Maßnahme in Frage stellen.
Gerade in Neubaugebieten mit Einfamilienhausbebauung sind die dort errichteten Gebäude
energetisch sehr optimiert. Die überwiegend privaten Bauherren gehen aufgrund der derzeit
günstigen Finanzierung deutlich über die nach EnEV (Energieeinsparverordnung) geforderten
Werte hinaus. Es ist sogar davon auszugehen, dass zunehmend sogenannte „Plushäuser“ gebaut
werden.
Nach Einschätzung der Betriebsleitung ist zu befürchten, dass gerade in Neubaugebieten mit
einem hohen Anteil an Einfamilienhausbebauung kein Bedarf an Fernwärme besteht. Dieser liegt
eher in „Gebieten“ die über ältere bauliche Standards verfügen. Gut lässt sich Fernwärme auch
dort vermarkten, wo bei größeren Bauvorhaben hierüber ein Bonus bei den Vorgaben zur
Einhaltung der EnEV generiert werden kann.
Um die nicht zu unterschätzenden Risiken im Vorfeld sorgfältig abwägen zu können, wäre es
sinnvoll, eine entsprechende Einschätzung von fachkundiger Seite – evtl. im Rahmen einer
Studie- einzuholen. Dabei wäre auch zu Prüfen, ob eine Versorgung über einen zentralen
Wärmespeicher nicht wirtschaftlicher als ein BHKW ist. Für die Studie ist mit Kosten in Höhe von
rd. 5000,- Euro zu rechnen.
(Erner)
-2-