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Beschlussvorlage (Sanierung der Straßenfläche "Am Hahnacker" im Vollausbau)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
12.12.13, 06:20
Beschlussvorlage (Sanierung der Straßenfläche "Am Hahnacker" im Vollausbau) Beschlussvorlage (Sanierung der Straßenfläche "Am Hahnacker" im Vollausbau)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 481/2013 Az.: 6619 - 3002 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 18.10.2013 gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: - 20 - Termin 20.11.2013 gez. Wirtz, stellv. Bürgermeister BM / Dezernent 29.10.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Grundlegende Sanierung der Straßenfläche "Am Hahnacker" im Vollausbau Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten i.H.v. ca. 250.000 € wurden in den Entwurf des Wirtschaftsplans 2013 eingestellt Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Straße „Am Hahnacker“ wird nach Ablauf der üblichen Nutzungsdauer einer Straße infolge Verschleiß grundlegend saniert und im Vollausbau Instand gesetzt. Die grundlegende Straßenerneuerung ist nach dem Kommunalabgabengesetz eine für die Anlieger straßenbaubeitragspflichtige Maßnahme Begründung: Die Fahrbahn der Straße wurde in der heute bestehenden Form ca. Mitte der 1960’er Jahre hergestellt. Sie ist augenscheinlich marode, was sich an der sehr umfangreichen und ausgeprägten Rissbildung an der Fahrbahnoberfläche und dem stetig wachsenden Unterhaltungsbedarf der Fahrbahn zeigt. Eine aktuelle technische Untersuchung durch Bohrkernentnahmen und Kleinrammbohrungen eines externen Gutachters kommt zum Ergebnis, dass die Asphaltschicht durchgehend gealtert und versprödet ist. Ein ausreichender frostsicherer Fahrbahnaufbau ist nicht vorhanden. Im Ergebnis ist letztlich eine Totalsanierung der Fahrbahn wegen einer ausgeprägter Fahrbahnalterung infolge Verschleiß unausweichlich . Infolge der inzwischen sehr ausgeprägten Straßenschäden ist auch die Verkehrssicherheit der Straßenbenutzer zunehmend gefährdet. Aus technischer und wirtschaftlicher Sicht lässt sich ein weiteres „Flickwerk“ dauerhaft nicht vertreten. Da die übliche Nutzungsdauer einer Straße nach bald 50 Jahren bei Weitem überschritten ist und die Fahrbahn infolge Verschleiß grundlegend erneuerungsbedürftig ist, löst die Maßnahme für alle privaten Eigentümer der von der Straße erschlossenen Grundstücke eine Straßenbaubeitragspflicht nach KAG aus. Aufgrund der ursprünglichen Ausbaugegebenheiten, wie auch in Anbetracht der Straßenlage, der Führung, der Verkehrsbedeutung und Verkehrsfrequentierung im gemeindlichen Straßennetz ist eine Einstufung als Anliegerstraße vorzunehmen. Die Anlieger sind somit zu 70 % an den entstehenden Ausbaukosten zu beteiligen. Der städtische Eigenanteil beträgt 30 % der entstehenden Ausbaukosten. Im konkreten Fall sind bei geschätzten Gesamtbaukosten von ca. 250.000,00 Euro somit ca. 175.000,00 Euro Ausbaukosten auf ca. 40 erschlossene Grundstücke zu verteilen. Im Durchschnitt, also ohne beitragsrechtlich notwendiger Unterscheidung von Art und Maß der konkreten Grundstücksnutzung im Einzelfall, errechnet sich ein Straßenbaubeitrag von grob ca. 4.500,00 Euro pro Grundstück. Unter Berücksichtigung der verteilungsrelevanten Grundstückseigenschaften sind hier im Einzelfall deutliche Abweichungen sowohl nach oben wie auch nach unten möglich. Soweit es zu einem Ausbau kommt, werde ich die beitragspflichtigen Anlieger umgehend über den Eintritt der Beitragspflicht sowie über Zeitpunkt und Höhe des voraussichtlich auf den Einzelnen zukommenden Straßenbaubeitrags informiert. Mit Beginn der Maßnahme ist die Erhebung einer 80 %-igen Vorausleistung auf den geschätzten Straßenbaubeitrag vorgesehen. Nach Beendigung der Maßnahme und in Kenntnis der dann tatsächlich angefallenen Erneuerungskosten ist nachgehend der endgültige Straßenbaubeitrag unter Verrechnung der vorab erhobenen Vorausleistung zu veranlagen. In Vertretung (Wirtz) -2-