Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
117 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.01.14, 06:17
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 392/2013
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 22.08.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
10.09.2013
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
19.09.2013
vorberatend
Rat
24.09.2013
beschließend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
26.11.2013
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung
13.02.2014
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
03.04.2014
vorberatend
Rat
08.04.2014
beschließend
Betrifft:
13.11.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Rhein-Erft Kreis
Finanzielle Auswirkungen:
ca. € 2.000 – 3.000,-Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt das Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Positionspapier) Rhein-Erft und die
Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Rat begrüßt die interkommunale
Zusammenarbeit der Rhein-Erft-Kreis-Kommunen.
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. auf der Grundlage der interkommunal abgestimmten Analyse und des Positionspapiers die
eigenen kommunalen Interessen der Stadt Erftstadt auch gemeinsam mit den Rhein-Erft-KreisKommunen im Rahmen der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen
(LEP 2025) zu vertreten.
2. das Gewerbeflächenentwicklungskonzept Rhein-Erft in einer 2. Stufe gemeinsam mit den
anderen Rhein-Erft-Kreis-Kommunen im Hinblick auf die inhaltliche und räumliche Konkretisierung
unter Berücksichtigung der Belange der Stadt Erftstadt vertiefend auszuarbeiten.
Begründung:
Die
zehn
Städte
des
Rhein-Erft-Kreises
haben
ein
gemeinsames
Gewerbeflächenentwicklungskonzept - Analyse und Positionspapier - erarbeitet, das bereits im
Rahmen einer gemeinsamen Sitzung der Planungsausschüsse der Rhein-Erft-Kreis-Kommunen
am 04.02.2013 vorgestellt wurde.
Am 14.02.2013 wurde zudem in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung das
Gewerbeflächenentwicklungskonzept von Frau Lindenberg (IHK zu Köln, Außenstelle Rhein-Erft)
und Herrn Gerber (Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen, Köln) vorgestellt (s. V 68/2013).
Die Notwendigkeit der Erarbeitung eines gemeinsamen Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes
(GEK) besteht auf Grund landesplanerischer Vorgaben, künftig Anfragen von Kommunen zur
Neuausweisung von Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) im Regionalplan
restriktiver zu behandeln. Die Bezirksregierung Köln hat die Kommunen informiert, dass sie im
Vorfeld der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes (LEP 2025) Neuausweisungen von GIBFlächen (Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche) im Regionalplan nur noch im Rahmen
interkommunal abgestimmter, kreisweiter Gewerbeflächenkonzepte genehmigen darf.
Die Bereitstellung von ausreichenden und geeigneten Gewerbe- und Industrieflächen für die
Erweiterung und Verlagerung sowie für die Neuansiedlung von Betrieben bildet jedoch eine
wichtige Voraussetzung für die Sicherung und Stärkung der wirtschaftlichen Potenziale des RheinErft-Kreises und der kreisangehörigen Kommunen. Zudem handelt es sich bei der Entwicklung
und Erschließung von Gewerbe-/Industriegebieten um eine der Kernaufgaben der kommunalen
Planungshoheit und Wirtschaftsförderung.
Entsprechend der Ziele der Landesregierung soll der neu aufzustellende LEP 2025 den
veränderten Rahmenbedingungen für die Entwicklung Nordrhein-Westfalens (insbesondere
demografische Entwicklung, wirtschaftlicher Strukturwandel, Klimawandel) Rechnung tragen und
das Ziel einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung umsetzen. Da die
landesplanerischen Ziele und Grundsätze des LEP sowie die daraus resultierenden Darstellungen
des Regionalplanes in der kommunalen Bauleitplanung zu beachten sind (Anpassungspflicht gem.
§ 1 Baugesetzbuch und § 34 Landesplanungsgesetz)), werden die Kommunen im Rahmen der
Aufstellungsverfahren für den LEP und den Regionalplan beteiligt.
Im Sinne der flächensparenden Siedlungsentwicklung soll künftig die Darstellung von Allgemeinen
Siedlungsbereichen (ASB) und Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) im
Regionalplan bedarfsgerecht erfolgen. Bedarfsgerecht soll nach den Zielen der Landesregierung
einerseits bedeuten, ausreichende Flächen für die Siedlungsentwicklung zur Verfügung zu stellen;
andererseits soll die Neudarstellung von ASB- und GIB-Flächen auf das erforderliche Maß
beschränkt werden. Damit kommt der sachgerechten Ermittlung der quantitativen Flächenbedarfe
für die Siedlungs- und Gewerbeflächenentwicklung eine zentrale Rolle zu.
Unter Berücksichtigung der o.g. Rahmenbedingungen hat das Land NRW die RWTH Aachen
(Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr, Professor Vallée) mit der Überarbeitung der
bisherigen Rechenmodelle für den regionalplanerischen Flächenbedarf beauftragt. Künftig soll die
Ermittlung des Siedlungsflächenbedarfs für die Festlegung von Siedlungsbereichen in
Regionalplänen (ASB- und GIB-Flächen) nach den im sog. „Vallée-Gutachten“ entwickelten
Methoden erfolgen. Der „Entwurf des Erlasses zur Siedlungsflächenbedarfsermittlung“, auf
Grundlage des Gutachtens von Prof. Vallée, wurde Ende November 2012 von der Staatskanzlei
im Fachbeirat für Flächenbedarfsberechnung vorgestellt; die Gutachtenergebnisse werden derzeit
anhand der Erfahrungswerte der Regionalplanungsbehörden überprüft.
-2-
Vor dem Hintergrund der vorab dargestellten Entwicklungen und der möglichen Auswirkungen auf
die kommunale Planungshoheit wurde das Thema bei der Bürgermeisterkonferenz Rhein-Erft am
02.12.2011 beraten. Die Bürgermeister haben bei der Industrie- und Handelskammer zu Köln,
Zweigstelle Rhein-Erft, nach deren Bereitschaft zur Moderation des Erarbeitungsprozesses für ein
kreisweites Gewerbeflächenkonzept angefragt. Die IHK Zweigstelle Rhein-Erft hat diese Aufgabe
übernommen und für die erste Stufe der fachlichen Konzepterarbeitung - Analyse und
Positionspapier - das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Köln auf eigene Kosten
beauftragt.
Die GEK - Analyse - umfasst zum einen die Aufbereitung der wirtschaftlichen Strukturdaten und
Besonderheiten/Kompetenzfelder des Rhein-Erft-Kreises sowie die Auswertung der
Unternehmensbefragung von ca. 1.600 Betrieben im Rhein-Erft-Kreis. Zum anderen wurde auf der
Grundlage eines abgestimmten Erhebungsrasters (Handbuch) eine parzellenscharfe
Bestandserhebung
der
tatsächlich
genutzten
und
noch
verfügbaren
Gewerbe/Industrieflächenpotenziale durch die jeweiligen Kommunen durchgeführt, die als aktuelle
Datenbasis für die Flächenberechnungen zur Ermittlung der künftigen Bedarfe an Gewerbe- und
Industrieflächen im Rhein-Erft-Kreis herangezogen wurden.
Anhand dieser Datenbasis wurden Bedarfsberechnungen mit vier Modellrechnungen, u.a. auch
mit der Methodik des Gutachtens von Prof. Vallée, durchgeführt, um die künftigen Bedarfe an
Gewerbe- und Industrieflächen für den Rhein-Erft-Kreis zu ermitteln.
Der berechnete Flächenbedarf - als Mittelwert - wurde den mit der Bestandserhebung ermittelten,
tatsächlich vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen gegenübergestellt. Die von den
Kommunen erhobenen Flächenpotenziale wurden detailliert auf ihre tatsächliche Verfügbarkeit
und Restriktionen für eine gewerblich-industrielle Nutzung untersucht. Bei der Erhebung wurden
auch Kriterien wie die eigentumsrechtlichen Verhältnisse, Betriebsgebundenheit von Flächen oder
Restriktionen wie z.B. Landschaftsschutz, Überschwemmungsgebiete berücksichtigt. Diese
Restriktionen für eine bauliche Entwicklung sind auf der Ebene der Regionalplanung meist nicht
bekannt.
Bei einem Vergleich des berechneten Bedarfs an Gewerbe-/Industrieflächen mit den noch
vorhandenen Flächenpotenzialen im Rhein-Erft-Kreis ist festzustellen, dass die Flächenreserven
den berechneten Bedarf weit übertreffen. Das Problem von Flächenengpässen bei der
Bereitstellung von Gewerbe-/Industrieflächen im Rhein-Erft-Kreis liegt nicht in der absoluten
Flächengröße, sondern in der mangelnden Verfügbarkeit bzw. Mobilisierbarkeit der Flächen für
Betriebsansiedlungen.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Restriktionen für die Flächenverfügbarkeit wurde im
Rahmen der Analyse festgestellt, dass die Mehrzahl der Potenzialflächen auf Grund der
Eigentumsverhältnisse, der Betriebsgebundenheit (private Reserveflächen eines Unternehmens)
oder auf Grund naturräumlicher oder siedlungsstruktureller Restriktionen (z.B. Landschaftsschutz,
Abstandserfordernisse) nicht durch die Kommunen bzw. die kommunalen Wirtschaftsförderungen
an nachfragende Gewerbe-/Industrieunternehmen vermittelt werden können.
Darüber hinaus hat die Analyse ergeben, dass Engpässe insbesondere bei der Bereitstellung
großer zusammenhängender, industriell nutzbarer Flächen liegen und zudem massive
Ungleichgewichte innerhalb des Rhein-Erft-Kreises bestehen. Insbesondere im Süden des Kreises
wurden Engpässe an großen, industriell nutzbaren Flächen erkennbar. Betriebsverlagerungen
oder Erweiterungen in den Norden des Kreises werden jedoch auf Grund der völlig
unterschiedlichen wirtschaftsräumlichen Profile (Chemie im Süden, Energiewirtschaft und Logistik
im Norden) nicht möglich und auch nicht zielführend sein.
Auf
Basis
der
Analyseergebnisse
wurde
ein
Positionspapier
zum
kreisweiten
Gewerbeflächenentwicklungskonzept erarbeitet, das Anregungen an die Landesplanung enthält
(s. Anlage). Im Wesentlichen wird angeregt, den Kommunen im Regionalplan ein ausreichendes
Angebot von Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen als Flächenauswahl bereitzustellen
und den regionalplanerisch anerkannten Flächenbedarf mit einer Quote zu versehen, bis zu der
dieser Flächenpool ausgeschöpft werden kann. Mit dieser Vorgehensweise könnte zum einen den
Kommunen eine erhöhte Flexibilität bei der Entwicklung von Gewerbe-/Industrieflächen im
Rahmen der Regionalplan-Darstellungen ermöglicht und zeitintensive Änderungsverfahren
-3-
vermieden werden. Zum anderen könnten der notwendige Handlungsspielraum und die
Planungshoheit der Kommunen damit gestärkt werden.
Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept soll im Rahmen der Fortschreibung des LEP 2025 als
gemeinsame Stellungnahme der Rhein-Erft-Kreis-Kommunen eingebracht werden.
Es wird vorgeschlagen, das kreisweite GEK in einem zweiten Arbeitsschritt weiter zu führen, um
die auf Kreisebene bezogenen Ergebnisse nunmehr inhaltlich und räumlich auf die kommunale
Ebene herunter zu brechen und somit auch der kommunalen Planungshoheit gerecht zu werden.
In dieser 2. Stufe soll das GEK, unter Berücksichtigung der wirtschaftsstrukturellen Unterschiede
in den verschiedenen Teilräumen des Kreises sowie der spezifischen Zielsetzungen der
Kommunen zur Entwicklung/Diversifizierung ihrer Wirtschaftsstruktur, gemeinsam vertiefend
bearbeitet werden. Ob dies, wie bisher, durch die IHK moderiert und finanziert oder durch die
Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Rhein-Erft-Kreises (WfG) erfolgen soll, ist noch zu klären.
Bei einer Kostenumlage auf alle kreisangehörigen Kommunen wird von einem geschätzten
Kostenanteil in Höhe von ca. 2.000 € bis 3.000 € ausgegangen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, entsprechend dieser Beschlussvorlage zu
entscheiden, damit die Grundlagen für das weitere Vorgehen auch gegenüber der
Landesplanung grundsätzlich gegeben sind.
(Erner)
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