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Beschlussvorlage (Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Rhein-Erft Kreis)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
117 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.01.14, 06:17
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 392/2013 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 22.08.2013 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 10.09.2013 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 19.09.2013 vorberatend Rat 24.09.2013 beschließend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 26.11.2013 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung 13.02.2014 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 03.04.2014 vorberatend Rat 08.04.2014 beschließend Betrifft: 13.11.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Rhein-Erft Kreis Finanzielle Auswirkungen: ca. € 2.000 – 3.000,-Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat nimmt das Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Positionspapier) Rhein-Erft und die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Rat begrüßt die interkommunale Zusammenarbeit der Rhein-Erft-Kreis-Kommunen. Die Verwaltung wird beauftragt: 1. auf der Grundlage der interkommunal abgestimmten Analyse und des Positionspapiers die eigenen kommunalen Interessen der Stadt Erftstadt auch gemeinsam mit den Rhein-Erft-KreisKommunen im Rahmen der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP 2025) zu vertreten. 2. das Gewerbeflächenentwicklungskonzept Rhein-Erft in einer 2. Stufe gemeinsam mit den anderen Rhein-Erft-Kreis-Kommunen im Hinblick auf die inhaltliche und räumliche Konkretisierung unter Berücksichtigung der Belange der Stadt Erftstadt vertiefend auszuarbeiten. Begründung: Die zehn Städte des Rhein-Erft-Kreises haben ein gemeinsames Gewerbeflächenentwicklungskonzept - Analyse und Positionspapier - erarbeitet, das bereits im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung der Planungsausschüsse der Rhein-Erft-Kreis-Kommunen am 04.02.2013 vorgestellt wurde. Am 14.02.2013 wurde zudem in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung das Gewerbeflächenentwicklungskonzept von Frau Lindenberg (IHK zu Köln, Außenstelle Rhein-Erft) und Herrn Gerber (Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen, Köln) vorgestellt (s. V 68/2013). Die Notwendigkeit der Erarbeitung eines gemeinsamen Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes (GEK) besteht auf Grund landesplanerischer Vorgaben, künftig Anfragen von Kommunen zur Neuausweisung von Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) im Regionalplan restriktiver zu behandeln. Die Bezirksregierung Köln hat die Kommunen informiert, dass sie im Vorfeld der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes (LEP 2025) Neuausweisungen von GIBFlächen (Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche) im Regionalplan nur noch im Rahmen interkommunal abgestimmter, kreisweiter Gewerbeflächenkonzepte genehmigen darf. Die Bereitstellung von ausreichenden und geeigneten Gewerbe- und Industrieflächen für die Erweiterung und Verlagerung sowie für die Neuansiedlung von Betrieben bildet jedoch eine wichtige Voraussetzung für die Sicherung und Stärkung der wirtschaftlichen Potenziale des RheinErft-Kreises und der kreisangehörigen Kommunen. Zudem handelt es sich bei der Entwicklung und Erschließung von Gewerbe-/Industriegebieten um eine der Kernaufgaben der kommunalen Planungshoheit und Wirtschaftsförderung. Entsprechend der Ziele der Landesregierung soll der neu aufzustellende LEP 2025 den veränderten Rahmenbedingungen für die Entwicklung Nordrhein-Westfalens (insbesondere demografische Entwicklung, wirtschaftlicher Strukturwandel, Klimawandel) Rechnung tragen und das Ziel einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung umsetzen. Da die landesplanerischen Ziele und Grundsätze des LEP sowie die daraus resultierenden Darstellungen des Regionalplanes in der kommunalen Bauleitplanung zu beachten sind (Anpassungspflicht gem. § 1 Baugesetzbuch und § 34 Landesplanungsgesetz)), werden die Kommunen im Rahmen der Aufstellungsverfahren für den LEP und den Regionalplan beteiligt. Im Sinne der flächensparenden Siedlungsentwicklung soll künftig die Darstellung von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) im Regionalplan bedarfsgerecht erfolgen. Bedarfsgerecht soll nach den Zielen der Landesregierung einerseits bedeuten, ausreichende Flächen für die Siedlungsentwicklung zur Verfügung zu stellen; andererseits soll die Neudarstellung von ASB- und GIB-Flächen auf das erforderliche Maß beschränkt werden. Damit kommt der sachgerechten Ermittlung der quantitativen Flächenbedarfe für die Siedlungs- und Gewerbeflächenentwicklung eine zentrale Rolle zu. Unter Berücksichtigung der o.g. Rahmenbedingungen hat das Land NRW die RWTH Aachen (Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr, Professor Vallée) mit der Überarbeitung der bisherigen Rechenmodelle für den regionalplanerischen Flächenbedarf beauftragt. Künftig soll die Ermittlung des Siedlungsflächenbedarfs für die Festlegung von Siedlungsbereichen in Regionalplänen (ASB- und GIB-Flächen) nach den im sog. „Vallée-Gutachten“ entwickelten Methoden erfolgen. Der „Entwurf des Erlasses zur Siedlungsflächenbedarfsermittlung“, auf Grundlage des Gutachtens von Prof. Vallée, wurde Ende November 2012 von der Staatskanzlei im Fachbeirat für Flächenbedarfsberechnung vorgestellt; die Gutachtenergebnisse werden derzeit anhand der Erfahrungswerte der Regionalplanungsbehörden überprüft. -2- Vor dem Hintergrund der vorab dargestellten Entwicklungen und der möglichen Auswirkungen auf die kommunale Planungshoheit wurde das Thema bei der Bürgermeisterkonferenz Rhein-Erft am 02.12.2011 beraten. Die Bürgermeister haben bei der Industrie- und Handelskammer zu Köln, Zweigstelle Rhein-Erft, nach deren Bereitschaft zur Moderation des Erarbeitungsprozesses für ein kreisweites Gewerbeflächenkonzept angefragt. Die IHK Zweigstelle Rhein-Erft hat diese Aufgabe übernommen und für die erste Stufe der fachlichen Konzepterarbeitung - Analyse und Positionspapier - das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Köln auf eigene Kosten beauftragt. Die GEK - Analyse - umfasst zum einen die Aufbereitung der wirtschaftlichen Strukturdaten und Besonderheiten/Kompetenzfelder des Rhein-Erft-Kreises sowie die Auswertung der Unternehmensbefragung von ca. 1.600 Betrieben im Rhein-Erft-Kreis. Zum anderen wurde auf der Grundlage eines abgestimmten Erhebungsrasters (Handbuch) eine parzellenscharfe Bestandserhebung der tatsächlich genutzten und noch verfügbaren Gewerbe/Industrieflächenpotenziale durch die jeweiligen Kommunen durchgeführt, die als aktuelle Datenbasis für die Flächenberechnungen zur Ermittlung der künftigen Bedarfe an Gewerbe- und Industrieflächen im Rhein-Erft-Kreis herangezogen wurden. Anhand dieser Datenbasis wurden Bedarfsberechnungen mit vier Modellrechnungen, u.a. auch mit der Methodik des Gutachtens von Prof. Vallée, durchgeführt, um die künftigen Bedarfe an Gewerbe- und Industrieflächen für den Rhein-Erft-Kreis zu ermitteln. Der berechnete Flächenbedarf - als Mittelwert - wurde den mit der Bestandserhebung ermittelten, tatsächlich vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen gegenübergestellt. Die von den Kommunen erhobenen Flächenpotenziale wurden detailliert auf ihre tatsächliche Verfügbarkeit und Restriktionen für eine gewerblich-industrielle Nutzung untersucht. Bei der Erhebung wurden auch Kriterien wie die eigentumsrechtlichen Verhältnisse, Betriebsgebundenheit von Flächen oder Restriktionen wie z.B. Landschaftsschutz, Überschwemmungsgebiete berücksichtigt. Diese Restriktionen für eine bauliche Entwicklung sind auf der Ebene der Regionalplanung meist nicht bekannt. Bei einem Vergleich des berechneten Bedarfs an Gewerbe-/Industrieflächen mit den noch vorhandenen Flächenpotenzialen im Rhein-Erft-Kreis ist festzustellen, dass die Flächenreserven den berechneten Bedarf weit übertreffen. Das Problem von Flächenengpässen bei der Bereitstellung von Gewerbe-/Industrieflächen im Rhein-Erft-Kreis liegt nicht in der absoluten Flächengröße, sondern in der mangelnden Verfügbarkeit bzw. Mobilisierbarkeit der Flächen für Betriebsansiedlungen. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Restriktionen für die Flächenverfügbarkeit wurde im Rahmen der Analyse festgestellt, dass die Mehrzahl der Potenzialflächen auf Grund der Eigentumsverhältnisse, der Betriebsgebundenheit (private Reserveflächen eines Unternehmens) oder auf Grund naturräumlicher oder siedlungsstruktureller Restriktionen (z.B. Landschaftsschutz, Abstandserfordernisse) nicht durch die Kommunen bzw. die kommunalen Wirtschaftsförderungen an nachfragende Gewerbe-/Industrieunternehmen vermittelt werden können. Darüber hinaus hat die Analyse ergeben, dass Engpässe insbesondere bei der Bereitstellung großer zusammenhängender, industriell nutzbarer Flächen liegen und zudem massive Ungleichgewichte innerhalb des Rhein-Erft-Kreises bestehen. Insbesondere im Süden des Kreises wurden Engpässe an großen, industriell nutzbaren Flächen erkennbar. Betriebsverlagerungen oder Erweiterungen in den Norden des Kreises werden jedoch auf Grund der völlig unterschiedlichen wirtschaftsräumlichen Profile (Chemie im Süden, Energiewirtschaft und Logistik im Norden) nicht möglich und auch nicht zielführend sein. Auf Basis der Analyseergebnisse wurde ein Positionspapier zum kreisweiten Gewerbeflächenentwicklungskonzept erarbeitet, das Anregungen an die Landesplanung enthält (s. Anlage). Im Wesentlichen wird angeregt, den Kommunen im Regionalplan ein ausreichendes Angebot von Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen als Flächenauswahl bereitzustellen und den regionalplanerisch anerkannten Flächenbedarf mit einer Quote zu versehen, bis zu der dieser Flächenpool ausgeschöpft werden kann. Mit dieser Vorgehensweise könnte zum einen den Kommunen eine erhöhte Flexibilität bei der Entwicklung von Gewerbe-/Industrieflächen im Rahmen der Regionalplan-Darstellungen ermöglicht und zeitintensive Änderungsverfahren -3- vermieden werden. Zum anderen könnten der notwendige Handlungsspielraum und die Planungshoheit der Kommunen damit gestärkt werden. Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept soll im Rahmen der Fortschreibung des LEP 2025 als gemeinsame Stellungnahme der Rhein-Erft-Kreis-Kommunen eingebracht werden. Es wird vorgeschlagen, das kreisweite GEK in einem zweiten Arbeitsschritt weiter zu führen, um die auf Kreisebene bezogenen Ergebnisse nunmehr inhaltlich und räumlich auf die kommunale Ebene herunter zu brechen und somit auch der kommunalen Planungshoheit gerecht zu werden. In dieser 2. Stufe soll das GEK, unter Berücksichtigung der wirtschaftsstrukturellen Unterschiede in den verschiedenen Teilräumen des Kreises sowie der spezifischen Zielsetzungen der Kommunen zur Entwicklung/Diversifizierung ihrer Wirtschaftsstruktur, gemeinsam vertiefend bearbeitet werden. Ob dies, wie bisher, durch die IHK moderiert und finanziert oder durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Rhein-Erft-Kreises (WfG) erfolgen soll, ist noch zu klären. Bei einer Kostenumlage auf alle kreisangehörigen Kommunen wird von einem geschätzten Kostenanteil in Höhe von ca. 2.000 € bis 3.000 € ausgegangen. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, entsprechend dieser Beschlussvorlage zu entscheiden, damit die Grundlagen für das weitere Vorgehen auch gegenüber der Landesplanung grundsätzlich gegeben sind. (Erner) -4-