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Beschlussvorlage (Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Rhein-Erft Kreis; 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
32 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
30.01.14, 15:17
Aktualisiert
30.01.14, 15:17
Beschlussvorlage (Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Rhein-Erft Kreis;
1. Ergänzung) Beschlussvorlage (Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Rhein-Erft Kreis;
1. Ergänzung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 392/2013 1. Ergänzung Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - -01.4-; -82-; -61- Datum: 28.01.2014 Amtsleiter RPA - 20 - gez. Wirtz, stellv. Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 13.02.2014 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 03.04.2014 vorberatend Rat 08.04.2014 beschließend Betrifft: 30.01.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Rhein-Erft Kreis; 1. Ergänzung Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft hat in seiner Sitzung am 26. November 2013 die Verwaltung beauftragt, darzulegen, welche Position die Stadt Erftstadt bei den Abstimmungsgesprächen mit den Vertretern der Kommunen des Rhein-ErftKreises in der Lenkungsgruppe Gewerbeflächenentwicklungskonzept einnehmen soll. Des Weiteren sollte der Beschluss der Bürgermeisterkonferenz vom 6. Dezember 2013 über das weitere Vorgehen bei der gemeinsamen Erarbeitung des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts, insbesondere der 2. Stufe (inhaltliche und räumliche Konkretisierung), erläutert werden. Im Ergebnis begrüßt die Bürgermeisterkonferenz, dass die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) federführend mit dem Planungsbüro Dr. Jansen und in Abstimmung mit den Rhein-Erft-Kreis Kommunen das Gewerbeflächenentwicklungskonzept weiter bearbeitet. Die Bürgermeisterkonferenz hat betont, dass es sehr wichtig ist, wenn die Angelegenheit nunmehr weitergeht. Insoweit sollte der Verwaltungsvorlage zugestimmt werden. Die Verwaltung hat mit V 392/2013 bereits vorgeschlagen, das kreisweite GEK in einem zweiten Arbeitsschritt weiter zu führen, um die auf Kreisebene bezogenen Ergebnisse nunmehr inhaltlich und räumlich auf die kommunale Ebene herunter zu brechen und somit auch der kommunalen Planungshoheit gerecht zu werden. In dieser 2. Stufe soll das GEK, unter Berücksichtigung der wirtschaftsstrukturellen Unterschiede in den verschiedenen Teilräumen des Kreises sowie der spezifischen Zielsetzungen der Kommunen zur Entwicklung/Diversifizierung ihrer Wirtschaftsstruktur, gemeinsam vertiefend bearbeitet werden. Oberstes Ziel für die Stadt Erftstadt muss es somit sein, auch zukünftig ausreichend Flächen auszuweisen bzw. vorzuhalten zu können, damit die Schaffung von Arbeitsplätzen und somit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer Stadt mittel- und langfristig gesichert ist. Dabei bezieht sich die Bereitstellung eines geeigneten Flächenangebotes im kreisweiten Gewerbeflächenkonzept auf die Darstellung von neuen und großflächigen Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB). Der Ausweisung von interkommunalen Gewerbe- und Industriegebieten kommt somit eine wesentliche Bedeutung zu. Daher macht aus Sicht der Stadt Erftstadt die Entwicklung eines solchen interkommunalen Gewerbegebietes an der A 1 im Bereich der Anschlussstelle Knappsack zwingend Sinn. Diese Entwicklung muss dann mit der Stadt Hürth und dem RWE (als Eigentümer größerer Flächen) in enger Zusammenarbeit gemeinsam realisiert werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, das in der Stadt Erftstadt bisher lediglich die "May-Werke" in Köttingen und das zweckgebundene Gewerbe- und Industriegebiet in der Ville (VZEK Südlicher Erftkreis) als GIB im Regionalplan dargestellt sind. Die sonstigen Gewerbegebiete Gymnich und Friesheim sowie der WirtschaftsPark sind aus der Allgemeinen Siedlungsbereichsdarstellung (ASB) im Regionalplan entwickelt worden. Zudem begrüßt die Verwaltung es ausdrücklloh, dass sowohl die aktuellen als auch die potentiellen Flächenreserven der Stadt in einem "Flächenpool Erftstadt" zusammengefasst und dargestellt werden. Aus diesem dann regionalplanerisch legitimierten Flächenpool können zukünftig Bereiche nach Bedarf entnommen und entwickelt werden. Es ist jedoch wichtig klarzustellen, dass die bisherigen Entwicklungsvorstellungen von kleineren, gewerblichen Bauflächen in den verschiedenen Ortsteilen nicht in den städtischen Flächenpool mit einfließen. Diese Entwicklungsvorstellungen bzw. die dann in Rede stehenden Flächen können planerisch über die Allgemeinen Siedlungsbereiche abgebildet werden. In Vertretung (Wirtz) -2-