Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
32 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
30.01.14, 15:17
Aktualisiert
30.01.14, 15:17
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 392/2013 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - -01.4-; -82-; -61- Datum: 28.01.2014
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Wirtz, stellv.
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
13.02.2014
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
03.04.2014
vorberatend
Rat
08.04.2014
beschließend
Betrifft:
30.01.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Rhein-Erft Kreis;
1. Ergänzung
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft hat in seiner
Sitzung am 26. November 2013 die Verwaltung beauftragt, darzulegen, welche Position die Stadt
Erftstadt bei den Abstimmungsgesprächen mit den Vertretern der Kommunen des Rhein-ErftKreises in der Lenkungsgruppe Gewerbeflächenentwicklungskonzept einnehmen soll.
Des Weiteren sollte der Beschluss der Bürgermeisterkonferenz vom 6. Dezember 2013 über das
weitere Vorgehen bei der gemeinsamen Erarbeitung des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts,
insbesondere der 2. Stufe (inhaltliche und räumliche Konkretisierung), erläutert werden. Im
Ergebnis begrüßt die Bürgermeisterkonferenz, dass die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG)
federführend mit dem Planungsbüro Dr. Jansen und in Abstimmung mit den Rhein-Erft-Kreis
Kommunen das Gewerbeflächenentwicklungskonzept weiter bearbeitet. Die
Bürgermeisterkonferenz hat betont, dass es sehr wichtig ist, wenn die Angelegenheit nunmehr
weitergeht. Insoweit sollte der Verwaltungsvorlage zugestimmt werden.
Die Verwaltung hat mit V 392/2013 bereits vorgeschlagen, das kreisweite GEK in einem zweiten
Arbeitsschritt weiter zu führen, um die auf Kreisebene bezogenen Ergebnisse nunmehr inhaltlich
und räumlich auf die kommunale Ebene herunter zu brechen und somit
auch der kommunalen Planungshoheit gerecht zu werden. In dieser 2. Stufe soll das GEK, unter
Berücksichtigung der wirtschaftsstrukturellen Unterschiede in den verschiedenen Teilräumen des
Kreises sowie der spezifischen Zielsetzungen der Kommunen zur Entwicklung/Diversifizierung
ihrer Wirtschaftsstruktur, gemeinsam vertiefend bearbeitet werden.
Oberstes Ziel für die Stadt Erftstadt muss es somit sein, auch zukünftig ausreichend Flächen
auszuweisen bzw. vorzuhalten zu können, damit die Schaffung von Arbeitsplätzen und somit die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer Stadt mittel- und langfristig gesichert ist. Dabei bezieht
sich die Bereitstellung eines geeigneten Flächenangebotes im kreisweiten
Gewerbeflächenkonzept auf die Darstellung von neuen und großflächigen Gewerbe- und
Industrieansiedlungsbereichen (GIB).
Der Ausweisung von interkommunalen Gewerbe- und Industriegebieten kommt somit eine
wesentliche Bedeutung zu. Daher macht aus Sicht der Stadt Erftstadt die Entwicklung eines
solchen interkommunalen Gewerbegebietes an der A 1 im Bereich der Anschlussstelle Knappsack
zwingend Sinn. Diese Entwicklung muss dann mit der Stadt Hürth und dem RWE (als Eigentümer
größerer Flächen) in enger Zusammenarbeit gemeinsam realisiert werden.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, das in der Stadt Erftstadt bisher lediglich die
"May-Werke" in Köttingen und das zweckgebundene Gewerbe- und Industriegebiet in der Ville
(VZEK Südlicher Erftkreis) als GIB im Regionalplan dargestellt sind. Die sonstigen
Gewerbegebiete Gymnich und Friesheim sowie der WirtschaftsPark sind aus der Allgemeinen
Siedlungsbereichsdarstellung (ASB) im Regionalplan entwickelt worden.
Zudem begrüßt die Verwaltung es ausdrücklloh, dass sowohl die aktuellen als auch die
potentiellen Flächenreserven der Stadt in einem "Flächenpool Erftstadt" zusammengefasst und
dargestellt werden. Aus diesem dann regionalplanerisch legitimierten Flächenpool können
zukünftig Bereiche nach Bedarf entnommen und entwickelt werden.
Es ist jedoch wichtig klarzustellen, dass die bisherigen Entwicklungsvorstellungen von kleineren,
gewerblichen Bauflächen in den verschiedenen Ortsteilen nicht in den städtischen
Flächenpool mit einfließen. Diese Entwicklungsvorstellungen bzw. die dann in Rede stehenden
Flächen können planerisch über die Allgemeinen Siedlungsbereiche abgebildet werden.
In Vertretung
(Wirtz)
-2-