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Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen: Verkehrssituation Otterbach; hier: Schreiben der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 16.03.2016)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
137 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
21.04.16, 13:20
Aktualisiert
21.04.16, 13:20
Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen:
Verkehrssituation Otterbach;
hier: Schreiben der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 16.03.2016) Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen:
Verkehrssituation Otterbach;
hier: Schreiben der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 16.03.2016)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.04.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 32-52-60 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 552-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2016 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Anfragen und Mitteilungen: Verkehrssituation Otterbach; hier: Schreiben der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 16.03.2016 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( X )Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich ( X ) Beschlussausführung bis 31.10.2016 __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Mit Schreiben vom 16.03.2016, eingegangen am 04.04.2016, bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um Überprüfung der Verkehrssituation im Bereich der Straße „Otterbach“. Das Schreiben nimmt u. a. auch Bezug auf dortige Aufpflasterungen und die in diesem Zusammenhang installierten Poller, um ein Ausweichen über den Gehweg zu vermeiden. Es soll auch überprüft werden, ob Schweller, Poller, Aufpflasterungen und Pflanzkübel die dort angebracht waren, entfernt wurden. 2. Rechtliche Würdigung Bei der Straße „Otterbach“ handelt es sich um eine innerörtliche Gemeindestraße. Sie führt von der Kölner Straße (L 234) hinauf zum Seniorenzentrum und zur Linnerijstraße. Zuständiger Stra- Seite 2 von Ratsdrucksache 552-X ßenbaulastträger ist somit die Stadt Bad Münstereifel. Für die Straße und alle von ihr abzweigenden Straßen gilt die Anordnung „Zone 30“ mit den Vorfahrtregeln „Rechts vor Links“. Hierbei wurde § 45 Abs. 1 c angewandt: (1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken […].. Als zuständige Straßenverkehrsbehörde muss der Kreis Euskirchen die erforderlichen Anordnungen gem. §§ 45 f StVO treffen: § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie […] 3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen, 5. hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen sowie […] Dies bedeutet, es bedarf der vorherigen Entscheidung des Kreises im Rahmen einer Verkehrsschau, bei der die Verkehrspolizei und die Stadt Bad Münstereifel als Straßenbaulastträger zu beteiligen ist. Die Kreuzung/Einmündung Linnerijstraße wird von der Verwaltung so bewertet, dass es sich lediglich um eine Aufpflasterung zur Verkehrsberuhigung handelt und nicht um einen Kreisverkehrsplatz. Für einen solchen fehlt die erforderliche Vorfahrtbeschilderung. Zudem gilt innerhalb der Zone 30 generell „Rechts vor Links“. Auch hierzu wurde hausintern um eine Prüfung in den seinerzeitigen Planungs- und Bauausführungsunterlagen gebeten. 3. Finanzielle Auswirkungen Die erforderlichen Verwaltungsmaßnahmen zur Beantwortung des Schreibens können von der Verwaltung ohne besonderen Kostenaufwand erledigt werden. Da die Straßenbaulast bei der Stadt liegt, wären Regelungen mittels Verkehrszeichen durch die Stadt zu tragen, würden diese im Rahmen einer Verkehrsschau angeordnet. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Für die Beantwortung des Schreibens, welches die gesamte Verkehrsbelastung, mögliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vorfahrtverstöße und unklare Vorfahrtregelungen bemängelt, sind Mitte Mai Verkehrsmessungen vorgesehen. Um die Fragestellung zu den o. a. baulichen Elementen beantworten zu können, wurde verwaltungsintern um Zuarbeit durch die Erschließungsabteilung und den Tiefbau/Bauhof gebeten. Abschließend soll nach Auswertung der Prüfungen zu den baulichen Elementen und der Auswertung der Verkehrsmessungen eine Beratung mit der Verkehrskommission im Juni erfolgen. Über das Ergebnis wird im Ausschuss berichtet. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine.