Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
89 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
30.01.14, 15:17
Aktualisiert
30.01.14, 15:17
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 562/2013
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 82 Datum: 18.11.2013
gez. Wirtz
29.01.2014
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
13.02.2014
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Förderung von Dachbegünung in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Dachbegrünungen haben, insbesondere in engen urbanen Räumen, vielfältige positive Wirkungen
auf Stadt- und Raumklima sowie durch die Schaffung störungsarmer Grünflächen positive
Auswirkungen auf insbesondere die Insekten- und Vogelwelt. Außerdem führt die Schaffung von
wasserspeichernden Flächen -zumindest geringfügig- zu einer Verzögerung des
Regenwasserabflusses und bildet damit einen kleinen Beitrag zum Hochwasserschutz.
In den Jahren 2000 – 2007 hat es eine Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen
der ‚Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft NRW‘ Förderbereich 6 (Entsiegelung,
Versickerung, Dachbegrünung, Regenwassernutzungsanlagen) gegeben (Zuschuss von 15,-€ pro
qm), durch die in Erftstadt insgesamt 4 Gründächer (Gesamtfläche ca. 300 m²) gefördert worden
sind. Diese Fördermöglichkeit ist ausgelaufen und vom Land Nordrhein-Westfalen nicht wieder
aufgelegt worden.
Eine Förderung über die Stadtwerke ist aus entgeltrechtlicher Sicht allenfalls über die Anrechnung
bei den versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen möglich. Seinerseits
haben die Stadtwerke bei der Einführung des Entgeltsplittings Gründächer von den Entgelten
befreit. An diesem System kann festgehalten werden. Eine weitere Förderung über Entgelte bzw.
aus Entgelten ist gegenüber der Solidargemeinschaft nicht zu rechtfertigen.
Die Auflage eines eigenständigen Förderprogrammes ist als freiwillige Maßnahme einzustufen und
unter dem Gesichtspunkt der Haushaltskonsolidierung z. Zt. nicht begründbar.
Bei entsprechenden Nachfragen von Hausbesitzer ist die Verwaltung gerne bereit, entsprechende
Fachfragen zu beantworten und an Fachfirmen zu verweisen.
(Erner)
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