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Sitzungsvorlage (2. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung für den Ortsteil Mersch im vereinfachten Verfahren Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 28.01.2013 (Einstellung des Verfahrens))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
08.05.13, 17:14
Aktualisiert
27.05.13, 17:06
Sitzungsvorlage (2. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung für den Ortsteil Mersch im vereinfachten Verfahren
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 28.01.2013 (Einstellung des Verfahrens)) Sitzungsvorlage (2. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung für den Ortsteil Mersch im vereinfachten Verfahren
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 28.01.2013 (Einstellung des Verfahrens))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Sc/Wo Jülich, 06.05.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 196/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 16.05.2013 Haupt- und Finanzausschuss 23.05.2013 Stadtrat 28.05.2013 TOP Ergebnisse bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich dafür einstimmig 2. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung für den Ortsteil Mersch im vereinfachten Verfahren Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 28.01.2013 (Einstellung des Verfahrens) Anlg.: 3 SD.Net Beschlussentwurf: Unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander sowie unter Berücksichtigung von Einzelinteresse und Gemeinwohl wird der Aufstellungsbeschluss für die 2. Abrundungssatzung Mersch vom 28.01.2013 aufgehoben. Damit ist das Aufstellungsverfahren eingestellt. Begründung: Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 28.01.2013 den Aufstellungsbeschluss für das Verfahren zur 2. Abrundungssatzung Mersch beschlossen. Die sich darauf ergebende Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 11.03.2013 bis einschl. 12.04.2013 statt. Es gingen die als Anlage beigefügten Schreiben ein. Aufgrund dieser Schreiben kann nach Auffassung der Verwaltung davon ausgegangen werden, dass es nicht möglich ist, rechtssicher eine Abrundungssatzung aufzustellen. Es wird daher empfohlen, den Aufstellungsbeschluss vom 28.01.2013 aufzuheben. Als Anlage ist die Sitzungsvorlage 535/2012 beigefügt, die das Thema Abrundungssatzung im Stadtteil Mersch zum Inhalt hat. Bereits hier wurde von Seiten der Verwaltung die Problematik dieser 2. Abrundung aufgezeigt. Als weitere Anlagen sind die Schreiben vom 25.03.2013 und 02.04.2013 beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 196/2013 Seite 2