Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
04.05.2016
Erstellt
28.04.16, 15:35
Aktualisiert
28.04.16, 15:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 19.04.2016
- Die Bürgermeisterin Az: SW 2
Nr. der Ratsdrucksache: 551-X
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Sitzungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
04.05.2016
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Wasser - 31.03.2016
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Berichterstatter/in: Herr Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
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1. Sachverhalt:
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu berichten.
Aus diesem Grund werden die beigefügten Übersichten des Erfolgs- und Vermögensplanes mit
den Geschäftszahlen zum 31.03.2016 überreicht.
a) Erfolgsplan
Aus dem Geschäftsverlauf über lediglich drei Monate lassen sich verlässliche Prognosen für das
Geschäftsjahr 2016 nicht ableiten. Deshalb wird erst mit dem zweiten Quartalsbericht eine Hochrechnung auf das Geschäftsjahr vorgelegt.
b) Vermögensplan
Seite 2 von Ratsdrucksache 551-X
Da neue Baumaßnahmen erst nach Genehmigung des Wirtschaftsplanes begonnen werden dürfen, liegt der Schwerpunkt der investiven Tätigkeit erfahrungsgemäß vorrangig in der zweiten Jahreshälfte 2016.
2. Rechtliche Würdigung
Rechtliche Grundlage ist §§ 20 EigVO NRW
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine