Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
13.02.14, 15:16
Aktualisiert
13.02.14, 15:16
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 46/2014
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 28.01.2014
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
- 20 -
Termin
25.02.2014
BM / Dezernent
11.02.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Bahnhof Erftstadt - Festlegung der Variante für die zu erstellende Bebauung widersprüchliche Beschlussfassung in der Sitzung des Rates der Stadt Erftstadt am
10.12.2013
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Alternative 1:
Der Beschluss zur Vorlage V 265/2013 wird aufgehoben. Bei der Errichtung des sog.
Servicegebäudes wird die Variante 1 (Kiosk und Toilettenanlage) realisiert.
Alternative 2:
Der Beschluss zur Vorlage V 265/2013 wird aufgehoben. Bei der Errichtung des sog.
Servicegebäudes wird die Variante 2 (Kiosk, Toilettenanlage, eine Wohnung) realisiert. In den
Wirtschaftsplänen 2015 und 2016 werden die erforderlichen Mitteln zur Verfügung gestellt.
Alternative 3:
Der Beschluss zur Vorlage V 265/2013 wird bestätigt. Bei der Errichtung des sog.
Servicegebäudes wird die Variante 3 (Kiosk, Toilettenanlage, mehrere Wohnungen) realisiert. In
den Wirtschaftsplänen 2015 und 2016 werden die erforderlichen Mitteln zur Verfügung gestellt.
Begründung:
In der Sitzung des Rates am 10.12.2013 wurden widersprüchliche Beschlüsse gefasst. Gem. dem
Beschluss zur Vorlage V 265/2013 soll entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung bei der
Bebauung die Variante 3 realisiert werden. Im Rahmen der Beratungen zum Wirtschaftsplan 2014
des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wurde hingegen der Verwaltungsvorschlag geändert und
wurden lediglich die Mittel für die Realisierung der Variante 1 zur Verfügung gestellt. Um die
Planungen für den Ausbau des Bahnhofs nicht zu verzögern, ist eine erneute Beschlussfassung
erforderlich.
In Gesprächen mit den Planern der DB und dem von der Stadt beauftragten Architekturbüro wurde
nochmals bestätigt, dass die Errichtung einer Wohnung am Bahnhof wünschenswert sei. Diese
Maßnahme würde u.a. dazu beitragen, Schäden an den städtischen Gebäuden durch
Vandalismus zu reduzieren. Sofern die von der Verwaltung favorisierte Variante 3 aufgrund der
damit verbundenen finanziellen Risiken keine Mehrheit findet, schlage ich vor, das Bauvolumen zu
vermindern und zumindest die Variante 2 zu realisieren. Ich gehe davon aus, dass diese Variante
durch die Verminderung von Vandalismusschäden für die Stadt wirtschaftlich ist.
Im Dezember 2013 wurde mit der Bahn der Bauzeitenplan für die verschiedenen Maßnahmen zur
Umgestaltung des Bahnhofs Erftstadt abgestimmt. Danach werden die Hochbaumaßnahmen
überwiegend im Jahr 2016 umgesetzt. Die im Wirtschaftsplan 2014 veranschlagten Mittel reichen
daher aus, um bei allen Varianten die erforderlichen Planungen (Architektur, Fachplanungen) zu
beauftragen. Die weiteren Mittel werden dann in den Jahren 2015 und 2016 benötigt. Eine
Änderung des Wirtschaftsplanes 2014 ist somit nicht erforderlich.
(Erner)
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