Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
200 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
13.02.14, 15:16
Aktualisiert
13.02.14, 15:16
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Axel Busch
Dirmerzheimer Straße 18
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Holzdamm 10
0 22 35 / 409-417
Dr. Risthaus
gez. Dr. Risthaus
06.01.2014
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 02.12.2013
Rat
Betrifft:
Datum
12.12.2013
BM / Dezernent
F 589/2013
25.02.2014
Anfrage bzgl. landwirtschaftlicher Direktvertrieb
Sehr geehrter Herr Busch,
Ihre Anfrage bzgl. des landwirtschaftlichen Direktverkaufs in Erftstadt möchte ich wie folgt
beantworten:
Zu Frage 1):
In Erftstadt gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, landwirtschaftliche Produkte bzw. Lebensmittel
direkt beim Erzeuger zu erwerben. Das städtische Planungs- und Umweltamt hat hierzu ein Flyer
mit den entsprechenden Kontaktadressen und Produkten zusammengestellt. Diesen können sich
die Bürgerinnen und Bürger im Rathaus abholen und/oder auf der städtischen Homepage unter
http://www.erftstadt.de/web/leben-in-erftstadt/umwelt-und-natur/hoflaeden-biolandbau
herunterladen. Eine Aktualisierung des Flyers ist für Anfang 2014 in Planung.
Zudem können Interessierte über die Homepage der Landwirtschaftskammer unter dem Link
http://www.landservice.de/pls/agronet/start_bereich?land=D&ap=5&bernr=106#
weitere
Informationen abrufen. So kann man dort zum Beispiel über eine Karte gezielt nach Höfen, Cafés
etc. aus der Region suchen.
Zu Frage 2):
Ein Unterstützung der Direktvermarkter durch die Stadtverwaltung könnte über das OnlineBranchenverzeichnisses unter http://branchenverzeichnis.erftstadt.de auf der städtischen
Homepage erfolgen. Über eine eigene (noch einzurichtende) Rubrik „Landwirtschaftlicher
Direktverkauf“ im Branchenverzeichnis könnten sich die entsprechenden Unternehmen hier von
der allgemeinen Rubrik „Handel und Einkaufen“ erkennbar abheben. Um diese Rubrik dann mit
Informationen zu füllen, würden die entsprechenden Unternehmen im Vorfeld seitens der
Wirtschaftsförderung angeschrieben werden. An dieser Stelle muss allerdings angefügt werden,
dass ein Eintrag seitens der Unternehmen in das Branchenverzeichnis absolut freiwillig ist.
Generell sieht die Wirtschaftsförderung eine aktive Vermarktungsunterstützung aber eher
problematisch, da diese dann exklusiv nur für die Direkterzeuger erfolgen würde und den übrigen
Lebensmitteleinzelhandel außen vor lassen würde.
Zu Frage 3):
Vgl. Antwort zu Frage 1).
Mit freundlichen Grüßen
(Erner)
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