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Anfrage (Anfrage bzgl. landwirtschaftlicher Direktvertrieb)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
200 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
13.02.14, 15:16
Aktualisiert
13.02.14, 15:16
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Axel Busch Dirmerzheimer Straße 18 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Holzdamm 10 0 22 35 / 409-417 Dr. Risthaus gez. Dr. Risthaus 06.01.2014 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 02.12.2013 Rat Betrifft: Datum 12.12.2013 BM / Dezernent F 589/2013 25.02.2014 Anfrage bzgl. landwirtschaftlicher Direktvertrieb Sehr geehrter Herr Busch, Ihre Anfrage bzgl. des landwirtschaftlichen Direktverkaufs in Erftstadt möchte ich wie folgt beantworten: Zu Frage 1): In Erftstadt gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, landwirtschaftliche Produkte bzw. Lebensmittel direkt beim Erzeuger zu erwerben. Das städtische Planungs- und Umweltamt hat hierzu ein Flyer mit den entsprechenden Kontaktadressen und Produkten zusammengestellt. Diesen können sich die Bürgerinnen und Bürger im Rathaus abholen und/oder auf der städtischen Homepage unter http://www.erftstadt.de/web/leben-in-erftstadt/umwelt-und-natur/hoflaeden-biolandbau herunterladen. Eine Aktualisierung des Flyers ist für Anfang 2014 in Planung. Zudem können Interessierte über die Homepage der Landwirtschaftskammer unter dem Link http://www.landservice.de/pls/agronet/start_bereich?land=D&ap=5&bernr=106# weitere Informationen abrufen. So kann man dort zum Beispiel über eine Karte gezielt nach Höfen, Cafés etc. aus der Region suchen. Zu Frage 2): Ein Unterstützung der Direktvermarkter durch die Stadtverwaltung könnte über das OnlineBranchenverzeichnisses unter http://branchenverzeichnis.erftstadt.de auf der städtischen Homepage erfolgen. Über eine eigene (noch einzurichtende) Rubrik „Landwirtschaftlicher Direktverkauf“ im Branchenverzeichnis könnten sich die entsprechenden Unternehmen hier von der allgemeinen Rubrik „Handel und Einkaufen“ erkennbar abheben. Um diese Rubrik dann mit Informationen zu füllen, würden die entsprechenden Unternehmen im Vorfeld seitens der Wirtschaftsförderung angeschrieben werden. An dieser Stelle muss allerdings angefügt werden, dass ein Eintrag seitens der Unternehmen in das Branchenverzeichnis absolut freiwillig ist. Generell sieht die Wirtschaftsförderung eine aktive Vermarktungsunterstützung aber eher problematisch, da diese dann exklusiv nur für die Direkterzeuger erfolgen würde und den übrigen Lebensmitteleinzelhandel außen vor lassen würde. Zu Frage 3): Vgl. Antwort zu Frage 1). Mit freundlichen Grüßen (Erner) -2-