Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
13.02.14, 15:16
Aktualisiert
13.02.14, 15:16
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 55/2014
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 03.02.2014
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
- 20 -
Termin
25.02.2014
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
05.02.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Planstelleneinweisung und Aufwandsentschädigung des Kämmerers
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel sind im Haushalt veranschlagt
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Kämmerer wird mit Dienstantritt in eine Planstelle der besoldungsgruppe A 16 eingruppiert.
Es wird eine Aufwandsentschädigung nach § 6 der Eingruppierungsverordnung gezahlt.
Begründung:
Auf die V 54/2014 wird Bezug genommen. Gemäß § 2 Abs. 2 der Eingruppierungsverordnung
(EingrVO) wird der Kämmerer in Besoldungsgruppe A 16 eingruppiert.
Dem Kämmerer wird nach § 6 der EingrVO eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 33 1/3 %
der in § 5 EiingrVO festgesetzten Beträge gewährt.
(Erner)