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Beschlussvorlage (Planstelleneinweisung und Aufwandsentschädigung des Kämmerers)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
13.02.14, 15:16
Aktualisiert
13.02.14, 15:16
Beschlussvorlage (Planstelleneinweisung und Aufwandsentschädigung des Kämmerers)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 55/2014 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 03.02.2014 gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: - 20 - Termin 25.02.2014 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 05.02.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Planstelleneinweisung und Aufwandsentschädigung des Kämmerers Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsmittel sind im Haushalt veranschlagt Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Kämmerer wird mit Dienstantritt in eine Planstelle der besoldungsgruppe A 16 eingruppiert. Es wird eine Aufwandsentschädigung nach § 6 der Eingruppierungsverordnung gezahlt. Begründung: Auf die V 54/2014 wird Bezug genommen. Gemäß § 2 Abs. 2 der Eingruppierungsverordnung (EingrVO) wird der Kämmerer in Besoldungsgruppe A 16 eingruppiert. Dem Kämmerer wird nach § 6 der EingrVO eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 33 1/3 % der in § 5 EiingrVO festgesetzten Beträge gewährt. (Erner)