Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
99 kB
Datum
04.05.2016
Erstellt
28.04.16, 15:35
Aktualisiert
28.04.16, 15:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.04.2016
- Die Bürgermeisterin Az: SW 11
Nr. der Ratsdrucksache: 554-X
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
04.05.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Einleitungsstellen am Rönnbach aus Regenwasserkanalisation Nöthen
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Berichterstatter/in: Herr Schäfer
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( x ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
SW1
SW2
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 554-X
1. Sachverhalt:
In der im Trennsystem kanalisierten Ortslage Nöthen gibt es 8 Einleitstellen, über die das gesammelte Niederschlagswasser in ein Gewässer (Rönnbach) bzw. in einen Vorflutgraben eingeleitet
wird. Die Einleitgenehmigungen der 8 Einleitstellen sind abgelaufen, müssen neu beantragt und
von der Unteren Wasserbehörde Euskirchen (UWB) genehmigt werden.
Da die Gesetzgebung die wasserrechtlichen Vorgaben in der Vergangenheit verschärft hat, wird
von den zuständigen Wasserbehörden für Einleitstellen der Nachweis der Gewässerunschädlichkeit verlangt. Beim Nachweis ist das vom Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kultur entwickelte Merkblatt mit dem Titel „BWK M 3“ anzuwenden. Dadurch soll aufgezeigt werden, welchen Zustand ein Gewässer besitzt und welche Auswirkungen die Einleitung in
das Gewässer hat.
Bei den nachstehenden Erläuterungen und Aussagen ist zu berücksichtigen, dass diese an den im
Merkblatt BWK M 3 festgelegten Maßstäben und Bewertungsmethoden auszurichten sind.
Dieser Hinweis ist geboten, um verstehen zu können, warum eine jahrzehntelange Situation und
vormals von der Wasserbehörde vorbehaltlos erteilte Einleitungserlaubnis „plötzlich“ als Problemfall gilt und von der Stadt gefordert wird, Maßnahmen zur Gewässerverbesserung zu ergreifen. So
erwecken manche im Merkblatt verwendeten Begriffe, wie etwa die Katastrophendrift, den Eindruck dramatischer Geschehnisse, doch ist damit in der Fachwelt „lediglich“ gemeint, dass Kleinstlebewesen verdriftet oder verständlicher ausgedrückt, weggespült werden und die Gewässerstruktur verändert wird. Ein unvoreingenommener Betrachter wird solche Gewässerveränderungen
kaum wahrnehmen.
Der BWK-Nachweis für die Einleitstellen in Nöthen hat erkennen lassen, dass alle betrachteten
Einleitstellen eine deutliche hydraulische Überlastung, bedingt durch die hohen Einleitmengen,
aufweisen. Durch die hohe hydraulische Last wird die sogenannte Katastrophendrift ausgelöst,
welche zu Schädigungen am Gewässer führen kann.
Da die Einleitmengen der einzelnen Einleitstellen nach heutigen Maßstäben das verträgliche Maß
für das Gewässer überschreiten, werden von der UWB Maßnahmen gefordert, die eine Minimierung der hydraulischen Belastung herbeiführen. Eine wirksame, und kurzfristig umsetzbare Maßnahme dafür ist die Rückhaltung an der Einleitstelle. Weiterhin wird eine gewässerverträgliche
Einleitung erreicht, indem das Querprofil des Gewässers aufgeweitet wird. Da die Einleitstellen,
wie im Plan dargestellt, fast ausschließlich im geschlossenen Siedlungsgebiet liegen, ist der Bau
einer Rückhaltung mit hohen Kosten verbunden und eine Aufweitung des Querprofils aus Platzgründen nicht möglich.
Die Stadtwerke waren den Forderungen der UWB anfänglich mit dem Argument entgegen getreten, dass der Rönnbach durch die zahlreichen Einleitungsstellen und die an manchen Teilstrecken
erfolgte Begradigung keine Gewässereigenschaft mehr besitzt und daher nicht den strengen
Maßstäben des BWK M 3 unterliegt. Allerdings mochte sich die UWB dieser Sichtweise nicht anschließen.
In einem erneuten Ortstermin mit der UWB wurden alle Einleitstellen nochmals betrachtet. Die
Stadtwerke Bad Münstereifel haben der UWB den Vorschlag unterbreitet, ein unterhalb der letzten
Einleitstelle liegendes städtisches Grundstück als Retentionsfläche zu nutzen. In dieser Retentionsfläche könnte das Niederschlagswasser der Einleitstellen 1 bis 6 zurück gehalten werden.
Über ein Ablaufbauwerk könnte das eingestaute Niederschlagswasser dem Gewässer gedrosselt
zugeführt werden. Nach Möglichkeit soll die Rückhaltung über einen einfachen Erdwall realisiert
werden.
Die UWB hat diesen Vorschlag als Alternative zu den Maßnahmen an jeder einzelnen Einleitstelle
akzeptiert und nimmt ca. 170 m Verluststrecke im Gewässer hin. Als Verluststrecke wird die Gewässerstrecke bezeichnet, in der die durch große Wassermengen eintretende Katastrophendrift
die Biozönose schädigt, d.h., Kleinstlebewesen werden verdriftet und die Gewässerstruktur verändert.
Seite 3 von Ratsdrucksache 554-X
Die Einleitstellen 7 und 8 in einen namenlosen Vorfluter verursachen ebenfalls eine hohe hydraulische Belastung. Da es sich hier jedoch um einen Vorflutgraben und nicht um ein Gewässer handelt, kann die hydraulische Überlast mit zwei Querriegeln entschärft werden. Diese sind mit relativ
geringem Arbeits- und Kostenaufwand herzustellen.
Die Absprache mit der UWB sieht nun vor, die Machbarkeit durch ein Ingenieurbüro zu prüfen und
die Größe der Retentionsfläche zu berechnen, die Bauform des Retentionsraums für die Einleitstellen 1 bis 6, sowie die Querriegel für die Einleitstelle 7 und 8 in einem Plan darzustellen und der
UWB vorzulegen.
Das Ingenieurbüro Lorenz ist damit befasst, die Retentionsfläche zu berechnen und die Ergebnisse in einem Plan darzustellen.
Da Maßnahmen an Gewässern erhebliche Investition verursachen können, deren Finanzierung
den Benutzern der öffentlichen Abwasseranlage aufzubürden ist, verfolgt die Betriebsleitung die
Strategie, Forderungen der Wasserbehörden kritisch zu begegnen und zu hinterfragen. Wenn als
Alternative zu herkömmlichen, großvolumigen und teuren Rückhaltebecken aus Beton die UWB
situationsangepassten und überdies kostengünstigen Maßnahmen zustimmt, dann sollte die Verbesserung des Gewässers mitgetragen und der gewählte wasserwirtschaftliche Lösungsansatz
auch für weitere Einleitungsstellen eine Vorbildfunktion ausüben können.
Die Stadt Bad Münstereifel hat insgesamt 69 Einleitstellen aus Trennsystemen. Die Genehmigungen der Einleitstellen laufen zu unterschiedlichen Zeitpunkten ab (die ersten in 2017, die letzten
2025). Werden diese vor der Erteilung einer neuen Genehmigung ebenfalls nach den z.Zt. geltenden gesetzlichen Vorgaben betrachtet (Nachweis BWK), werden mit großer Wahrscheinlichkeit
erhöhte hydraulische Belastungen an den Gewässern durch die Einleitstellen festgestellt und
Maßnahmen gefordert. Können die Forderungen (meist Becken für eine Rückhaltung) durch kostengünstige alternative Lösungen (wie in Nöthen) erfüllt werden, ist die finanzielle Belastung dementsprechend geringer.
2. Rechtliche Würdigung
Landeswassergesetz (LWG) NRW
3. Finanzielle Auswirkungen
Kostenumfang noch unklar.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Betriebsleitung wird beauftragt, nach Erfassung der erforderlichen Retentionsflächen, die Planung der mit der UWB abgestimmten Maßnahmen am Gewässer bzw. Vorfluter zu erstellen und
die fertige Ausführungsplanung mit den voraussichtlichen Kosten dem Betriebsausschuss vorzustellen.