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Beschlussvorlage (Einleitungsstellen am Rönnbach aus Regenwasserkanalisation Nöthen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
99 kB
Datum
04.05.2016
Erstellt
28.04.16, 15:35
Aktualisiert
28.04.16, 15:35
Beschlussvorlage (Einleitungsstellen am Rönnbach aus Regenwasserkanalisation Nöthen) Beschlussvorlage (Einleitungsstellen am Rönnbach aus Regenwasserkanalisation Nöthen) Beschlussvorlage (Einleitungsstellen am Rönnbach aus Regenwasserkanalisation Nöthen)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.04.2016 - Die Bürgermeisterin Az: SW 11 Nr. der Ratsdrucksache: 554-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 04.05.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Einleitungsstellen am Rönnbach aus Regenwasserkanalisation Nöthen __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Schäfer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( x ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR SW1 SW2 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 554-X 1. Sachverhalt: In der im Trennsystem kanalisierten Ortslage Nöthen gibt es 8 Einleitstellen, über die das gesammelte Niederschlagswasser in ein Gewässer (Rönnbach) bzw. in einen Vorflutgraben eingeleitet wird. Die Einleitgenehmigungen der 8 Einleitstellen sind abgelaufen, müssen neu beantragt und von der Unteren Wasserbehörde Euskirchen (UWB) genehmigt werden. Da die Gesetzgebung die wasserrechtlichen Vorgaben in der Vergangenheit verschärft hat, wird von den zuständigen Wasserbehörden für Einleitstellen der Nachweis der Gewässerunschädlichkeit verlangt. Beim Nachweis ist das vom Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kultur entwickelte Merkblatt mit dem Titel „BWK M 3“ anzuwenden. Dadurch soll aufgezeigt werden, welchen Zustand ein Gewässer besitzt und welche Auswirkungen die Einleitung in das Gewässer hat. Bei den nachstehenden Erläuterungen und Aussagen ist zu berücksichtigen, dass diese an den im Merkblatt BWK M 3 festgelegten Maßstäben und Bewertungsmethoden auszurichten sind. Dieser Hinweis ist geboten, um verstehen zu können, warum eine jahrzehntelange Situation und vormals von der Wasserbehörde vorbehaltlos erteilte Einleitungserlaubnis „plötzlich“ als Problemfall gilt und von der Stadt gefordert wird, Maßnahmen zur Gewässerverbesserung zu ergreifen. So erwecken manche im Merkblatt verwendeten Begriffe, wie etwa die Katastrophendrift, den Eindruck dramatischer Geschehnisse, doch ist damit in der Fachwelt „lediglich“ gemeint, dass Kleinstlebewesen verdriftet oder verständlicher ausgedrückt, weggespült werden und die Gewässerstruktur verändert wird. Ein unvoreingenommener Betrachter wird solche Gewässerveränderungen kaum wahrnehmen. Der BWK-Nachweis für die Einleitstellen in Nöthen hat erkennen lassen, dass alle betrachteten Einleitstellen eine deutliche hydraulische Überlastung, bedingt durch die hohen Einleitmengen, aufweisen. Durch die hohe hydraulische Last wird die sogenannte Katastrophendrift ausgelöst, welche zu Schädigungen am Gewässer führen kann. Da die Einleitmengen der einzelnen Einleitstellen nach heutigen Maßstäben das verträgliche Maß für das Gewässer überschreiten, werden von der UWB Maßnahmen gefordert, die eine Minimierung der hydraulischen Belastung herbeiführen. Eine wirksame, und kurzfristig umsetzbare Maßnahme dafür ist die Rückhaltung an der Einleitstelle. Weiterhin wird eine gewässerverträgliche Einleitung erreicht, indem das Querprofil des Gewässers aufgeweitet wird. Da die Einleitstellen, wie im Plan dargestellt, fast ausschließlich im geschlossenen Siedlungsgebiet liegen, ist der Bau einer Rückhaltung mit hohen Kosten verbunden und eine Aufweitung des Querprofils aus Platzgründen nicht möglich. Die Stadtwerke waren den Forderungen der UWB anfänglich mit dem Argument entgegen getreten, dass der Rönnbach durch die zahlreichen Einleitungsstellen und die an manchen Teilstrecken erfolgte Begradigung keine Gewässereigenschaft mehr besitzt und daher nicht den strengen Maßstäben des BWK M 3 unterliegt. Allerdings mochte sich die UWB dieser Sichtweise nicht anschließen. In einem erneuten Ortstermin mit der UWB wurden alle Einleitstellen nochmals betrachtet. Die Stadtwerke Bad Münstereifel haben der UWB den Vorschlag unterbreitet, ein unterhalb der letzten Einleitstelle liegendes städtisches Grundstück als Retentionsfläche zu nutzen. In dieser Retentionsfläche könnte das Niederschlagswasser der Einleitstellen 1 bis 6 zurück gehalten werden. Über ein Ablaufbauwerk könnte das eingestaute Niederschlagswasser dem Gewässer gedrosselt zugeführt werden. Nach Möglichkeit soll die Rückhaltung über einen einfachen Erdwall realisiert werden. Die UWB hat diesen Vorschlag als Alternative zu den Maßnahmen an jeder einzelnen Einleitstelle akzeptiert und nimmt ca. 170 m Verluststrecke im Gewässer hin. Als Verluststrecke wird die Gewässerstrecke bezeichnet, in der die durch große Wassermengen eintretende Katastrophendrift die Biozönose schädigt, d.h., Kleinstlebewesen werden verdriftet und die Gewässerstruktur verändert. Seite 3 von Ratsdrucksache 554-X Die Einleitstellen 7 und 8 in einen namenlosen Vorfluter verursachen ebenfalls eine hohe hydraulische Belastung. Da es sich hier jedoch um einen Vorflutgraben und nicht um ein Gewässer handelt, kann die hydraulische Überlast mit zwei Querriegeln entschärft werden. Diese sind mit relativ geringem Arbeits- und Kostenaufwand herzustellen. Die Absprache mit der UWB sieht nun vor, die Machbarkeit durch ein Ingenieurbüro zu prüfen und die Größe der Retentionsfläche zu berechnen, die Bauform des Retentionsraums für die Einleitstellen 1 bis 6, sowie die Querriegel für die Einleitstelle 7 und 8 in einem Plan darzustellen und der UWB vorzulegen. Das Ingenieurbüro Lorenz ist damit befasst, die Retentionsfläche zu berechnen und die Ergebnisse in einem Plan darzustellen. Da Maßnahmen an Gewässern erhebliche Investition verursachen können, deren Finanzierung den Benutzern der öffentlichen Abwasseranlage aufzubürden ist, verfolgt die Betriebsleitung die Strategie, Forderungen der Wasserbehörden kritisch zu begegnen und zu hinterfragen. Wenn als Alternative zu herkömmlichen, großvolumigen und teuren Rückhaltebecken aus Beton die UWB situationsangepassten und überdies kostengünstigen Maßnahmen zustimmt, dann sollte die Verbesserung des Gewässers mitgetragen und der gewählte wasserwirtschaftliche Lösungsansatz auch für weitere Einleitungsstellen eine Vorbildfunktion ausüben können. Die Stadt Bad Münstereifel hat insgesamt 69 Einleitstellen aus Trennsystemen. Die Genehmigungen der Einleitstellen laufen zu unterschiedlichen Zeitpunkten ab (die ersten in 2017, die letzten 2025). Werden diese vor der Erteilung einer neuen Genehmigung ebenfalls nach den z.Zt. geltenden gesetzlichen Vorgaben betrachtet (Nachweis BWK), werden mit großer Wahrscheinlichkeit erhöhte hydraulische Belastungen an den Gewässern durch die Einleitstellen festgestellt und Maßnahmen gefordert. Können die Forderungen (meist Becken für eine Rückhaltung) durch kostengünstige alternative Lösungen (wie in Nöthen) erfüllt werden, ist die finanzielle Belastung dementsprechend geringer. 2. Rechtliche Würdigung Landeswassergesetz (LWG) NRW 3. Finanzielle Auswirkungen Kostenumfang noch unklar. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die Betriebsleitung wird beauftragt, nach Erfassung der erforderlichen Retentionsflächen, die Planung der mit der UWB abgestimmten Maßnahmen am Gewässer bzw. Vorfluter zu erstellen und die fertige Ausführungsplanung mit den voraussichtlichen Kosten dem Betriebsausschuss vorzustellen.