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Antrag (Antrag bzgl. Prüfung zur Gründung einer Gesellschaft zum Einsammeln von Müll in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
30.01.14, 15:17
Aktualisiert
14.02.14, 10:23
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 607/2013 Az.: Amt: - 270 BeschlAusf.: - 270 Datum: 20.12.2013 23.01.2014 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 13.02.2014 Bemerkungen vorberatend Antrag bzgl. Prüfung zur Gründung einer Gesellschaft zum Einsammeln von Müll in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Vertrag über die Sammlung, den Transport und die teilweise Verwertung von Abfällen für die Stadt Erftstadt und der Vertrag über die Sammlung und den Transport von schadstoffhaltigen Abfällen (inkl. Elektrokleingeräten) für die Stadt Erftstadt endet jeweils am 31.12.2015. Die Verpflichtung des neuen Auftragnehmers für die zu erbringenden Sammelleistungen beginnt am 01.01.2016. Die Pflicht zur Verteilung der Abfallbehälter beginnt ab dem 01.11.2015. Die derzeitigen Abfallbehälter (grau, braun, blau) befinden sich im Eigentum des aktuellen Entsorgers und werden von diesem mit Ablauf des Vertrages eingezogen. Daraus ergibt sich folgender Zeitplan: Januar 2014: März 2014: Oktober 2014: Dezember 2014: ab März 2015: Beauftragung des Beratungsunternehmens (Erstellung Pflichtenheft) Beschluss des Pflichtenheftes (Ausschreibungseckpunkte) Vergabebekanntmachung Ablauf der Angebotsfrist Vergabeentscheidung Es haben bereits interne Verwaltungsgespräche zur Abfallentsorgung ab 2016 stattgefunden. Auch die Alternativen zu einer europaweiten Ausschreibung sind erörtert worden. Da der Sitzungsplan 2014 wegen der anstehenden Kommunalwahl nur Ratssitzungen im März und wieder ab September aufweist ist der zeitliche Rahmen für die Gründung einer neuen Gesellschaft nicht gegeben. Aufgrund dessen soll der zukünftige Entsorgungsvertrag ab 2016 eine geringere Laufzeit (5 Jahre: 01.01.2016 - 31.12.2020) als der derzeitige (8 Jahre) haben um dann Alternativen mit einer längeren Vorlaufzeit ausgiebig zu prüfen. Vor diesem Hintergrund laufen bereits Vorgespräche im Hinblick auf eine europaweite Ausschreibung. Hierzu wurden bereits Angebote von Beratungsunternehmen eingeholt, die diese Ausschreibung juristisch begleiten. Im Januar 2014 muss die Beauftragung des Beratungsunternehmens erfolgen, damit eine zeitnahe Erstellung des Pflichtenheftes gewährleistet ist. Um die Abfallentsorgung für Erftstädter Bürger ab 01.01.2016 sicher zu stellen muss die entsprechende Vorlaufzeit eingehalten werden. Daher wird vorgeschlagen die Gründung einer Gesellschaft in Kooperation mit alternativen Anbietern (privat / kommunal) im Jahr 2018 ausgiebig zu prüfen. (Erner) -2-