Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
30.01.14, 15:17
Aktualisiert
14.02.14, 10:23
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 607/2013
Az.:
Amt: - 270 BeschlAusf.: - 270 Datum: 20.12.2013
23.01.2014
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen
Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
13.02.2014
Bemerkungen
vorberatend
Antrag bzgl. Prüfung zur Gründung einer Gesellschaft zum Einsammeln von Müll in
Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Vertrag über die Sammlung, den Transport und die teilweise Verwertung von Abfällen für die
Stadt Erftstadt und der Vertrag über die Sammlung und den Transport von schadstoffhaltigen
Abfällen (inkl. Elektrokleingeräten) für die Stadt Erftstadt endet jeweils am 31.12.2015.
Die Verpflichtung des neuen Auftragnehmers für die zu erbringenden Sammelleistungen beginnt
am 01.01.2016. Die Pflicht zur Verteilung der Abfallbehälter beginnt ab dem 01.11.2015. Die
derzeitigen Abfallbehälter (grau, braun, blau) befinden sich im Eigentum des aktuellen Entsorgers
und werden von diesem mit Ablauf des Vertrages eingezogen. Daraus ergibt sich folgender
Zeitplan:
Januar 2014:
März 2014:
Oktober 2014:
Dezember 2014:
ab März 2015:
Beauftragung des Beratungsunternehmens (Erstellung Pflichtenheft)
Beschluss des Pflichtenheftes (Ausschreibungseckpunkte)
Vergabebekanntmachung
Ablauf der Angebotsfrist
Vergabeentscheidung
Es haben bereits interne Verwaltungsgespräche zur Abfallentsorgung ab 2016 stattgefunden.
Auch die Alternativen zu einer europaweiten Ausschreibung sind erörtert worden. Da der
Sitzungsplan 2014 wegen der anstehenden Kommunalwahl nur Ratssitzungen im März und wieder
ab September aufweist ist der zeitliche Rahmen für die Gründung einer neuen Gesellschaft nicht
gegeben. Aufgrund dessen soll der zukünftige Entsorgungsvertrag ab 2016 eine geringere
Laufzeit (5 Jahre: 01.01.2016 - 31.12.2020) als der derzeitige (8 Jahre) haben um dann
Alternativen mit einer längeren Vorlaufzeit ausgiebig zu prüfen. Vor diesem Hintergrund laufen
bereits Vorgespräche im Hinblick auf eine europaweite Ausschreibung. Hierzu wurden bereits
Angebote von Beratungsunternehmen eingeholt, die diese Ausschreibung juristisch begleiten. Im
Januar 2014 muss die Beauftragung des Beratungsunternehmens erfolgen, damit eine zeitnahe
Erstellung des Pflichtenheftes gewährleistet ist.
Um die Abfallentsorgung für Erftstädter Bürger ab 01.01.2016 sicher zu stellen muss die
entsprechende Vorlaufzeit eingehalten werden. Daher wird vorgeschlagen die Gründung einer
Gesellschaft in Kooperation mit alternativen Anbietern (privat / kommunal) im Jahr 2018 ausgiebig
zu prüfen.
(Erner)
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