Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
34 kB
Datum
19.02.2014
Erstellt
30.01.14, 15:17
Aktualisiert
14.02.14, 10:23
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 15/2014
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 16.01.2014
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Termin
11.02.2014
vorberatend
Jugendhilfeausschuss
19.02.2014
beschließend
Betrifft:
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Beschluss über die Gruppenformen und die Betreuungszeiten der Erftstädter
Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2014/2015
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen haushaltsrechtlich im Budget 2014 zur Verfügung. Für 2015 müssen die Mittel in den
Haushalt eingestellt werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1) Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden für das neue am 01.08.2014
beginnende Kindergartenjahr 2014/15 die in Anlage 1 aufgeführten Gruppenformen
und die jeweiligen Betreuungszeiten für die Kindertageseinrichtungen in Erftstadt
beschlossen.
2) Wegen der sich über das ganze Stadtgebiet verteilenden Wünsche nach 25Stunden-Buchungen wird in jeder städtischen Einrichtung ab dem 01.08.2014
ermöglicht, bedarfsgerechte, dem Elternwillen entsprechende 25-StundenBuchungen vorzunehmen.
Begründung:
Nach § 19 (3) Kinderbildungsgesetz NW entscheidet die Jugendhilfeplanung, welche
Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den einzelnen Kindertageseinrichtungen
angeboten werden. Aus der Entscheidung ergeben sich bis zum 15.03. eines Jahres
Höhe und Anzahl der Kindpauschalen für das folgende Kindergartenjahr.
Am 21.11.2013 hatte der Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag des Stadtelternrates
beschlossen, den verschiedenen Elternwünschen nach 25 Stunden-Buchungen entgegen
zu kommen, indem je eine Gruppe in Lechenich-Süd und in der Theodor-Heuss-Straße
eingerichtet wird. Die Gruppen wurden unverzüglich beworben.
Anmeldungen für je eine ganze Gruppe mit 25 Kindern kamen aber nicht zu Stande. Im
Gegenteil: Es tat sich ein neues Problem auf. Bei Einrichtung einer ganzen 25 StundenGruppe mit Kindern aus verschiedenen Erftstädter Stadtteilen hätten diejenigen Kinder
aus Lechenich oder Liblar, die eine 35 Stunden-Buchung wünschen, dort keinen Platz
mehr bekommen können und hätten in den Stadtteil ausweichen müssen, aus dem die 25
Stunden-Kinder kommen: eine paradoxe Situation.
In Lechenich-Süd und in der Theodor-Heuss-Straße wollten lediglich 10 bzw. 13 Kinder 25
Stunden buchen.
Mit Blick auf den Referentenentwurf des Kinderbildungsgesetzes, der erstmalig den über
dreijährigen Kindern einen Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Betreuungszeit
zubilligt, hat die Verwaltung des Jugendamtes den Bedarf nach einer 25 StundenBetreuungszeit für jede städtische Kindertagesstätte eruiert. Überall gibt es vereinzelte
Wünsche der Eltern. Die Zahlen liegen zwischen 2 und 7 Kinder. In der Willy-BrandtStraße liegt ihr Anteil bei 10 Kindern.
Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt vor, in den städtischen Einrichtungen allen
Eltern den Wunsch nach einer 25 Stunden-Buchung in einer 35 Stunden-Gruppe zu
ermöglichen.
Bei den freien Trägern geht die Verwaltung des Jugendamtes davon aus, dass die
Meldungen der freien Träger bedarfsgerecht sind.
Insgesamt kann so 69 Elternwünschen entsprochen werden.
Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen dieses Entgegenkommen auch bei den
Elternwünschen bei den freien Trägern hat und wie sich nun das Gesetzgebungsverfahren
entwickelt.
Die stärkere Berücksichtigung des Elternwillens ist ein wichtiger Baustein des
Referentenentwurfs. Er ermöglicht ein zentrales Anmeldeverfahren auch unter Beteiligung
der freien Träger. In einem derartigen Anmeldeverfahren wird der bedarfsgerechte
Betreuungswunsch eine Rolle spielen. Die Verwaltung des Jugendamtes begrüßt ein
zentrales Anmeldeverfahren, zumal das hiesige Jugendamt für die städtischen
Einrichtungen so schon immer verfahren ist. Die freien Träger wurden darüber auch
bereits informiert. Die Verwaltung sichtet zur Zeit, welche Verfahren auf dem Markt
angeboten werden und welches sich für die Größenordnung unserer Stadt am besten
eignet. In einem nächsten Schritt sollen dann die freien Träger für eine Teilnahme
gewonnen werden. Danach wird der Jugendhilfeausschuss beteiligt werden.
Die jetzige, auf die Landesmittel abgestimmte Jugendhilfeplanung wird auch einem
höheren Bedarf nach 45 Stunden-Buchungen gerecht. Das KiBiz begrenzt die jährliche
Steigerung aber auf 4 %. Der Erftstädter Bedarf liegt leicht darüber. 48 neue Plätze liegen
im 4 %-Korridor. Bedarfsgerecht sind aber 49 Plätze. Das Gesetz sieht in begründeten
Ausnahmefällen eine höheren Bedarf vor. Die Verwaltung des Jugendamtes wird einen
Antrag stellen und meint, ihn überzeugend begründen zu können. Zum einen buchen die
meisten Eltern unter 3jähriger Kinder 45 Stunden. Wenn diese dann in den 3 bis 6jährigen
Bereich wechseln, werden die Eltern nicht reduzieren. Zum anderen sind im laufenden
Kindergartenjahr drei neue Ü3-Gruppen mit 35 Stunden ans Netz gegangen. So kamen in
der Gesamtheit 75 Plätze dazu und diese Planung war nicht genau
stundenbedarfsgerecht.
Die finanziellen Veränderungen gegenüber dem jetzigen Kindergartenjahr stellen sich auf
der Basis der KiBiz-Pauschalen wie folgt dar:
-2-
Städtische Einrichtungen:
Konfessionelle Einrichtungen:
Elterninitiativen:
98.676,78 Mehraufwand
3.899,10 Mehraufwand
75.565,97 Mehraufwand
(Erner)
-3-