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Beschlussvorlage (Beschluss über die Gruppenformen und die Betreuungszeiten der Erftstädter Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2014/2015)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
34 kB
Datum
19.02.2014
Erstellt
30.01.14, 15:17
Aktualisiert
14.02.14, 10:23
Beschlussvorlage (Beschluss über die Gruppenformen und die Betreuungszeiten der Erftstädter Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2014/2015) Beschlussvorlage (Beschluss über die Gruppenformen und die Betreuungszeiten der Erftstädter Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2014/2015) Beschlussvorlage (Beschluss über die Gruppenformen und die Betreuungszeiten der Erftstädter Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2014/2015)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 15/2014 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 16.01.2014 Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 11.02.2014 vorberatend Jugendhilfeausschuss 19.02.2014 beschließend Betrifft: Datum Freigabe -100- Bemerkungen Beschluss über die Gruppenformen und die Betreuungszeiten der Erftstädter Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2014/2015 Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen haushaltsrechtlich im Budget 2014 zur Verfügung. Für 2015 müssen die Mittel in den Haushalt eingestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1) Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden für das neue am 01.08.2014 beginnende Kindergartenjahr 2014/15 die in Anlage 1 aufgeführten Gruppenformen und die jeweiligen Betreuungszeiten für die Kindertageseinrichtungen in Erftstadt beschlossen. 2) Wegen der sich über das ganze Stadtgebiet verteilenden Wünsche nach 25Stunden-Buchungen wird in jeder städtischen Einrichtung ab dem 01.08.2014 ermöglicht, bedarfsgerechte, dem Elternwillen entsprechende 25-StundenBuchungen vorzunehmen. Begründung: Nach § 19 (3) Kinderbildungsgesetz NW entscheidet die Jugendhilfeplanung, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den einzelnen Kindertageseinrichtungen angeboten werden. Aus der Entscheidung ergeben sich bis zum 15.03. eines Jahres Höhe und Anzahl der Kindpauschalen für das folgende Kindergartenjahr. Am 21.11.2013 hatte der Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag des Stadtelternrates beschlossen, den verschiedenen Elternwünschen nach 25 Stunden-Buchungen entgegen zu kommen, indem je eine Gruppe in Lechenich-Süd und in der Theodor-Heuss-Straße eingerichtet wird. Die Gruppen wurden unverzüglich beworben. Anmeldungen für je eine ganze Gruppe mit 25 Kindern kamen aber nicht zu Stande. Im Gegenteil: Es tat sich ein neues Problem auf. Bei Einrichtung einer ganzen 25 StundenGruppe mit Kindern aus verschiedenen Erftstädter Stadtteilen hätten diejenigen Kinder aus Lechenich oder Liblar, die eine 35 Stunden-Buchung wünschen, dort keinen Platz mehr bekommen können und hätten in den Stadtteil ausweichen müssen, aus dem die 25 Stunden-Kinder kommen: eine paradoxe Situation. In Lechenich-Süd und in der Theodor-Heuss-Straße wollten lediglich 10 bzw. 13 Kinder 25 Stunden buchen. Mit Blick auf den Referentenentwurf des Kinderbildungsgesetzes, der erstmalig den über dreijährigen Kindern einen Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Betreuungszeit zubilligt, hat die Verwaltung des Jugendamtes den Bedarf nach einer 25 StundenBetreuungszeit für jede städtische Kindertagesstätte eruiert. Überall gibt es vereinzelte Wünsche der Eltern. Die Zahlen liegen zwischen 2 und 7 Kinder. In der Willy-BrandtStraße liegt ihr Anteil bei 10 Kindern. Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt vor, in den städtischen Einrichtungen allen Eltern den Wunsch nach einer 25 Stunden-Buchung in einer 35 Stunden-Gruppe zu ermöglichen. Bei den freien Trägern geht die Verwaltung des Jugendamtes davon aus, dass die Meldungen der freien Träger bedarfsgerecht sind. Insgesamt kann so 69 Elternwünschen entsprochen werden. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen dieses Entgegenkommen auch bei den Elternwünschen bei den freien Trägern hat und wie sich nun das Gesetzgebungsverfahren entwickelt. Die stärkere Berücksichtigung des Elternwillens ist ein wichtiger Baustein des Referentenentwurfs. Er ermöglicht ein zentrales Anmeldeverfahren auch unter Beteiligung der freien Träger. In einem derartigen Anmeldeverfahren wird der bedarfsgerechte Betreuungswunsch eine Rolle spielen. Die Verwaltung des Jugendamtes begrüßt ein zentrales Anmeldeverfahren, zumal das hiesige Jugendamt für die städtischen Einrichtungen so schon immer verfahren ist. Die freien Träger wurden darüber auch bereits informiert. Die Verwaltung sichtet zur Zeit, welche Verfahren auf dem Markt angeboten werden und welches sich für die Größenordnung unserer Stadt am besten eignet. In einem nächsten Schritt sollen dann die freien Träger für eine Teilnahme gewonnen werden. Danach wird der Jugendhilfeausschuss beteiligt werden. Die jetzige, auf die Landesmittel abgestimmte Jugendhilfeplanung wird auch einem höheren Bedarf nach 45 Stunden-Buchungen gerecht. Das KiBiz begrenzt die jährliche Steigerung aber auf 4 %. Der Erftstädter Bedarf liegt leicht darüber. 48 neue Plätze liegen im 4 %-Korridor. Bedarfsgerecht sind aber 49 Plätze. Das Gesetz sieht in begründeten Ausnahmefällen eine höheren Bedarf vor. Die Verwaltung des Jugendamtes wird einen Antrag stellen und meint, ihn überzeugend begründen zu können. Zum einen buchen die meisten Eltern unter 3jähriger Kinder 45 Stunden. Wenn diese dann in den 3 bis 6jährigen Bereich wechseln, werden die Eltern nicht reduzieren. Zum anderen sind im laufenden Kindergartenjahr drei neue Ü3-Gruppen mit 35 Stunden ans Netz gegangen. So kamen in der Gesamtheit 75 Plätze dazu und diese Planung war nicht genau stundenbedarfsgerecht. Die finanziellen Veränderungen gegenüber dem jetzigen Kindergartenjahr stellen sich auf der Basis der KiBiz-Pauschalen wie folgt dar: -2- Städtische Einrichtungen: Konfessionelle Einrichtungen: Elterninitiativen: 98.676,78 Mehraufwand 3.899,10 Mehraufwand 75.565,97 Mehraufwand (Erner) -3-