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Beschlussvorlage (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
81 kB
Datum
19.02.2014
Erstellt
14.02.14, 10:23
Aktualisiert
14.02.14, 10:23
Beschlussvorlage (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

-51-Bt. Anlage 2 zu V 15/2014 Der UA Jugendhilfeplanung bat in seiner Sitzung am 11.02.2014 darum, die Kosten, die durch die Veränderungen in den Gruppen entstehen, spezifischer aufzulisten. Dies ist auf dem folgenden Blatt für jede einzelne Kita geschehen. Gegenüber der Ursprungsvorlage verändern sich die Beträge noch einmal, weil  bei den städtischen Kitas vorher der Trägeranteil (fehlerhaft) nicht enthalten war und  bei den konfessionellen Kitas jetzt die in der Sitzung bekannt gegebene Änderung in der Kita St. Martinus in Kierdorf (vorher IIIb jetzt Ib) eingerechnet ist. Marginale Änderungen ergeben sich durch eine neue Kalkulation des durchschnittlichen Elternbeitrags, der in diese Berechnungen mit einbezogen ist. Die jeweiligen Änderungen sind in der Anlage 1 in den Fußnoten erläutert. Die detaillierte Aufstellung setzt diese Fußnoten in Finanzbeträge um. Die Verwaltung weist gleichzeitig darauf hin, dass durch die angestrebte Aufnahme von 25-Stunden-Buchungen in einer 35-Stunden-Gruppe der Landeszuschuss unverändert bleibt. Er wird dadurch nicht gekürzt. Es entsteht aber ein Einnahmeverlust bei den Elternbeiträgen. Ein Vergleich der Durchschnittsbeiträge von 25 zu 35-Stunden-Buchungen beziffert den Einnahmeausfall auf 20,- € pro Monat. Bei kalkulierten 69 Kindern entspricht dies einem Gesamtbetrag von 16.560 € im Jahr. Erner