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Beschlussvorlage (1. Auflösung des Aufsichtsrates der Energiegesellschaft Erftstadt mbH 2. Neubesetzung des Aufsichtsrates ab dem 26.02.2014)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
20.02.14, 15:05
Aktualisiert
20.02.14, 15:05
Beschlussvorlage (1. Auflösung des Aufsichtsrates der Energiegesellschaft Erftstadt mbH
2. Neubesetzung des Aufsichtsrates ab dem 26.02.2014) Beschlussvorlage (1. Auflösung des Aufsichtsrates der Energiegesellschaft Erftstadt mbH
2. Neubesetzung des Aufsichtsrates ab dem 26.02.2014)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 91/2014 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 19.02.2014 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat - 20 - Termin 25.02.2014 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 20.02.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend 1. Auflösung des Aufsichtsrates der Energiegesellschaft Erftstadt mbH 2. Neubesetzung des Aufsichtsrates ab dem 26.02.2014 Betrifft: Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Aufsichtsrat der Energiegesellschaft Erftstadt mbH wird zum 25.02.2014 Aufgelöst. 2. Der Aufsichtsrat der Energiegesellschaft Erftstadt mbH wird wie folgt neu gewählt: 1 Bürgermeister Volker Erner 2. CDU Fraktion Herr/Frau StV Herr/Frau StV Herr/Frau StV …………………………………………. …………………………………………. …………………………………………. SPD-Fraktion Herr/Frau StV Herr/Frau StV Herr/Frau StV …………………………………………. …………………………………………. …………………………………………. FDP-Fraktion Herr/Frau StV Herr/Frau StV …………………………………………. …………………………………………. 3. 4 5. Bündnis ´90/Die Grünen Herr/Frau StV …………………………………………. 6. Freie Wähler Herr StV …………………………………………. Begründung: Der Gesellschaftsvertrag der Energiegesellschaft Erftstadt mbH legt in § 7 fest, dass der Aufsichtrat aus 11 Mitgliedern besteht. Kraft Gesetz ist der Bürgermeister Mitglied des Aufsichtsrates. Die verbleibenden 10 Aufsichtsratssitze werden wie folgt verteilt: - jede im Rat vertretende Fraktion entsendet ein Mitglied - die verbleibende Sitze werden gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW verteilt. Durch die Bildung der Fraktion „Freie Wähler“ ist eine Neubesetzung des Aufsichtsrates erforderlich. Nunmehr entfallen fünf Sitze auf die im Rat vertretenen Fraktionen. Die verbleibenden fünf Sitze sind gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW zu verteilen. Die Verteilung dieser fünf Sitze ergibt nachstehendes Ergebnis CDU- Fraktion SPD-Fraktion FDP-Fraktion 2 Sitze 2 Sitze 1 Sitz Die Berechnung gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW (einschl. der Berechnung nach alter Rechtslage, geltender Rechtslage und künftiger Rechtslage ) füge ich bei. (Erner) -2- -