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Antrag (Antrag bzgl. Bahnhofsgestaltung; Kreisel im Einfahrtsbereich zum Bahnhof Erftstadt, südliche Einmündung der Bahnhofstraße in den Schlunkweg (K 45) )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
89 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
07.03.14, 06:05
Aktualisiert
07.03.14, 06:05
Antrag (Antrag bzgl. Bahnhofsgestaltung; 
Kreisel im Einfahrtsbereich zum Bahnhof Erftstadt,
südliche Einmündung der Bahnhofstraße in den Schlunkweg (K 45) ) Antrag (Antrag bzgl. Bahnhofsgestaltung; 
Kreisel im Einfahrtsbereich zum Bahnhof Erftstadt,
südliche Einmündung der Bahnhofstraße in den Schlunkweg (K 45) )

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 520/2012 1. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 26.02.2014 gez. Böcking 06.03.2014 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 18.03.2014 Bemerkungen zur Kenntnis Antrag bzgl. Bahnhofsgestaltung; Kreisel im Einfahrtsbereich zum Bahnhof Erftstadt, südliche Einmündung der Bahnhofstraße in den Schlunkweg (K 45) Finanzielle Auswirkungen: Die zusätzlichen Kosten in Höhe von voraussichtlich 523.000,00 € sind im Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Straßen zu veranschlagen. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Schlunkweg im Bereich der südlichen Einmündung Bahnhofstraße ist Teil der Kreisstraße K45 und somit in der Straßenbaulast des Rhein – Erft - Kreises. Das Ingenieurbüro Fischer aus Erftstadt hat eine Entwurfsplanung für die beantragte Kreisellösung erstellt. Diese entspricht den Vorgaben des Straßenbauamtes des Rhein – Erft – Kreises. Gleichfalls wurde eine Kostengegenüberstellung des Kreisels und des ansonsten erforderlichen Umbaus der bisherigen (unzureichenden) Straßeneinmündung (Berücksichtigung von Gelenkbussen, mit zwei Linksabbiegespuren und einer Signalanlage, etc.) aufgestellt. Hierdurch wurde deutlich, dass die Kreisellösung kostengünstiger ist und einen geringeren Platzbedarf benötigt. Somit können im Bereich des Parkplatzes „Am Tunnel“ eine größere Anzahl von Parkständen als beim Bau einer Einmündung errichtet werden. Ich habe die Planung in meinem Zuschussantrag bereits mit berücksichtigt und dem Zuschussgeber NVR zur Beurteilung vorgelegt. Dieser wird nun prüfen, inwieweit der Bau eines Kreisels zuschussfähig ist. Sobald mir der Bewilligungsbescheid vorliegt und somit deutlich ist ob die Kreisellösung vollkommen oder nur in Teilen bezuschusst wird, kann ich mit dem Kreis eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung über den Ausbau gemeinsam erarbeiten. Selbstverständlich wird hiernach das Straßenbauamt des Kreises die zuständigen Fachausschüsse des Kreistages mit einbinden. Die Entwurfsplanung des Kreisels habe ich meiner Stellungnahme zum Antrag zur Kenntnisnahme beigefügt. In der Sitzung beabsichtige ich den Umbau an einem größeren Plan kurz zu erläutern. (Erner) -2-