Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
89 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
07.03.14, 06:05
Aktualisiert
07.03.14, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 520/2012 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 26.02.2014
gez. Böcking
06.03.2014
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
18.03.2014
Bemerkungen
zur Kenntnis
Antrag bzgl. Bahnhofsgestaltung;
Kreisel im Einfahrtsbereich zum Bahnhof Erftstadt,
südliche Einmündung der Bahnhofstraße in den Schlunkweg (K 45)
Finanzielle Auswirkungen:
Die zusätzlichen Kosten in Höhe von voraussichtlich 523.000,00 € sind im Wirtschaftsplan 2015 des
Eigenbetriebes Straßen zu veranschlagen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Schlunkweg im Bereich der südlichen Einmündung Bahnhofstraße ist Teil der Kreisstraße K45
und somit in der Straßenbaulast des Rhein – Erft - Kreises.
Das Ingenieurbüro Fischer aus Erftstadt hat eine Entwurfsplanung für die beantragte
Kreisellösung erstellt. Diese entspricht den Vorgaben des Straßenbauamtes des
Rhein – Erft – Kreises. Gleichfalls wurde eine Kostengegenüberstellung des Kreisels und des
ansonsten erforderlichen Umbaus der bisherigen (unzureichenden) Straßeneinmündung
(Berücksichtigung von Gelenkbussen, mit zwei Linksabbiegespuren und einer Signalanlage, etc.)
aufgestellt. Hierdurch wurde deutlich, dass die Kreisellösung kostengünstiger ist und einen
geringeren Platzbedarf benötigt. Somit können im Bereich des Parkplatzes „Am Tunnel“ eine
größere Anzahl von Parkständen als beim Bau einer Einmündung errichtet werden.
Ich habe die Planung in meinem Zuschussantrag bereits mit berücksichtigt und dem
Zuschussgeber NVR zur Beurteilung vorgelegt. Dieser wird nun prüfen, inwieweit der Bau eines
Kreisels zuschussfähig ist. Sobald mir der Bewilligungsbescheid vorliegt und somit deutlich ist ob
die Kreisellösung vollkommen oder nur in Teilen bezuschusst wird, kann ich mit dem Kreis eine
entsprechende Verwaltungsvereinbarung über den Ausbau gemeinsam erarbeiten.
Selbstverständlich wird hiernach das Straßenbauamt des Kreises die zuständigen
Fachausschüsse des Kreistages mit einbinden.
Die Entwurfsplanung des Kreisels habe ich meiner Stellungnahme zum Antrag zur Kenntnisnahme
beigefügt. In der Sitzung beabsichtige ich den Umbau an einem größeren Plan kurz zu erläutern.
(Erner)
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