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Beschlussvorlage (Unterstützung der beiden Realschulen durch FÖRSTA im Rahmen von Schulsozialarbeit)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
45 kB
Datum
26.03.2014
Erstellt
13.03.14, 15:06
Aktualisiert
13.03.14, 15:06
Beschlussvorlage (Unterstützung der beiden Realschulen durch FÖRSTA im Rahmen von Schulsozialarbeit) Beschlussvorlage (Unterstützung der beiden Realschulen durch FÖRSTA im Rahmen von Schulsozialarbeit) Beschlussvorlage (Unterstützung der beiden Realschulen durch FÖRSTA im Rahmen von Schulsozialarbeit)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 130/2014 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 10.03.2014 gez. Brost Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: - 20 - Termin 26.03.2014 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 13.03.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Unterstützung der beiden Realschulen durch FÖRSTA im Rahmen von Schulsozialarbeit Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss stimmt der begrenzten Unterstützung der Realschulen durch FÖRSTA nach Wegfall der bisherigen Schulsozialarbeit im Kontext des Bildungs- und Teilhabepaketes zu. Begründung: Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes wurden 3 Schulsozialarbeiterinnen in Erftstadt über einen Zeitraum von ca. 1,5 Jahren beschäftigt. Mit Auslaufen der Bundesförderung zum 31.12.2013 wurde die Arbeit eingestellt. Beide Erftstädter Realschulen haben im Vorfeld der Einstellung der Schulsozialarbeit in unterschiedlicher Weise auf deren notwendigen Fortbestand hingewiesen. Die Stadt Erftstadt sah aber angesichts der prekären Haushaltslage keine Möglichkeit, die Schulsozialarbeiterinnen auf städtische Kosten weiter zu beschäftigen. Gleichwohl sieht die Verwaltung einen grundsätzlichen Bedarf von Schulsozialarbeit an den Erftstädter Schulen. Die Grundschulen und die Förderschule in Friesheim verfügen durch FÖRSTA bereits seit mehreren Jahren über eine sozialarbeiterische Unterstützung. Die Hauptschule hat einen eigenen Schulsozialarbeiter. Die Realschulen und die Gymnasien sind nicht versorgt. Die Verwaltung des Jugendamtes hat insbesondere vor dem Hintergrund der 1,5-jährigen Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes (BuT) gemeinsam mit den Realschulen überlegt, im Rahmen der vorhandenen Ressourcen den Schulen eine fachliche Hilfestellung zu bieten. Dabei wurde eine sicherlich für die Schulen nicht ausreichende, aber dennoch unterstützende Form der Hilfe entwickelt:  Das Första-Team (3 Stellen) wird neben der Arbeit an den Erftstädter Grundschulen und der Förderschule in Friesheim zukünftig den Realschulen in Lechenich und Liblar durch einen jeweiligen Präsenztag (einer festen Fachkraft) zur Verfügung stehen und das Lehrpersonal und die SchülerInnen qualifiziert und ggf. auch niedrigschwellig beraten und betreuen. Die Beratung wird auch während der Unterrichtszeit erfolgen.  In konkreten Krisensituationen wird eine zusätzliche Kontaktaufnahme des Klientels (Schule, SchülerInnen, Eltern) auch außerhalb der Präsenztage möglich sein und ggf. eine zeitnahe Intervention erfolgen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass akute Krisensituationen an den Grundschulen ebenfalls vorrangig bedient werden.  Grundsätzlich soll die qualitative Arbeit an den Grundschulen nicht eingeschränkt werden bzw. die konzeptionelle Ausweitung nicht zu einer Unzufriedenheit und Unterversorgung dieser Schulen führen.  Aufgrund des aktuellen Fallaufkommens und der notwendigen strukturellen Veränderung (Komprimierung) bzgl. der bislang betreuten Schulen wird der Beginn (der Ausweitung) erst nach den Osterferien 2014 möglich sein. Die entsprechenden Kolleginnen werden sich aber im März bereits in den jeweiligen Lehrerkollegien vorstellen und konkrete Absprachen (Präsenztage, Bereitstellung eines Beratungsraums, Inhalte/Angebote) treffen.  Außerdem wird in vorhandenen Krisensituationen eine zusätzliche Kontaktaufnahme des Klientels (Schule, SchülerInnen, Eltern) auch außerhalb der Präsenztage möglich sein.  Das Fall- bzw. Beratungsaufkommen wird statistisch erfasst und gemeinsam evaluiert. Somit wird feststellbar sein, ob das vorhandene Stundenkontingent ausreichend ist oder prinzipiell aufgestockt werden müsste.  Die Dienst- und Fachaufsicht liegt (weiterhin) bei der Stadt Erftstadt, Abteilungsleitung 510-.  Die Schulen erklären sich mit diesem Vorgehen und den vorgenannten Absprachen ausdrücklich einverstanden. -2- (Erner) -3-