Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
30.01.14, 15:17
Aktualisiert
13.03.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 44/2014
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 -, - 81 - Datum: 28.01.2014
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
13.02.2014
vorberatend
Rat
25.02.2014
beschließend
Betrifft:
12.03.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Flächennutzungsplan-Überarbeitung Windkraftkonzentrationszonen;
1. Überplanmäßige Mittelbereitstellung
2. Beauftragung des Planungsbüros ökoplan, Essen
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel sind im Haushaltsplan 2014 bereit zu stellen
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Im Haushaltsplan 2013/2014 werden für das Budget 61 des Umwelt- und Planungsamtes im
Produktbereich 090 (Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation) in der Produktgruppe
90511, Teilposition Nr. 13, überplanmäßig 52.995,00 € zur Durchführung der FNP-Änderung
‚Erneuerbare Energien‘ zur Verfügung gestellt.
2. Der Auftrag zur fachlichen Begleitung der FNP-Änderung in Höhe von 52.995,00 € wird an die
Fa. Ökolplan, Essen, vergeben
Begründung:
Die im Rahmen der Energiewende erforderliche lokale Intensivierung der Nutzung regenerativer
Energien erfordert für den Bereich der Wind- und freiflächigen Solarenergienutzung die Schaffung
notwendiger planungsrechtlicher Voraussetzungen. Für den Bereich der Windenergie bedeutet
dies die Gesamtbetrachtung des Stadtgebietes auf Eignung sowie die Darstellung entsprechender
Eignungs- bzw. Vorranggebiet auf der Ebene des Flächennutzungsplanes.
Die entsprechende flächendeckende Untersuchung des Stadtgebietes auf Eignung zur Nutzung
für Windenergie ist zwischenzeitlich abgeschlossen.
Eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst:
- den Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung
- den Entwurf zur öffentlichen Auslegung
- den Plan zur Beschlussfassung
- den Umweltbericht zur FNP-Änderung
sowie
- den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag.
Aufgrund des Arbeitsumfangs sowie der fachspezifischen Besonderheit ist eine fachplanerische
Begleitung des Änderungsverfahrens erforderlich.
Von dem Planungsbüro ökoplan Essen, das bereits die o.g. flächendeckende
Eignungsuntersuchung des Stadtgebietes durchgeführt hat, liegt ein entsprechendes
Honorarangebot über Gesamtkosten von 44.500 € netto (52.955,00 € brutto) vor. Das Angebot ist
von Seiten des fachlichen Inhalts und des Leistungsumfangs nachvollziehbar. Durch die
Erarbeitung der Eignungsuntersuchung liegen bei der Fa. ökoplan auch die entsprechenden
Grundlagendaten vollständig vor. Die Beauftragung einer anderen Firma wäre - aufgrund der bei
der Fa. ökoplan vorliegenden Grundlagendaten - unwirtschaftlich. Die Fa. ökoplan hat bereits
mehrfach entsprechende FNP-Verfahrensbegleitungen durchgeführt.
Zur zügigen Einleitung und Durchführung des FNP-Änderungsverfahrens sollten daher in 2014 die
Mittel überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt im Rahmen des
Gesamthaushaltes.
(Erner)
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