Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
13.03.14, 15:06
Aktualisiert
13.03.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zu V 44/2014
Der Beschlussentwurf der V 44/2014 sieht die überplanmäßige Mittelbereotstellungsollen
Haushaltsmittel für die Beauftragung eines externen Planungsbüros zur Durchführung der
städtebaulichen Leistungen gern. HOAI für das Leistungsbild Flächennutzungsplan,
Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (s. Anlage 1) zur Verfügung gestellt
werden.
Das
entsprechende
Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren
(Sachlicher
Teilflächennutzungsplan Windenergie) soll am 08.04.2014 Im Rat der Stadt Erftstadt zur
Aufstellung beschlossen werden (s. V 120/2014).
Im weiteren Verfahrensablauf ist danach beabsichtigt, zunächst - im Frühjahr dieses Jahres
mit den bisher vorliegenden Ergebnissen des FachgutaChtens (Ermittlung von
Vorranggebieten fOr Windenergieanlagen) eine vorgezogene Behördenbeteiligung
durchzufOhren. Danach sollen die Ergebnisse dieser Beteiligung von der Verwaltung
ausgewertet und dem zuständigen Fachausschuss und dem Stadtrat in Form eines
Vorentwurfs zur Beratung und Beschlussfassung für die DurchfOhrung der "offiziellen"
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgelegt werden. Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kann dann voraussichtlich im Herbst dieses
Jahres - nach entsprechender Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung
am 11.09.2014 und dem Stadtrat am 30.09.2014 - durchgeführt werden. Die Erarbeitung des
Flächennutzungsplan-Änderungsentwurfs und die einmonatige Offenlegung ist für Anfang
2015 vorgesehen.
(Erner)