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Beschlussvorlage (Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V." hier: Betriebskosten 2013 der Räumlichkeiten Poststraße 4, Erftstadt-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
90 kB
Datum
26.03.2014
Erstellt
13.03.14, 15:06
Aktualisiert
13.03.14, 15:06
Beschlussvorlage (Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V."
hier: Betriebskosten 2013 der Räumlichkeiten Poststraße 4, Erftstadt-Liblar) Beschlussvorlage (Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V."
hier: Betriebskosten 2013 der Räumlichkeiten Poststraße 4, Erftstadt-Liblar)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 81/2014 Az.: 51 22-60 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 511 Datum: 11.02.2014 gez. Brost Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: - 20 - Termin 26.03.2014 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 10.03.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V." hier: Betriebskosten 2013 der Räumlichkeiten Poststraße 4, Erftstadt-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen in Höhe von 3.133,57 € zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ erhält einen Zuschuss zu den Betriebskosten der Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt für das Jahr 2013 in Höhe von 3.133,57 €. Begründung: Mit Vertrag vom 11.10.1996 wurden dem Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ (nachfolgend abgekürzt: Szene) ab dem 01.11.1996 die Räumlichkeiten der ehemaligen Feuerwache, Poststraße 4 in Erftstadt-Liblar überlassen. Nach § 3 Absatz 2 des Vertrages trägt Szene die anfallenden Betriebskosten (Müllabfuhr, Verbrauchsstrom, Heizkosten, Wasserkosten, Kanalgebühren, Straßenreinigung, Gebäudeversicherung und Reinigung der WC-Anlage). Die Nebenkostenabrechnung und die tatsächliche Abwicklung von Zahlungen an Dritte erfolgt über die Stadt (Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft). Nach § 3 Absatz 3 des Vertrages gewährt die Stadt (Amt für Jugend, Familie und Soziales) dem Träger einen jährlich vom Jugendhilfeausschuss festzulegenden Zuschuss, der auf die anfallenden Betriebskosten gemäß Absatz 2 verrechnet wird. Wille des Ausschusses war es seinerzeit, Szene nicht durch die anfallenden Betriebskosten zu belasten. Die Nebenkosten für das Jahr 2013 betragen gemäß Abrechnung des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft vom 07.03.2014: 3.433,57 €. In Anbetracht der Haushaltssituation der Stadt Erftstadt ist Szene nach Rücksprache mit der Verwaltung des Jugendamtes seit 2012 bereit, jährlich 300,00 € der Betriebskosten selbst zu tragen. Somit beträgt der Zuschuss 3.133,57 €. (Erner) -2-