Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
90 kB
Datum
26.03.2014
Erstellt
13.03.14, 15:06
Aktualisiert
13.03.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 81/2014
Az.: 51 22-60
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 511 Datum: 11.02.2014
gez. Brost
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
- 20 -
Termin
26.03.2014
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
10.03.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V."
hier: Betriebskosten 2013 der Räumlichkeiten Poststraße 4, Erftstadt-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen in Höhe von 3.133,57 € zur Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ erhält einen Zuschuss zu den Betriebskosten der
Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt für das Jahr 2013 in Höhe von 3.133,57 €.
Begründung:
Mit Vertrag vom 11.10.1996 wurden dem Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ (nachfolgend
abgekürzt: Szene) ab dem 01.11.1996 die Räumlichkeiten der ehemaligen Feuerwache,
Poststraße 4 in Erftstadt-Liblar überlassen.
Nach § 3 Absatz 2 des Vertrages trägt Szene die anfallenden Betriebskosten (Müllabfuhr,
Verbrauchsstrom, Heizkosten, Wasserkosten, Kanalgebühren, Straßenreinigung,
Gebäudeversicherung und Reinigung der WC-Anlage). Die Nebenkostenabrechnung und die
tatsächliche Abwicklung von Zahlungen an Dritte erfolgt über die Stadt (Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft). Nach § 3 Absatz 3 des Vertrages gewährt die Stadt (Amt für Jugend,
Familie und Soziales) dem Träger einen jährlich vom Jugendhilfeausschuss festzulegenden
Zuschuss, der auf die anfallenden Betriebskosten gemäß Absatz 2 verrechnet wird.
Wille des Ausschusses war es seinerzeit, Szene nicht durch die anfallenden Betriebskosten zu
belasten.
Die Nebenkosten für das Jahr 2013 betragen gemäß Abrechnung des Eigenbetriebs
Immobilienwirtschaft vom 07.03.2014: 3.433,57 €.
In Anbetracht der Haushaltssituation der Stadt Erftstadt ist Szene nach Rücksprache mit der
Verwaltung des Jugendamtes seit 2012 bereit, jährlich 300,00 € der Betriebskosten selbst zu
tragen. Somit beträgt der Zuschuss 3.133,57 €.
(Erner)
-2-