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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Marienburger Weg in Erftstadt-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
13.03.14, 15:06
Aktualisiert
13.03.14, 15:06
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 20/2014 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 21.01.2014 gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 25.03.2014 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 29.01.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Marienburger Weg in Erftstadt-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebs Straßen enthalten. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung einer Robinie (Robinia pseudoacacia) im Marienburger Weg in E.-Liblar wird laut § 6 Abs. 1 (c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Vor dem Marienburger Weg 12 befindet sich ein städtisches Pflanzbeet, in welchem eine geschützte Robinie (Robinia pseudoacacia) steht. Die Anliegerin steht seit vielen Jahren mit der Stadt in Kontakt, da sie sich durch den Baum stark beeinträchtigt sieht. Hierbei geht es in erster Linie um den Abstand der Baumkrone zum Dach sowie um das Wurzelwachstum. Zur Beibehaltung eines ausreichenden Dachabstandes ist die Robinie in den vergangenen Jahren mehrfach zurückgeschnitten worden. Hinsichtlich des Wurzelwachstums sind 2011 umfangreiche und kostenintensive Regulierungsarbeiten erfolgt. Schäden durch die Wurzeln waren innerhalb der Pflasterfläche und an den Fallrohren (PVC-Rohre zur Entwässerung des Haus- u. des Garagendaches) entstanden. Zudem waren einige Wurzeln in den Kriechkeller (ohne betonierte Bodenplatte) eingewachsen. Zwischenzeitlich hat die Anliegerin erneuten Wurzeleinwuchs in ihrem Keller festgestellt. Vor Ort konnten einige Fein- und Schwachwurzeln vorgefunden werden, deren Beseitigung aus fachlicher Sicht nicht zwingend erforderlich wäre. Die Überprüfung der Wasserleitungen vom Mitarbeiter der Stadtwerke ergab, dass keine Schäden an diesen vorliegen. Zusätzlich erfolgte eine Rücksprache mit der GVG Rhein-Erft (zuständiger Gasversorger). Dieser sieht hinsichtlich der Gasleitungen momentan auch keinen Handlungsbedarf. Der erneute Einwuchs von Wurzeln zeigt jedoch, dass künftig mit weiteren Schäden zu rechnen ist. Weiterhin sind einige Faulstellen an der Robinie vorhanden, die zur Beurteilung der Verkehrssicherheit eine genauere Untersuchung mittels eines Resistographen (Bohrwiderstandsmessung) erfordern würden. Die Kosten hierfür würden sich auf ca. 350 € belaufen zzgl. eventueller Folgekosten (Fällung, Kroneneinkürzung usw.). Zur Vermeidung künftiger Schäden im Keller der Anliegerin sowie zur Einsparung weiterer Kosten ist vorgesehen, den geschädigten Baum fällen zu lassen. (Erner) -2-