Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
13.03.14, 15:06
Aktualisiert
13.03.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 20/2014
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 21.01.2014
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
25.03.2014
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
29.01.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Marienburger Weg in
Erftstadt-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebs Straßen enthalten.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung einer Robinie (Robinia pseudoacacia) im Marienburger Weg in E.-Liblar wird laut § 6
Abs. 1 (c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Vor dem Marienburger Weg 12 befindet sich ein städtisches Pflanzbeet, in welchem eine
geschützte Robinie (Robinia pseudoacacia) steht. Die Anliegerin steht seit vielen Jahren mit der
Stadt in Kontakt, da sie sich durch den Baum stark beeinträchtigt sieht. Hierbei geht es in erster
Linie um den Abstand der Baumkrone zum Dach sowie um das Wurzelwachstum.
Zur Beibehaltung eines ausreichenden Dachabstandes ist die Robinie in den vergangenen Jahren
mehrfach zurückgeschnitten worden. Hinsichtlich des Wurzelwachstums sind 2011 umfangreiche
und kostenintensive Regulierungsarbeiten erfolgt. Schäden durch die Wurzeln waren innerhalb
der Pflasterfläche und an den Fallrohren (PVC-Rohre zur Entwässerung des Haus- u. des
Garagendaches) entstanden. Zudem waren einige Wurzeln in den Kriechkeller (ohne betonierte
Bodenplatte) eingewachsen.
Zwischenzeitlich hat die Anliegerin erneuten Wurzeleinwuchs in ihrem Keller festgestellt. Vor Ort
konnten einige Fein- und Schwachwurzeln vorgefunden werden, deren Beseitigung aus fachlicher
Sicht nicht zwingend erforderlich wäre. Die Überprüfung der Wasserleitungen vom Mitarbeiter der
Stadtwerke ergab, dass keine Schäden an diesen vorliegen. Zusätzlich erfolgte eine Rücksprache
mit der GVG Rhein-Erft (zuständiger Gasversorger). Dieser sieht hinsichtlich der Gasleitungen
momentan auch keinen Handlungsbedarf.
Der erneute Einwuchs von Wurzeln zeigt jedoch, dass künftig mit weiteren Schäden zu rechnen
ist. Weiterhin sind einige Faulstellen an der Robinie vorhanden, die zur Beurteilung der
Verkehrssicherheit
eine
genauere
Untersuchung
mittels
eines
Resistographen
(Bohrwiderstandsmessung) erfordern würden. Die Kosten hierfür würden sich auf ca. 350 €
belaufen zzgl. eventueller Folgekosten (Fällung, Kroneneinkürzung usw.).
Zur Vermeidung künftiger Schäden im Keller der Anliegerin sowie zur Einsparung weiterer Kosten
ist vorgesehen, den geschädigten Baum fällen zu lassen.
(Erner)
-2-