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Antrag (Ântrag bzgl. Bericht zum Erlebnisraum Römerstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
13.03.14, 15:06
Aktualisiert
13.03.14, 15:06
Antrag (Ântrag bzgl. Bericht zum Erlebnisraum Römerstraße) Antrag (Ântrag bzgl. Bericht zum Erlebnisraum Römerstraße)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 113/2014 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 06.03.2014 gez. Wirtz 12.03.2014 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 25.03.2014 Bemerkungen beschließend Ântrag bzgl. Bericht zum Erlebnisraum Römerstraße Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadt Erftstadt hat sich durch die Unterzeichnung der „Erftstädter Erklärung“ im Jahr 2007 verpflichtet, die Agrippastraße durch geeignete Maßnahmen zu schützen, zu erhalten, erfahrbar zu machen und der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu vermitteln. 2009 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen 18 Kommunen unterzeichnet; der LVR hat die Funktion des Konsortialführers übernommen. Durch den 2010 bewilligten gemeinsamen Förderantrag des Konsortiums wurden EU- und Städtebaufördermittel zur Umsetzung eines umfangreichen Maßnahmenkatalogs entlang der Via Belgica und der Agrippastraße zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlagen zum „Erlebnisraum Römerstraße“: A 530/2006 (A. f. Stadtentwicklung 05.12.2006), V 435/2007 u. V 440/2007 (A. f. Stadtentwicklung 05.09.2007), V135/2009 (A. f. Stadtentwicklung 10.03.2009), V19/2009 (Finanz- und Personalausschuss, Rat 24.03.2009), V655/2009 (A. f. Stadtentwicklung 15.12.2009, Rat 17.12.2009) und V 83/2011 (A. f. Stadtentwicklung 15.03.2011) und die entsprechenden mdl. Sachstandsberichte verwiesen. Die Umsetzung der Maßnahmen zum „Erlebnisraum Römerstraße“ in Erftstadt ist in den folgenden 3 Monaten geplant; die ursprünglich zum 31.12.2013 endende Ausführungsfrist des Förderbescheids wurde bis Ende Juli 2014 verlängert. Im Bereich der Mansio Erftstadt erfolgen – nachdem am 12. Februar 2014 der Pavillon mit Stele und 2 Bänken geliefert und aufgebaut wurde – in Kürze die Restarbeiten. Es werden noch 5 Fahrradständer sowie ein Papierkorb aufgestellt und die Platzoberfläche mit einer wassergebundenen Decke befestigt. Die Infotafeln, die im Pavillon angebracht werden, folgen bis Mitte Mai; eine entsprechende Beauftragung ist erfolgt. Die weiteren Elemente befinden sich gerade im Stadium der Submission bzw. Auftragsvergabe. Die Kennzeichnung der Trasse erfolgt u.a. durch die Pflanzung von 13 Säuleneichen. Die Baumpflanzungen sind bis 04.04.2014 geplant. Zur Ausschilderung des Rad- und Wanderweges werden an die derzeit in der Aufstellung befindlichen Pfosten und Schilder der RadRegionRheinland Label des Erlebnisraums Römerstraße montiert; es gibt eine Hauptroute entlang der historischen Trasse sowie einen Exkurs ab Wirtschaftspark Richtung Lechenich und Gymnich. Diese sollen bis spätestens zum 30.04.2014 beschildert sein, damit vor der Eröffnung der Route am 08.05.2014 eine Probefahrt durch Vertreter des Projekt-Konsortiums stattfinden kann. In Erftstadt wird es 2 Einstiegsstelen (Liblar – Seestraße, Gymnich – Pfarrer-Keyers-Platz ) sowie 5 Zielstelen (Schloss Gracht, Villa Frauenthal, Erftübergang, Römerhof, Rotbachübergang) geben. Entlang der Römerstraße werden in Anlehnung an die römischen Meilensteine 6 Taktungen sowie in den Bereichen, wo der heutige Verlauf der Wege die ursprüngliche Trasse verlässt, 8 Betonpfeile verlegt. Die Stelen, Taktungen und Betonpfeile sollen bis 31.05.2014 fertiggestellt und auf- bzw. eingebaut sein, sodass dann die Maßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt abgeschlossen sind. Etwaige Verzögerungen sind aufgrund der Anzahl der Partnerkommunen des Konsortiums möglich, da die Auftragnehmer zumeist mehrere Auftraggeber haben. Auch nach Abschluss der Fördermaßnahme ist die weitere Zusammenarbeit der Kooperationspartner notwendig (Zweckbindung: 20 Jahre) und angedacht. Hierzu siehe auch V 98/2014. (Erner) -2-