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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Behebung von Abweichungen vom Bebauungsplan BP 55 , Klosengartenstraße, E.-Köttingen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
85 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
15.03.14, 06:05
Aktualisiert
18.03.14, 06:05
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Behebung von Abweichungen vom Bebauungsplan BP 55 , Klosengartenstraße, E.-Köttingen) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Behebung von Abweichungen vom Bebauungsplan BP 55 , Klosengartenstraße, E.-Köttingen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 126/2014 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61, 63 Datum: 10.03.2014 gez. Wirtz Amtsleiter gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: 17.03.2014 Datum Freigabe -100- Termin 25.03.2014 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Behebung von Abweichungen vom Bebauungsplan BP 55 , Klosengartenstraße, E.-Köttingen Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Antrag der IG Klosengartenstraße bezieht sich im Wesentlichen auf die Festsetzungen des seit 2013 rechtskräftigen Gewerbegebiets-Bebauungsplans Nr.55 n, E.-Liblar, Klosengartenstraße. Dabei wird insbesondere der Vollzug des Bebauungsplans hinsichtlich der Umsetzung der Anpflanzungsfestsetzungen (öffentliche und private Grünflächen), der Nachpflanzung von Bäumen und der ordnungsbehördlichen Kontrolle der Einhaltung der nutzungsrechtlichen Festsetzungen in der Gewerbegebietszone 1 (GE 1) angesprochen. Soweit es sich um öffentliche Flächen handelt, sind die o. a. Festsetzungen von der Stadt Erftstadt in „Eigenregie“ umzusetzen; dies betrifft sowohl die Nachpflanzung von Straßenbäumen als auch die Gestaltung und Bepflanzung von öffentlichen Grünflächen. Bei Festsetzungen auf Privatgrundstücken kann die Stadt dann tätig werden, wenn (bau-)ordnungsbehördliche Verfahren oder Tatbestände vorliegen, welche ein Eingreifen der Stadt notwendig machen. Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren können z. B. in einer Baugenehmigung entsprechende Anpflanzungsmaßnahmen festgelegt - und auch kontrolliert - werden. Es wird vorgeschlagen, gemeinsam mit der IG Klosengartenstraße und den beteiligten Dienststellen der Stadtverwaltung den Sachverhalt zu erörtern mit dem Ziel, das weitere Verfahren abzustimmen sowie mögliche Maßnahmen der Stadt aufzuzeigen und umzusetzen. In diesem Zusammenhang kann ich aktuell mitteilen, dass nach einem ordnungsbehördlichen Verfahren inzwischen die von der IG Klosengartenstraße angesprochene 10 m breite private Grünfläche vom Grundstückseigentümer auf der Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplans angepflanzt wird. (Erner) -2-