Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
85 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
15.03.14, 06:05
Aktualisiert
18.03.14, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 126/2014
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61, 63 Datum: 10.03.2014
gez. Wirtz
Amtsleiter
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
17.03.2014
Datum Freigabe -100-
Termin
25.03.2014
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Behebung von Abweichungen vom Bebauungsplan BP 55 , Klosengartenstraße, E.-Köttingen
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag der IG Klosengartenstraße bezieht sich im Wesentlichen auf die Festsetzungen des
seit 2013 rechtskräftigen Gewerbegebiets-Bebauungsplans Nr.55 n, E.-Liblar, Klosengartenstraße. Dabei wird insbesondere der Vollzug des Bebauungsplans hinsichtlich der Umsetzung der
Anpflanzungsfestsetzungen (öffentliche und private Grünflächen), der Nachpflanzung von Bäumen
und der ordnungsbehördlichen Kontrolle der Einhaltung der nutzungsrechtlichen Festsetzungen in
der Gewerbegebietszone 1 (GE 1) angesprochen.
Soweit es sich um öffentliche Flächen handelt, sind die o. a. Festsetzungen von der Stadt Erftstadt
in „Eigenregie“ umzusetzen; dies betrifft sowohl die Nachpflanzung von Straßenbäumen als auch
die Gestaltung und Bepflanzung von öffentlichen Grünflächen. Bei Festsetzungen auf Privatgrundstücken kann die Stadt dann tätig werden, wenn (bau-)ordnungsbehördliche Verfahren oder
Tatbestände vorliegen, welche ein Eingreifen der Stadt notwendig machen. Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren können z. B. in einer Baugenehmigung entsprechende Anpflanzungsmaßnahmen festgelegt - und auch kontrolliert - werden.
Es wird vorgeschlagen, gemeinsam mit der IG Klosengartenstraße und den beteiligten Dienststellen der Stadtverwaltung den Sachverhalt zu erörtern mit dem Ziel, das weitere Verfahren abzustimmen sowie mögliche Maßnahmen der Stadt aufzuzeigen und umzusetzen.
In diesem Zusammenhang kann ich aktuell mitteilen, dass nach einem ordnungsbehördlichen
Verfahren inzwischen die von der IG Klosengartenstraße angesprochene 10 m breite private
Grünfläche vom Grundstückseigentümer auf der Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplans angepflanzt wird.
(Erner)
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