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Allgemeine Vorlage (5. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch"; hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (5. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.  E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch";
hier: Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/E 5 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 10.02.2005 Vorlagen-Nr.: 32/2004 2. Ergänzung - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 03.03.2005 15.03.2005 05.04.2005 TOP: 5. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, „Vor dem Bruch“; hier: Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 25.05.2004 die Aufstellung des o.a. Bebauungsplanes beschlossen. Nach Durchführung der Bürgerbeteiligung hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 14.12.2004 die Verwaltung ermächtigt, die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Offenlage erfolgt in der Zeit vom 21.01.-21.02.2005 und ist somit bis zum Sitzungstermin abgeschlossen. Ich gehe davon aus, dass innerhalb der Offenlage keine Anregungen vorgetragen werden, so dass ich Ihnen vorschlage, nunmehr den Satzungsbeschluss zu fassen. Hinweis: Sollten wider Erwarten doch Anregungen eingehen, werde ich hierüber in der Sitzung selbstverständlich berichten und einen entsprechenden Beschlussvorschlag unterbreiten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden vom Antragsteller übernommen. III. Beschlussvorschlag: „Die 5. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, „Vor dem Bruch“ wird als Satzung gemäß § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm Anlage (Planausschnitt) IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________