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Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen - Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2008 - Beratung und Beschlussfassung der erste Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2008
- Beratung und Beschlussfassung der erste Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2008
- Beratung und Beschlussfassung der erste Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2008
- Beratung und Beschlussfassung der erste Änderungssatzung)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP71060/2007 1. Ergänzung Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 50 64 11 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 28.11.2007 Rat der Stadt Bedburg 18.12.2007 Betreff: Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen - Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2008 - Beratung und Beschlussfassung der erste Änderungssatzung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt auf Empfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 28.11.2007 die Gebührenabrechung für das Haushaltsjahr 2006 sowie die Gebührenbedarfsplanung für das Jahr 2008 zur Kenntnis und beschließt, die in Anlage 1 beigefügte erste Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen vom 19.12.2006. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig : Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Bemerkungen: Ja Nein Enthaltun g Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Aufgrund geänderter Rechtsgrundlage wurde Ende 2006 eine neue Satzung erlassen; diesbezüglich wird vollinhaltlich auf die entsprechende Verwaltungsvorlage WP7-759/2006 [Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 28.11.2006 sowie Rat am 19.12.2006] verwiesen. Die als Anlage 2 beigefügte Gebührenabrechnung für das Jahr 2006 ergibt ein Defizit in Höhe von 38.942,62 €. Ursächlich hierfür ist in erster Linie eine nicht unerhebliche `Überversorgung´ mit entsprechendem Wohnraum; auf diese Situation wurde verwaltungsseitig bereits im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 28.11.2006 hingewiesen. Im Ergebnis wurde seinerzeit die Empfehlung an den zuständigen Fachbereich/ Fachausschuss ausgesprochen, die Unterkünfte Heinsberger Straße 24 sowie Kolpingstraße 48 und 49 zu veräußern. Dies ist bislang nicht umgesetzt, mit dem Ergebnis, dass - da Vorhaltekosten in diesem Umfang gebührenrechtlich nicht auf das Folgejahr verrechnet werden dürfen - diese durch den Steuerzahler mitfinanziert werden. Die Gebührenberechnung für das Jahr 2008 ist als Anlage 3 beigefügt; wie dieser zu entnehmen, ergibt sich - wenngleich eine nicht unerhebliche `Verschiebung´ innerhalb der einzelnen Positionen [Grundgebühr/ Nebenkosten] zu verzeichnen ist - gegenüber dem Vorjahr eine geringfügige Reduzierung der `Gesamtbenutzungsgebühr´ um 0,71 €; [120,74 €/ 121,45 €]. Ursächlich für die `Kostenverschiebung´ sind in erster Linie Reduzierungen im Bereich der kalkulatorischen Kosten [Abschreibungen] sowie gestiegene Unterhaltungskosten. Redaktionell ist in der Überschrift der Satzung das Wort „Asylberechtigten“ durch „Asylsuchenden“ zu ersetzen. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales hat in seiner Sitzung am 28.11.2007 mehrheitlich - bei einer Gegenstimme - dem Rat der Stadt Bedburg empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 29.11.2007 Beschlussvorlage WP7-1060/2007 Seite 2 STADT BEDBURG ----------------------------------Hamacher Sachbearbeiter Beschlussvorlage WP7-1060/2007 Sitzungsvorlage ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter Seite: 3 ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 3