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Mitteilungsvorlage (Mitteilung der Verwaltung [Bereich Ordnung] a)Plakatierung im Stadtgebiet Bedburg b)Flatrate-Partys c)Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 12.11.2007)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
28.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Mitteilungsvorlage (Mitteilung der Verwaltung [Bereich Ordnung]
a)Plakatierung im Stadtgebiet Bedburg
b)Flatrate-Partys
c)Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 12.11.2007) Mitteilungsvorlage (Mitteilung der Verwaltung [Bereich Ordnung]
a)Plakatierung im Stadtgebiet Bedburg
b)Flatrate-Partys
c)Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 12.11.2007) Mitteilungsvorlage (Mitteilung der Verwaltung [Bereich Ordnung]
a)Plakatierung im Stadtgebiet Bedburg
b)Flatrate-Partys
c)Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 12.11.2007) Mitteilungsvorlage (Mitteilung der Verwaltung [Bereich Ordnung]
a)Plakatierung im Stadtgebiet Bedburg
b)Flatrate-Partys
c)Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 12.11.2007)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP71059/2007 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 32 99 32 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 28.11.2007 Betreff: Mitteilung der Verwaltung [Bereich Ordnung] a) Plakatierung im Stadtgebiet Bedburg b) Flatrate-Partys c) Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 12.11.2007 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: a) Plakatierung im Stadtgebiet Bedburg Zum 01.07.2006 wurden durch die Firma Hoffmann Outdoor Media GmbH, Leer, für Plakatierungen auswärtiger Veranstalter sowie für gewerbliche Plakatierungen 40 Displays auf öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet Bedburg aufgestellt. Darüber hinaus wurden in den Stadtteilen Bedburg, Blerichen, Kaster und Kirchherten vier Litfasssäulen errichtet, die sich mittlerweile großer Beliebtheit erfreuen und stark frequentiert werden. Mit ortsansässigen Vereinen wurde dahingehend eine Vereinbarung erzielt, dass diese - neben der o. a. Möglichkeit der Plakatierung zu Sonderkonditionen bei der Firma Hoffmann - jeweils bis zu 20 Plakate zur Werbung für Ihre Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet Bedburg aufhängen dürfen. Diese Auflagen werden seitens der ortsansässigen Vereine zu einem großem Prozentsatz auch eingehalten. Vereinzelte Probleme gab und gibt es hingegen mit Plakatierungen ortsfremder Gastronomiebetriebe/ Diskotheken und sonstigen `Externen´, die immer wieder ihre Werbung auf öffentlichen Verkehrsflächen bzw. an städtischen Einrichtungen widerrrechtlich anbringen. Unmittelbar nach Feststellung wurden und werden diese durch den städtischen Bauhof entfernt; gegen den Veranstalter bzw. deren beauftragte Firma wurde ein Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Sondernutzung seitens der Ordnungsbehörde eingeleitet. Auch wurden den Veranstaltern bzw. deren beauftragte Firmen die Kosten für die Entfernung im Rahmen der Ersatzvornahme durch den Bauhof in Rechnung gestellt. Weitere Probleme konnten regelmäßig bei Werbetafeln von Trödelmärkten und Zirkusbetrieben festgestellt werden. Diese Betriebe wurden von der Verpflichtung zur Nutzung der Displays der Firma Hoffmann ausdrücklich ausgenommen [Sitzung des Rates der Stadt Bedburg vom 23.05.2006], da zumindest Zirkusbetriebe durch die doch recht teure Werbung in den Displays existentiell bedroht würden. Konnte bei Trödelmarktveranstaltern seit Sommer dieses Jahres - nach vereinzelter Einleitung von Bußgeldverfahren - eine grundsätzliche Einhaltung der vorgegebenen Anzahl von bis zu 20 Plakaten festgestellt werden, wird bei den Zirkussen - trotz eindringlicher Ermahnung und der Einleitung von Bußgeldverfahren - die vorgeschriebene Anzahl an Plakaten teilweise um ein Vielfaches überschritten. Verwaltungsseitg ist daher beabsichtigt, die Plakatiergenehmigung für die bis zu 20 Plakate auf bestimmte - noch festzulegende Straßenzüge [ausgenommen Innenstadtbereich] im Stadtgebiet Bedburg zu beschränken, sowie Zirkusbetrieben, bei Verstoß gegen die Auflagen, in Folgejahren keine Erlaubnis zum Gastieren mehr zu gewähren. Da Zirkusse eine besondere Unterhaltungsdarbietung für Kinder darstellen, wird ein generelles Plakatier- wie auch Gastierverbot für Zirkusse als - zumindest - rechtlich bedenklich gewertet b) Flatrate-Partys Anlässlich der am 31.10.2007 durchgeführten Halloween-Fete ist es zu mehreren, mitunter erheblichen Ausschreitungen gekommen; ausweislich des der Verwaltung vorliegenden Einsatzberichtes wurde die Polizei im Laufe der Veranstaltung mehrmals mit mehreren Streifenwagenbesetzungen vom Veranstalter angefordert. Bei der Veranstaltung handelte es sich um eine sog. Flatrate-Party; hierbei werden alkoholische Getränke ohne Mengenbegrenzung zu einem einmal zu entrichtenden Preis ausgeschenkt. Da aus den der Verwaltung seitens des Veranstalters vorgelegten Unterlagen nicht erkennbar war, dass es sich um eine Flatrate-Party handelt, werden Mitteilungsvorlage WP7-1059/2007 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Veranstaltungen künftig nur dann genehmigt, wenn die gesamte Konzeption - einschließlich eines Plakatentwurfs - vorgelegt wird. Die Durchführung von FlatratePartys wird - insbesondere aufgrund des von derartigen Veranstaltungen ausgehenden Gefährdungspotentials für Jugendliche - künftig generell untersagt. Die Zulässigkeit einer generellen Untersagung von Flatrate-Partys hat das Verwaltungsgericht Hannover mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 11.07.2007 gemäß § 5 Abs. 1, Ziff. 1 Gaststättengesetz bestätigt. c) Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 12.11.2007 Mit Schreiben vom 12.11.2007 bittet die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg unter Hinweis auf Befürchtungen einiger Anwohner der Königsberger-Straße/ KurtSchumacher-Straße, diese Straßenzüge könnten sich zu einem sozialen Brennpunkt entwickeln, die Verwaltung um Darstellung der bislang unternommenen Maßnahmen; das Schreiben ist dieser Vorlage beigefügt. Diesbezüglich weist die Verwaltung darauf hin, dass bislang zwei Beschwerdeschreiben einiger Anwohner vorliegen; das erste Schreiben datiert aus Juli 2006 [Beschwerde über Ruhestörung, auch durch lärmende Kinder], das Zweite aus Oktober 2007 [Beschwerde über starke Verschmutzungen des Umfeldes, abgestellten Hausmüll und starke Lärmbelästigungen]. Aufgrund gleichlautender Beschwerdeschreiben seitens einiger Anwohner der Straßenzüge Bruckner-/ Offenbachstraße hat die Stadtverwaltung Kontakt mit dem Eigentümer der entsprechenden Objekte aufgenommen; im Ergebnis wurden seinerzeit seitens des Eigentümers privatrechtliche - Abmahnungsschreiben/ Aufhebung des Mietvertrages – Schritte eingeleitet. Hierüber wurden die Beschwerdeführer informiert und gleichzeitig gebeten, sich bei nochmaligen Vorkommnissen mit der Ordnungsverwaltung in Verbindung zu setzen. Dies ist - lediglich - in einem Fall im Frühjahr 2007 erfolgt; im konkreten Fall wurde Beschwerde über Bewohner des Hauses Königsberger Str. 2 geführt, die sich regelmäßig in einer größeren Gruppe - u. a. zur Beobachtung ihrer dort spielenden Kinder - vor dem Objekt aufhielten. Lärmbelästigungen konnten zum Zeitpunkt der Überprüfung an einem Samstag - außer durch lärmende Kinder - nicht festgestellt werden. Wenngleich Kinderlärm nach mehreren höchstrichterlichen Urteilen hinzunehmen ist, wurden die Eltern gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass keine erhebliche Beeinträchtigung für die Nachbarschaft entstehe. Neben den o. a. Beschwerden über Lärmbelästigungen wird in der Ordnungsverwaltung gelegentlich - zwei- bis dreimal jährlich - Beschwerde darüber geführt, dass Sperrmüll sowohl in den o. a. Straßenzügen - teilweise bedingt durch Mieterwechsel - frühzeitig an die Straße gestellt wird, obwohl der Sperrgutabfuhrtermin noch in `weiter Ferne´ liegt. Mehrere Ortsbesichtigungen durch die Ordnungsverwaltung haben ergeben, dass das beanstandete Sperrgut meist auf einem Privatgrundstück liegt und insofern eine Maßnahme nach § 7 Abs. 4 der Ordnungsbehördlichen Verordnung ausscheidet. In den vorgenannten Fällen wurde der Eigentümer des Grundstücks über die Ablagerungen informiert und gebeten, im Sinne eines gepflegten Ortsbildes dafür Sorge zu tragen, dass die Abfälle umgehend entfernt werden. Sofern der nächste Entsorgungstermin noch mehr als eine Woche entfernt lag, wurden die Abfälle jeweils umgehend vom Eigentümer entsorgt. Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass die Zuständigkeit für die Verfolgung von unerlaubten Abfallbeseitigungen bei der Unteren Abfallbehörde des Rhein-Erft-Kreises liegt. Ungeachtet dessen wird die Verwaltung um den Beschwerdeführern entgegen zu kommen - die Problematik erneut mit dem Eigentümer besprechen; so ist - um eine deutliche Verbesserung der Situation zu erreichen - beabsichtigt, die Mieter der o. a. Objekte schriftlich auf die gesetzlichen Mitteilungsvorlage WP7-1059/2007 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Vorschriften hinsichtlich der Abfallentsorgung hinzuweisen. Die Beschwerdeführer wurden entsprechend unterrichtet. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 18.11.2007 ------------------------------Kramer Fachbereichsleiter Mitteilungsvorlage WP7-1059/2007 ------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 4