Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
28.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP71057/2007
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 32 96 21
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
28.11.2007
Betreff:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2008
- Beratung und Beschlussfassung der siebenundzwanzigsten Änderungssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales empfiehlt dem Rat der Stadt
Bedburg,
a) der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der
Benutzungsgebühr für Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg für das
Haushaltsjahr 2008 und
b) der siebenundzwanzigsten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg
zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Als Obdachlosenunterkunft wird das angemietete Objekt Kurt-Schumacher-Straße 1,
Bedburg-Kaster, verwendet. Im Vorjahr wurde eine Gebühr in Höhe von 5,58 Euro je m²
und Monat berechnet und beschlossen.
Die als Anlage 2 beigefügte Abrechnung für das Jahr 2006 schließt mit einem Defizit in
Höhe von 27.283,65 € ab; ursächlich hierfür sind neben Kostensteigerungen im Bereich
`Betriebskosten, Ausgaben für Wasser und Kanalgebühren´ in Höhe von rd. 9.000 € in
erster Linie geringere Einnahmen aufgrund einer durchschnittlich lediglich 50 %-igen
Belegung der Unterkunft.
Wenngleich das Objekt mit insgesamt 586 m² bei 12 Wohneinheiten sicherlich
`überdimensioniert´ ist, muss festgestellt werden, dass zu diesem Mietzins - 1.660,40 €/
Monat [2,85 €/ m²/ Monat] - kaum ein kleineres, `ausreichend dimensioniertes´, Gebäude
zu finanzieren wäre.
Entsprechend der in Anlage 3 beigefügten Berechung ergibt sich für 2008 eine
Benutzungsgebühr in Höhe von insgesamt 7,14 €/ m². Mit der Festsetzung der
Benutzungsgebühr in dieser Höhe wird die vom Kommunalabgabengesetz NRW
geforderte Kostendeckung nicht überschritten.
Die siebenundzwanzigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg ist als Anlage
1 beigefügt. Als rein redaktionelle Änderung wird in § 3 Abs. 1 das Worte `alle´ gestrichen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 18.11.2007
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-1057/2007
Seite 2