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Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg - Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2008 - Beratung und Beschlussfassung der siebenundzwanzigsten Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
28.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2008
- Beratung und Beschlussfassung der siebenundzwanzigsten Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2008
- Beratung und Beschlussfassung der siebenundzwanzigsten Änderungssatzung)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP71057/2007 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 32 96 21 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 28.11.2007 Betreff: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg - Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2008 - Beratung und Beschlussfassung der siebenundzwanzigsten Änderungssatzung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, a) der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der Benutzungsgebühr für Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2008 und b) der siebenundzwanzigsten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Als Obdachlosenunterkunft wird das angemietete Objekt Kurt-Schumacher-Straße 1, Bedburg-Kaster, verwendet. Im Vorjahr wurde eine Gebühr in Höhe von 5,58 Euro je m² und Monat berechnet und beschlossen. Die als Anlage 2 beigefügte Abrechnung für das Jahr 2006 schließt mit einem Defizit in Höhe von 27.283,65 € ab; ursächlich hierfür sind neben Kostensteigerungen im Bereich `Betriebskosten, Ausgaben für Wasser und Kanalgebühren´ in Höhe von rd. 9.000 € in erster Linie geringere Einnahmen aufgrund einer durchschnittlich lediglich 50 %-igen Belegung der Unterkunft. Wenngleich das Objekt mit insgesamt 586 m² bei 12 Wohneinheiten sicherlich `überdimensioniert´ ist, muss festgestellt werden, dass zu diesem Mietzins - 1.660,40 €/ Monat [2,85 €/ m²/ Monat] - kaum ein kleineres, `ausreichend dimensioniertes´, Gebäude zu finanzieren wäre. Entsprechend der in Anlage 3 beigefügten Berechung ergibt sich für 2008 eine Benutzungsgebühr in Höhe von insgesamt 7,14 €/ m². Mit der Festsetzung der Benutzungsgebühr in dieser Höhe wird die vom Kommunalabgabengesetz NRW geforderte Kostendeckung nicht überschritten. Die siebenundzwanzigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg ist als Anlage 1 beigefügt. Als rein redaktionelle Änderung wird in § 3 Abs. 1 das Worte `alle´ gestrichen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 18.11.2007 ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-1057/2007 Seite 2