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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage WP7-1057/2007)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,2 kB
Datum
28.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage WP7-1057/2007)

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Inhalt der Datei

WP7-1057/2007 Anlage 1 zur Beschlussvorlage WP7-1057/2007 Seite 1 von 1 Siebenundzwanzigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg vom __.12.2007 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des ersten Teils des Gesetzes vom 03.05.2005 (GV. NRW. S. 498) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712) zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.04.2005 (GV. NRW. S. 488), hat der Rat der Stadt Bedburg am __.12.2007 folgende 27. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg vom 20.10.1975 beschlossen: Artikel I § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung: §3 (1) Die Benutzungsgebühr wird für alle Obdachlosenunterkünfte auf 7,14 €/qm/Monat festgesetzt. Artikel II Die siebenundzwanzigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg tritt am 01. Januar 2008 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende siebenundzwanzigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Änderungssatzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bedburg vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. 50181 Bedburg, den __.12.2007 Koerdt Bürgermeister