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Beschlussvorlage (Antrag des Mitglieds im Rat der Stadt Bedburg und Vorsitzenden des Stadtverbandes Bedburg der Partei Bündnis 90/Die Grünen, Herrn Michael Zöphel, auf Umstellung der Stromlieferverträge der Stadt Bedburg auf eine Mindestquote von 50 % Bezug Strom aus regenerativen Energien)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
27.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Antrag des Mitglieds im Rat der Stadt Bedburg und Vorsitzenden des Stadtverbandes Bedburg der Partei Bündnis 90/Die Grünen, Herrn Michael Zöphel, auf Umstellung der Stromlieferverträge der Stadt Bedburg auf eine Mindestquote von 50 % Bezug Strom aus regenerativen Energien) Beschlussvorlage (Antrag des Mitglieds im Rat der Stadt Bedburg und Vorsitzenden des Stadtverbandes Bedburg der Partei Bündnis 90/Die Grünen, Herrn Michael Zöphel, auf Umstellung der Stromlieferverträge der Stadt Bedburg auf eine Mindestquote von 50 % Bezug Strom aus regenerativen Energien) Beschlussvorlage (Antrag des Mitglieds im Rat der Stadt Bedburg und Vorsitzenden des Stadtverbandes Bedburg der Partei Bündnis 90/Die Grünen, Herrn Michael Zöphel, auf Umstellung der Stromlieferverträge der Stadt Bedburg auf eine Mindestquote von 50 % Bezug Strom aus regenerativen Energien) Beschlussvorlage (Antrag des Mitglieds im Rat der Stadt Bedburg und Vorsitzenden des Stadtverbandes Bedburg der Partei Bündnis 90/Die Grünen, Herrn Michael Zöphel, auf Umstellung der Stromlieferverträge der Stadt Bedburg auf eine Mindestquote von 50 % Bezug Strom aus regenerativen Energien)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP71056/2007 Fachbereich III Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen 27.11.2007 Betreff: Antrag des Mitglieds im Rat der Stadt Bedburg und Vorsitzenden des Stadtverbandes Bedburg der Partei Bündnis 90/Die Grünen, Herrn Michael Zöphel, auf Umstellung der Stromlieferverträge der Stadt Bedburg auf eine Mindestquote von 50 % Bezug Strom aus regenerativen Energien Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Das Mitglied im Rat der Stadt Bedburg und Vorsitzenden des Stadtverbandes Bedburg der Partei Bündnis 90/Die Grünen, Herrn Michael Zöphel, beantragt mit Schreiben vom 09. Mai 2007 die Umstellung der Stromlieferverträge der Stadt Bedburg. Hiernach sollen mindestens 50 % des Stromgesamtbezuges der städtischen Liegenschaften aus regenerativen Energien stammen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Der genannte Antrag wurde in der 21. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg unter TOP 9 behandelt. Der Rat hat hier einstimmig folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat der Stadt Bedburg verweist den Antrag des Mitgliedes des Rates der Stadt Bedburg und Vorsitzenden des Stadtverbandes Bedburg der Partei Bündnis 90/Die Grünen, Herrn Michael Zöphel, zuständigkeitshalber in den Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen.“ Da ein Stromlieferungsvertrag üblicherweise zumindest für 4 Jahre ausgeschrieben wird, wird die Ausschreibungsgrenze bei einer kompletten Kündigung und Neuausschreibung deutlich überschritten (Schwellenwert für eine EU-Auschreibung nach Vergabeverordnung – VgV, § 2 für Lieferverträge zur Zeit 211.000 €). Daher wäre eine entsprechende Umstellung der bestehenden Verträge nur möglich, wenn die bestehenden Verträge gekündigt werden, und die Stromlieferung in einem EUAusschreibungsverfahren ausgeschrieben werden. Die aktuellen Stromlieferveräge der Stadt Bedburg laufen überwiegend bis Ende 2009, d. h. eine Kündigung wäre somit frühestens zum 31.12.2009 möglich. Hiernach tritt eine Laufzeitverlängerung bei Nichtkündigung ein. Das EU-Vergaberecht / die Rechtsprechung erkennt die Einbeziehung ökologischer Gesichtspunkte bei der Gestaltung einer Ausschreibung an, so dass eine Ausschreibung gemäß dem Antrag zulässig wäre. Die Mehrkosten, die durch den Bezug von Strom aus regenerativen Energien voraussichtlich verursacht werden, sind schwer abzuschätzen. Dies liegt unter anderem daran, dass an der Energiebörse Leipzig, welche als Refrenz für den Strompreis gilt (ca. 20 % des in Deutschland erzeugten Stroms werden an der Börse gehandelt; die anderen 80 % werden außerhalb der Börse veräußert), keine Extra-Sparte „Öko-Strom“ existiert. Die Informationsgewinnung in dieser Sparte gestaltet sich auch äußerst schwierig. So äußerte der aktuelle Energieversorger der Stadt Bedburg (RWE) auf telefonische Anfrage, dass er für gewerbliche Kunden entsprechende Produkte nicht anbietet. Internet-Recherchen ergeben ein ähnliches Bild. Für Privatkunden gibt es Angebote, die einen Mehrpreis von ca. 15 % für Strom aus regenerativen Energien anbieten. Bezogen auf die Stadt Bedburg könnte dies bedeuten, dass der Bezug von 50 % Strom aus regenereativen Energien etwa mit jährlichen Mehrkosten von ca. 20.000 € zu Buche Beschlussvorlage WP7-1056/2007 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 schlagen würden (voraussichtlicher Stromkosten 2010 nach aktuellen Konditionen inkl. angenommenen 5 % Preissteigerung: rd. 265.000; hiervon 15 % / 2 = 19.875 €). Ob bei einer Ausschreibung entsprechende Angebote eingehen werden, ist jedoch nicht vorherzusagen (in der Praxis ist manchmal durchaus zu bemerken, dass Stromanbieter davor zurückschrecken, im Gebiet der Konkurrenz anzubieten; z. T. sind auch diverse Firmenbeteiligungen der großen Stromanbieter an Kleinanbietern wie z. B. Stadtwerken etc. vorhanden). Soweit keine entsprechenden Angebote eingehen würden, würde eine problematische Situation entstehen, da die Stadt Bedburg dann automatisch bis zur Neuvergabe / einer neuen Ausschreibung in den Hochpreistarif des regionalen Versorgers fallen würde. Auch würden dann Mittel für eine erneute Ausschreibung benötigt. Bei einem hälftigen Bezug von Strom aus regenerativen Energien müsste überdies sichergestellt werden, dass der erneuerbare Anteil des Strombezuges außerhalb des Netzes im Bereich des Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bezogen wird, da ansonsten eine mehrfache Kostenmehrbelastung entstünde (zum einen würden der EEG-Aufschlag zu buche schlagen, zum anderen der Mehrpreis für den Strom selbst). Zur Abklärung dieser Fragen würde die Stadt Bedburg externe Beratung benötigen, für die Mittel zu veranschlagen wären. In Hinblick auf die aktuelle Presseberichterstattung über den UN-Klimareport von Valencia ist die rasche Absenkung der CO²-Imissionen dringend erforderlich, um die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft zu erhalten. Dies sieht nach Presseberichten die Bundesregierung ebenso, so dass diese im Dezember 2007 ein Gesetzespaket zum Klimaschutz beschließen will. Im Rahmen des möglichen sollten hier auch die Kommunen – wie die Stadt Bedburg – einen Beitrag leisten (Stichwort: Nachhaltigkeit, im ökonomischen, aber auch ökologischen Bereich). Ein gangbarer Weg für die Stadt Bedburg wäre in diesem Zusammenhang daher, dem Antrag des Ratsmitglieds Zöphel auf einen 50 : 50 – Beuzug zu folgen und die bestehenden Stromlieferungsverträge so frühzeitig zu kündigen und neu auszuschreiben, dass im Falle des mangelnden Eingangs von Angeboten notfalls noch Zeit genug besteht, den Bezug von „klassisch“ erzeugtem Strom auszuschreiben (vergaberechtlich müssen die bestehenden Verträge zwingend gekündigt sein, bevor man eine Ausschreibung beginnt). Soweit der Bezugspreis deutlich höher sein sollte als bislang, wäre eine Aufhebung der Ausschreibung mit dem Argument, dass das Angebot unwirtschaftlich sein, natürlich noch weitaus schwieriger als bei „normalen“ Ausschreibungen, da ja gerade der ökologische Gedanke bei einer „50:50“-Ausschreibung bestimmender Grund für die Ausschreibung wäre. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP7-1056/2007 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 16.11.2007 Beschlussvorlage WP7-1056/2007 ----------------------------------Frenken stellv. ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Seite 4