Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
27.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP71056/2007
Fachbereich III
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung
städtischer Einrichtungen
27.11.2007
Betreff:
Antrag des Mitglieds im Rat der Stadt Bedburg und Vorsitzenden des Stadtverbandes Bedburg der
Partei Bündnis 90/Die Grünen, Herrn Michael Zöphel, auf Umstellung der Stromlieferverträge der
Stadt Bedburg auf eine Mindestquote von 50 % Bezug Strom aus regenerativen Energien
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Das Mitglied im Rat der Stadt Bedburg und Vorsitzenden des Stadtverbandes Bedburg der
Partei Bündnis 90/Die Grünen, Herrn Michael Zöphel, beantragt mit Schreiben vom 09.
Mai 2007 die Umstellung der Stromlieferverträge der Stadt Bedburg. Hiernach sollen
mindestens 50 % des Stromgesamtbezuges der städtischen Liegenschaften aus
regenerativen Energien stammen.
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Der genannte Antrag wurde in der 21. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg unter TOP 9
behandelt. Der Rat hat hier einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat der Stadt Bedburg verweist den Antrag des Mitgliedes des Rates der Stadt
Bedburg und Vorsitzenden des Stadtverbandes Bedburg der Partei Bündnis 90/Die
Grünen, Herrn Michael Zöphel, zuständigkeitshalber in den Ausschuss für Hochbau und
Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen.“
Da ein Stromlieferungsvertrag üblicherweise zumindest für 4 Jahre ausgeschrieben wird,
wird die Ausschreibungsgrenze bei einer kompletten Kündigung und Neuausschreibung
deutlich überschritten (Schwellenwert für eine EU-Auschreibung nach Vergabeverordnung
– VgV, § 2 für Lieferverträge zur Zeit 211.000 €).
Daher wäre eine entsprechende Umstellung der bestehenden Verträge nur möglich, wenn
die bestehenden Verträge gekündigt werden, und die Stromlieferung in einem EUAusschreibungsverfahren ausgeschrieben werden.
Die aktuellen Stromlieferveräge der Stadt Bedburg laufen überwiegend bis Ende 2009, d.
h. eine Kündigung wäre somit frühestens zum 31.12.2009 möglich. Hiernach tritt eine
Laufzeitverlängerung bei Nichtkündigung ein.
Das EU-Vergaberecht / die Rechtsprechung erkennt die Einbeziehung ökologischer
Gesichtspunkte bei der Gestaltung einer Ausschreibung an, so dass eine Ausschreibung
gemäß dem Antrag zulässig wäre.
Die Mehrkosten, die durch den Bezug von Strom aus regenerativen Energien
voraussichtlich verursacht werden, sind schwer abzuschätzen. Dies liegt unter anderem
daran, dass an der Energiebörse Leipzig, welche als Refrenz für den Strompreis gilt (ca.
20 % des in Deutschland erzeugten Stroms werden an der Börse gehandelt; die anderen
80 % werden außerhalb der Börse veräußert), keine Extra-Sparte „Öko-Strom“ existiert.
Die Informationsgewinnung in dieser Sparte gestaltet sich auch äußerst schwierig. So
äußerte der aktuelle Energieversorger der Stadt Bedburg (RWE) auf telefonische Anfrage,
dass er für gewerbliche Kunden entsprechende Produkte nicht anbietet.
Internet-Recherchen ergeben ein ähnliches Bild. Für Privatkunden gibt es Angebote, die
einen Mehrpreis von ca. 15 % für Strom aus regenerativen Energien anbieten.
Bezogen auf die Stadt Bedburg könnte dies bedeuten, dass der Bezug von 50 % Strom
aus regenereativen Energien etwa mit jährlichen Mehrkosten von ca. 20.000 € zu Buche
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schlagen würden (voraussichtlicher Stromkosten 2010 nach aktuellen Konditionen inkl.
angenommenen 5 % Preissteigerung: rd. 265.000; hiervon 15 % / 2 = 19.875 €).
Ob bei einer Ausschreibung entsprechende Angebote eingehen werden, ist jedoch nicht
vorherzusagen (in der Praxis ist manchmal durchaus zu bemerken, dass Stromanbieter
davor zurückschrecken, im Gebiet der Konkurrenz anzubieten; z. T. sind auch diverse
Firmenbeteiligungen der großen Stromanbieter an Kleinanbietern wie z. B. Stadtwerken
etc. vorhanden).
Soweit keine entsprechenden Angebote eingehen würden, würde eine problematische
Situation entstehen, da die Stadt Bedburg dann automatisch bis zur Neuvergabe / einer
neuen Ausschreibung in den Hochpreistarif des regionalen Versorgers fallen würde. Auch
würden dann Mittel für eine erneute Ausschreibung benötigt.
Bei einem hälftigen Bezug von Strom aus regenerativen Energien müsste überdies
sichergestellt werden, dass der erneuerbare Anteil des Strombezuges außerhalb des
Netzes im Bereich des Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bezogen wird, da ansonsten
eine mehrfache Kostenmehrbelastung entstünde (zum einen würden der EEG-Aufschlag
zu buche schlagen, zum anderen der Mehrpreis für den Strom selbst).
Zur Abklärung dieser Fragen würde die Stadt Bedburg externe Beratung benötigen, für die
Mittel zu veranschlagen wären.
In Hinblick auf die aktuelle Presseberichterstattung über den UN-Klimareport von Valencia
ist die rasche Absenkung der CO²-Imissionen dringend erforderlich, um die natürlichen
Lebensgrundlagen dauerhaft zu erhalten. Dies sieht nach Presseberichten die
Bundesregierung ebenso, so dass diese im Dezember 2007 ein Gesetzespaket zum
Klimaschutz beschließen will. Im Rahmen des möglichen sollten hier auch die Kommunen
– wie die Stadt Bedburg – einen Beitrag leisten (Stichwort: Nachhaltigkeit, im
ökonomischen, aber auch ökologischen Bereich).
Ein gangbarer Weg für die Stadt Bedburg wäre in diesem Zusammenhang daher, dem
Antrag des Ratsmitglieds Zöphel auf einen 50 : 50 – Beuzug zu folgen und die
bestehenden Stromlieferungsverträge so frühzeitig zu kündigen und neu auszuschreiben,
dass im Falle des mangelnden Eingangs von Angeboten notfalls noch Zeit genug besteht,
den Bezug von „klassisch“ erzeugtem Strom auszuschreiben (vergaberechtlich müssen
die bestehenden Verträge zwingend gekündigt sein, bevor man eine Ausschreibung
beginnt).
Soweit der Bezugspreis deutlich höher sein sollte als bislang, wäre eine Aufhebung der
Ausschreibung mit dem Argument, dass das Angebot unwirtschaftlich sein, natürlich noch
weitaus schwieriger als bei „normalen“ Ausschreibungen, da ja gerade der ökologische
Gedanke bei einer „50:50“-Ausschreibung bestimmender Grund für die Ausschreibung
wäre.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 16.11.2007
Beschlussvorlage WP7-1056/2007
----------------------------------Frenken stellv.
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
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