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Beschlussvorlage (3. Änderungssatzung zur Ortslagensatzung Pütz (Ergänzungssatzung § 34 (4) Nr. 3 BauGB) -Teilgebiet zwischen der Kasterer Straße und der Laubenstraße- Gemarkung Pütz, Flur 20, Parzellen 17 und 18 jeweils teilweise a) Beratung und Beschließung über die während der Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (3. Änderungssatzung zur Ortslagensatzung Pütz (Ergänzungssatzung § 34 (4) Nr. 3 BauGB)
-Teilgebiet zwischen der Kasterer Straße und der Laubenstraße-
Gemarkung Pütz, Flur 20, Parzellen 17 und 18 jeweils teilweise
a) Beratung und Beschließung über die während der Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (3. Änderungssatzung zur Ortslagensatzung Pütz (Ergänzungssatzung § 34 (4) Nr. 3 BauGB)
-Teilgebiet zwischen der Kasterer Straße und der Laubenstraße-
Gemarkung Pütz, Flur 20, Parzellen 17 und 18 jeweils teilweise
a) Beratung und Beschließung über die während der Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP71016/2007 1. Ergänzung Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 06.11.2007 Rat der Stadt Bedburg 13.11.2007 Betreff: 3. Änderungssatzung zur Ortslagensatzung Pütz (Ergänzungssatzung § 34 (4) Nr. 3 BauGB) -Teilgebiet zwischen der Kasterer Straße und der LaubenstraßeGemarkung Pütz, Flur 20, Parzellen 17 und 18 jeweils teilweise a) Beratung und Beschließung über die während der Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt über die im Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 34 Abs. 6 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie über die im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 34 Abs. 6 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Beratung durchzuführen und hierüber einzeln Beschlüsse zu fassen. b) Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss für die 3. Änderungssatzung zur Abgrenzungssatzung Pütz als Ergänzungssatzung gem. § 10 Abs. 1 i.V.m. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB nebst Begründung, textlichen Festsetzungen und Anlagen (Pflanzliste, Hinweise), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), zu fassen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig : Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Bemerkungen: Ja Nein Enthaltun g Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Sitzung des Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am 13.03.2007 wurde der Einleitungsbeschluss zur 3. Änderungssatzung der Satzung zur Festlegung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile -Abgrenzungssatzung Pütz- gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB gefasst. Planungsziel ist die Ausweisung einer kleinteiligen überbaubaren Fläche auf der Gemarkung Pütz, Flur 20, Flurstücke 17 und 18, jeweils teilweise, im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und maßvollen Nachverdichtung des Ortsrandes der Ortschaft Pütz. Dies soll durch Einbeziehung der v.g. versiegelten Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Pütz nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 (Ergänzungssatzung) geschehen. Ferner wurde beschlossen, dass die Kosten durch den Antragsteller zu tragen sind. Zwischenzeitlich wurden die Planunterlagen durch den Antragsteller bei einem Fachbüro in Auftrag gegeben. Die Kostenübernahme ist erfolgt. Das Verfahren wurde im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 (2. Halbsatz) und § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises am 21.08.2007 mit Frist bis zum 01.10.2007 eingeleitet. Die Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange hat mit Schreiben vom 21.08.2007 mit Frist bis zum 28.09.2007 stattgefunden. Die abgegebenen Anregungen und Stellungnahmen sind als Anlage -Abwägungsliste- beigefügt. Wesentliche verfahrenshinderliche Bedenken sind nicht vorgetragen worden. Berauntsergebnis aus dem Fachausschuss: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 06.11.2007 (TOP 19 / WP/-1016/2007) einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: nein Bedburg, den 07.11.2007 ................................... (Lukas) Bearbeiter Beschlussvorlage WP7-1016/2007 .............................. (Leveringhaus) Fachbereichsleiter ...................... (Koerdt) Bürgermeister Seite 2