Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP71016/2007 1.
Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
06.11.2007
Rat der Stadt Bedburg
13.11.2007
Betreff:
3. Änderungssatzung zur Ortslagensatzung Pütz (Ergänzungssatzung § 34 (4) Nr. 3 BauGB)
-Teilgebiet zwischen der Kasterer Straße und der LaubenstraßeGemarkung Pütz, Flur 20, Parzellen 17 und 18 jeweils teilweise
a) Beratung und Beschließung über die während der Beteiligungsverfahren eingegangenen
Anregungen und Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt über die im Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach
§ 34 Abs. 6 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie über die im Rahmen der Beteiligung der betroffenen
Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 34 Abs. 6 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen eine Beratung durchzuführen und hierüber einzeln Beschlüsse zu
fassen.
b) Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss für die 3.
Änderungssatzung zur Abgrenzungssatzung Pütz als Ergänzungssatzung gem. § 10 Abs. 1 i.V.m.
§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB nebst Begründung, textlichen Festsetzungen und Anlagen (Pflanzliste,
Hinweise), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), zu
fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig
:
Sitzung am:
Mit
Stimmenmehrheit:
Bemerkungen:
Ja
Nein
Enthaltun
g
Laut
Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Sitzung des Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am 13.03.2007 wurde der
Einleitungsbeschluss zur 3. Änderungssatzung der Satzung zur Festlegung der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile -Abgrenzungssatzung Pütz- gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
gefasst.
Planungsziel ist die Ausweisung einer kleinteiligen überbaubaren Fläche auf der Gemarkung
Pütz, Flur 20, Flurstücke 17 und 18, jeweils teilweise, im Rahmen einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung und maßvollen Nachverdichtung des Ortsrandes der Ortschaft Pütz.
Dies soll durch Einbeziehung der v.g. versiegelten Fläche in den im Zusammenhang bebauten
Ortsteil von Pütz nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 (Ergänzungssatzung) geschehen.
Ferner wurde beschlossen, dass die Kosten durch den Antragsteller zu tragen sind.
Zwischenzeitlich wurden die Planunterlagen durch den Antragsteller bei einem Fachbüro in Auftrag
gegeben. Die Kostenübernahme ist erfolgt.
Das Verfahren wurde im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs.
2 Nr. 2 (2. Halbsatz) und § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises am 21.08.2007 mit Frist bis zum 01.10.2007 eingeleitet. Die Beteiligung der betroffenen
Behörden und Träger öffentlicher Belange hat mit Schreiben vom 21.08.2007 mit Frist bis zum
28.09.2007 stattgefunden. Die abgegebenen Anregungen und Stellungnahmen sind als Anlage
-Abwägungsliste- beigefügt.
Wesentliche verfahrenshinderliche Bedenken sind nicht vorgetragen worden.
Berauntsergebnis aus dem Fachausschuss:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner
Sitzung am 06.11.2007 (TOP 19 / WP/-1016/2007) einstimmig empfohlen, wie im
Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
nein
Bedburg, den 07.11.2007
...................................
(Lukas)
Bearbeiter
Beschlussvorlage WP7-1016/2007
..............................
(Leveringhaus)
Fachbereichsleiter
......................
(Koerdt)
Bürgermeister
Seite 2