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Beschlussvorlage (Landschaftspflegerischer Fachbeitrag)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
874 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

3. ÄNDERUNG ORTSLAGENSATZUNG PÜTZ / STADT BEDBURG Gemarkung: Pütz Flur: 20 Grundstücksnummer: 18 BEWERTUNG DER BELANGE VON NATUR UND LANDSCHAFT PLANUNGSGRUPPE SCHELLER Landschaftsarchitekten Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten, Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: - 45 E-mail: mail@planungsgruppe-scheller.de August 2007 Bewertung der Belange v. Natur + Landschaft, 3 Änd. Ortslagensatzung Pütz / Stadt Bedburg INHALTSVERZEICHNIS 1 BESTANDSSITUATION 2 PLANUNG 3 EINGRIFFSBILANZIERUNG UND BIOTOPBEWERTUNG KARTEN 1137/1.1 Bestand 1137/1.2 Planung Inhaltsverzeichnis Bewertung der Belange v. Natur + Landschaft, 3 Änd. Ortslagensatzung Pütz / Stadt Bedburg 1 Seite 1 BESTANDSSITUATION (vgl. Karte 1137/1.1) Das Plangebiet der 3. Änderung zur Ortslage Pütz stellt sich als intensiv genutzte, landwirtschaftliche Hoffläche mit folgenden Strukturen dar: - Gepflasterte Hoffläche mit angrenzenden Wirtschaftsgebäuden - Pferdestall - Dunglege Die angrenzenden Flächen werden als intensiv bewirtschaftete Pferdeweide genutzt. Prägende und gliedernde Landschaftselemente mit einer entsprechenden Biotopfunktion sind nicht vorhanden. Außerhalb des Plangebietes sind zwei junge Obstbäume und ein Ziergehölz raumprägend. 2 PLANUNG (vgl. Karte 1137/1.2) Entsprechend der städtebaulichen Vorgaben soll die landwirtschaftliche Hoffläche wie folgt umgenutzt werden: - Wohnflächen / Gebäude im Bereich Pferdestall - Erhalt der bestehenden Hoffläche - Erschließungsflächen auf vorhandenen, befestigten Flächen 3 EINGRIFFSBILANZIERUNG UND BIOTOPBEWERTUNG Diese Maßnahme mit der städtebaulichen Neuentwicklung stellt nach Landschaftsgesetz NRW § 4 Abs. 2 Ziff 4 i. V. m. Ziff. 7 und dem Bundesnaturschutzgesetz § 18 einen Eingriff in den Landschaftsraum dar. Nach § 6 Abs. 2 LG NRW ist die nachfolgende Eingriffsregelung anzuwenden. Die Eingriffsbewertung und Kompensationsberechnung erfolgt anhand der ‚Nummerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung NRW’ (LÖBF NRW, Stand Dezember 2006), welche in einer Arbeitsgruppe aufgrund der Änderungen der Eingriffsregelung des Landschaftsgesetzes NRW vom Juli 2000 bzw. Mai 2005 modifiziert wurde. Grundlage des Verfahrens ist die Gegenüberstellung des ökologischen Istzustandes des Plangebietes mit dem ökologischen Zustand nach Verwirklichung der Planung. Die Zuordnung einzelner Strukturen zu Biotoptypen erfolgt entsprechend einer Biotoptypentabelle (vgl. Tabelle im Anhang) in den Wertstufen zwischen 0 (geringste Wertigkeit, z. B. versiegelte Flächen) und 10 (höchste Wertigkeit, z. B. Moore) vergeben werden. Im Folgenden werden die Bestandsstrukturen des Planungsraumes in Tab. A (vgl. dazu Plan 1137/1.1) mit den geplanten Strukturen in Tab. B (vgl. dazu Plan 1137/1.2) gegenübergestellt: PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, e-mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Bewertung der Belange v. Natur + Landschaft, 3 Änd. Ortslagensatzung Pütz / Stadt Bedburg A. Ausgangszustand 1 Code 1.1 1.1 1.1 3.4 3 Biotoptyp Fläche in m² Befestigte Flächen, Pflaster Pferdestall, bestehendes Gebäude Dunglege Pferdewiese Summe B. Planungszustand 1 Code 1.1 1.1 3.4 2 487 195 32 53 767 2 3 Biotoptyp Fläche in m² Gebäude (bestehendes, geplantes Gebäude) Asphalt, Platten, Pflaster Pferdewiese Summe 259 455 53 767 Seite 2 4 Grundwert A 0 0 0 3 5 Gesamtkorrektur1 1 1 1 6 Gesamtwert (Sp 4 x Sp 5) 0 0 0 3 7 Flächenwert (Sp 3 x Sp 6) 4 Grundwert P 0 0 3 5 Gesamtkorrektur1 1 1 6 Gesamtwert (Sp 4 x Sp 5) 0 0 3 7 Flächenwert (Sp 3 x Sp 6) 0 0 0 159 159 C. Differenzwert B - A: 0 0 159 159 0 Die Auswertung der Tabelle zeigt, dass keine Differenz der Biotopwertpunkte zwischen der vorhandenen Situation und der Planung entsteht. Das heißt, dass durch die beabsichtigte Planungsmaßnahme kein Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt entsteht. Für die Entwicklung des Gartenlandes wird empfohlen, die Grundstücksabgrenzung mit einer Schnitthecke aus Hainbuche (Carpinus betulus), Weißdorn (Crataegus monogyna) oder Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus ’Herbergii’) vorzunehmen und die vorhandenen Obstbäume zu erhalten bzw. zu ergänzen. PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, e-mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Bewertung der Belange v. Natur + Landschaft, 3 Änd. Ortslagensatzung Pütz / Stadt Bedburg ANHANG Biotoptypenliste „Arbeitshilfe Bauleitplanung“ Planunterlagen PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, e-mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Anhang Biotoptypenwertliste Code Biotoptyp 1 1.1 1.2 Versiegelte oder teilversiegelte Flächen, Rohböden Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen, Wege, engfugiges Pflaster, Mauern etc.) Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung des Oberflächenwassers oder baumbestandene versiegelte Fläche und Gleisbereiche ohne Vegetation Teilversiegelte oder unversiegelte Betriebsflächen, wassergebundene Decken, Schotter-, Kies-, Sandflächen, Rasengitterstein, Rasenfugenpflaster Feld-, Waldwege-, unversiegelt mit Vegetationsentwicklung Trockenmauern, aufgelassene Steinbrüche und aufgelassene trockene Abgrabungsflächen Begleitvegetation Bankette, Mittelstreifen (regelmäßige Mahd) Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen ohne Gehölzbestand Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen mit Gehölzbestand Wegraine, Säume ohne Gehölze Landwirtschaftliche Flächen, halbnatürliche Kulturbiotope und gartenbauliche Nutzflächen Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend Acker, wildkrautreich auf nährstoffreichen Böden Acker, wildkrautreich auf nährstoffarmen Sand- und flachgründigen Kalkböden Intensivwiese, -weide, artenarm Artenreiche Mähwiese, Magerwiese, -weide Feucht- und Nasswiese / -weide, Flutrasen Kalkhalbtrocken-, Borstgras-, Sandmager-, Silikattrocken-, Schwermetallrasen, trockene und feuchte Heide, Röhrichte, Seggenriede Obstwiese bis 30 Jahre Obstwiese älter als 30 Jahre Dauerkultur (Baumschulen, Weihnachtsbaumkulturen, Erwerbsgartenbau, Obstplantagen) ohne geschlossene Krautschicht Dauerkultur (Baumschulen, Weihnachtsbaumkulturen, Erwerbsgartenbau, Obstplantagen) mit geschlossener Krautschicht Grünflächen, Gärten Extensive Dachbegrünung Intensive Dachbegrünung Zier- und Nutzgarten ohne Gehölze oder mit < 50 % heimischen Gehölzen Zier- und Nutzgarten mit < 50 % heimischen Gehölzen Intensivrasen (z. B. in Industrie- und Gewerbegebieten, Sportanlagen), Staudenrabatten, Bodendecker Extensivrasen (z. B. in Grün- und Parkanlagen) Grünanlage, Friedhof, parkartiger Garten, strukturreich mit Baumbestand Park, Friedhof, strukturreich mit altem Baumbestand Brachen (flächig bzw. streifig) Acker-, Grünland-, Industrie- bzw. Siedlungsbrachen, Gleisbereiche mit Vegetation, Gehölzanteil < 50 % Wald, Waldrand, Feldgehölz mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen 0 < 50 %, geringes bis mittleres Baumholz (BHD > 14 – 49 cm) mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen 50 - 70 %, geringes bis mittleres Baumholz (BHD > 14 – 49 cm) mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen 70 - 90 %, geringes bis mittleres Baumholz (BHD > 14 – 49 cm) mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen 90 - 100 %, geringes bis mittleres Baumholz (BHD > 14 – 49 cm) Niederwald, bewirtschaftet Gehölze Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen < 50 % Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen > 50 % Baumreihe, Baumgruppe, Alleen mit lebensraumtypischen Baumarten < 50 % und Einzelbaum, Kopfbaum lebensraumtypisch Baumreihe, Baumgruppe, Alleen mit lebensraumtypischen Baumarten > 50 % und Einzelbaum, Kopfbaum lebensraumtypisch Quelle, Bach, Fluss, Altarm, Altwasser, (Heide-)Weiher Naturfern Bedingt naturfern 1.3 1.4 1.5 2 2.1 2.2 2.3 2.4 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 3.10 3.11 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 5 5.1 6 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 7 7.1 7.2 7.3 7.4 8 8.1 8.2 Grundwert A* Grundwert P* 0 0 0,5 0,5 1 1 3 3 4 4 1 2 4 4 1 2 4 4 2 4 5 3 5 – 7 (***) 5 – 7 *** 2 4 5 3 5-7 5-7 6 – 8 *** 6-8 6 7 6 6 2 2 3 3 0,5 1 2 3 0,5 1 2 3 2 2 4 5 6 4 4 4 4 4 4 3 5 (***) 4 6 (***) 5 7 (***) 6 (7 ***) 8 6, 8 3 3 5 (***) 5 3 3 5 5 2 5 2 5 Code Biotoptyp 8.3 8.4 9 9.1 9.2 9.3 9.4 10 10.1 10.2 Bedingt naturnah Naturnah, natürlich Graben, Kanal, Teich, Abgrabungs-, Senkungs-, Stau-, Kleingewässer Naturfern Bedingt naturfern Bedingt naturnah Naturnah Natürliche Biotoptypen Felsen, Blockschutthalden und ihre Vegetation, Binnensalzstellen Moore, Röhrichte, Seggenriede Grundwert A* Grundwert P* 8 10 8 10 2 4 6 7 2 4 5, 6 7 8 – 10 *** 8 – 10 *** 8 - 10 8 - 10 *= Bei begründeter besonderer Relevanz für vom Aussterben bedrohte und stark gefährdete Arten oder kolonieartigem Brutvorkommen sonstiger gefährdeter Arten erfolgt für die jeweilige mit Begründung ausdifferenzierte Fläche eine Aufwertung um eine Wertstufe. *** = Führen die Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu einem anderen Biotoptyp oder zur Optimierung desselben Biotoptyps, wird die Fläche gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit dem Grundwert P des neu anzulegenden bzw. zu optimierenden Biotoptyps bewertet. Der Grundwert P stellt i. d. R. den maximal möglichen Wert eines Biotops 30 Jahre nach Neuanlage oder Optimierung dar. Beispiele: Neuanlage von Wald 90 – 100 % lebensraumtypische Baumarten mit dem Grundwert P 5 auf Acker intensiv mit dem Grundwert A 2 oder Optimierung von Kalkhalbtrockenrasen (mittel bis schlecht ausgeprägt) mit dem Grundwert A 6 zum Kalkhalbtrockenrasen (hervorragend ausgeprägt) mit dem Grundwert P 8. Grundwerte P, die ausschließlich durch Optimierung des Ausgangsbiotops zu erzielen sind, sind fett hervorgehoben. Eine Differenzierung zwischen den Grundwerten A und P ist erforderlich, da die Entwicklung und Optimierung von höherwertigen Biotoptypen unterschiedlich lange Zeiträume erfordert und teilweise nicht innerhalb von 30 Jahren erreicht werden kann. Bei einem Neubaugebiet (Wohnbaufläche, Gewerbe- oder Industriegebiet) kann auf der Grundlage der jeweiligen Grundflächenzahl (GFZ) alternativ zum jeweiligen Prognosewert des einzelnen Biotoptyps generell die nicht bebaute Fläche mit allen getroffenen Festsetzungen (z. B. Hecken auf privaten Grünflächen) je nach Ausgestaltung (z. B. Bodendecker, Gehölze, Baumreihen) mit 2 oder 3 Wertpunkten bewertet werden. Für die Grundwerte P ist beim Wald die Wuchsklassengruppe ‚Jungwuchs bis Stangenholz’ zugrunde gelegt, da diese den Zeitraum bis zu 30 Jahren umfasst. In folgenden Fällen kommt eine Verdoppelung des Prognosewertes (Grundwert P x Fläche x 2) zum Tragen: • bei Entsiegelung von Flächen durch vollständiges Abtragen und Entsorgung des Materials ab einer Flächengröße von 0,1 ha, sofern die Maßnahme Teil eines planerischen Gesamtkonzeptes ist • bei Aufhebungen von Verrohrungen, Beseitigung von Wehren sowie betonierten Sohlbefestigungen bei Fließgewässern Voraussetzung für die Anerkennung als Kompensationsmaßnahme ist die rechtliche Absicherung der Maßnahmen für die Wirkdauer des Eingriffs und der Ausschluss einer zusätzlichen Förderung (z. B. Kulturlandschaftsprogramm). *** nach § 62 LG NRW geschützt (***) teilweise nach § 62 LG NRW geschützt (7 ***) Prognosewert für geschützte Wälder nach § 62 LG NRW wie Bruch- und Auwälder sowie Wälder trockenwarmer Standorte (z. B. Orchideen-Buchenwälder)