Daten
Kommune
Bedburg
Größe
874 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
3. ÄNDERUNG
ORTSLAGENSATZUNG PÜTZ / STADT BEDBURG
Gemarkung: Pütz
Flur: 20
Grundstücksnummer: 18
BEWERTUNG DER BELANGE VON NATUR UND LANDSCHAFT
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER
Landschaftsarchitekten
Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten, Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: - 45
E-mail: mail@planungsgruppe-scheller.de
August 2007
Bewertung der Belange v. Natur + Landschaft, 3 Änd. Ortslagensatzung Pütz / Stadt Bedburg
INHALTSVERZEICHNIS
1
BESTANDSSITUATION
2
PLANUNG
3
EINGRIFFSBILANZIERUNG UND BIOTOPBEWERTUNG
KARTEN
1137/1.1
Bestand
1137/1.2
Planung
Inhaltsverzeichnis
Bewertung der Belange v. Natur + Landschaft, 3 Änd. Ortslagensatzung Pütz / Stadt Bedburg
1
Seite 1
BESTANDSSITUATION (vgl. Karte 1137/1.1)
Das Plangebiet der 3. Änderung zur Ortslage Pütz stellt sich als intensiv genutzte, landwirtschaftliche Hoffläche mit folgenden Strukturen dar:
- Gepflasterte Hoffläche mit angrenzenden Wirtschaftsgebäuden
- Pferdestall
- Dunglege
Die angrenzenden Flächen werden als intensiv bewirtschaftete Pferdeweide genutzt.
Prägende und gliedernde Landschaftselemente mit einer entsprechenden Biotopfunktion
sind nicht vorhanden. Außerhalb des Plangebietes sind zwei junge Obstbäume und ein Ziergehölz raumprägend.
2
PLANUNG (vgl. Karte 1137/1.2)
Entsprechend der städtebaulichen Vorgaben soll die landwirtschaftliche Hoffläche wie folgt
umgenutzt werden:
- Wohnflächen / Gebäude im Bereich Pferdestall
- Erhalt der bestehenden Hoffläche
- Erschließungsflächen auf vorhandenen, befestigten Flächen
3
EINGRIFFSBILANZIERUNG UND BIOTOPBEWERTUNG
Diese Maßnahme mit der städtebaulichen Neuentwicklung stellt nach Landschaftsgesetz
NRW § 4 Abs. 2 Ziff 4 i. V. m. Ziff. 7 und dem Bundesnaturschutzgesetz § 18 einen Eingriff in den
Landschaftsraum dar. Nach § 6 Abs. 2 LG NRW ist die nachfolgende Eingriffsregelung anzuwenden.
Die Eingriffsbewertung und Kompensationsberechnung erfolgt anhand der ‚Nummerischen
Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung NRW’ (LÖBF NRW, Stand Dezember 2006),
welche in einer Arbeitsgruppe aufgrund der Änderungen der Eingriffsregelung des Landschaftsgesetzes NRW vom Juli 2000 bzw. Mai 2005 modifiziert wurde.
Grundlage des Verfahrens ist die Gegenüberstellung des ökologischen Istzustandes des Plangebietes mit dem ökologischen Zustand nach Verwirklichung der Planung. Die Zuordnung
einzelner Strukturen zu Biotoptypen erfolgt entsprechend einer Biotoptypentabelle (vgl. Tabelle im Anhang) in den Wertstufen zwischen 0 (geringste Wertigkeit, z. B. versiegelte Flächen)
und 10 (höchste Wertigkeit, z. B. Moore) vergeben werden.
Im Folgenden werden die Bestandsstrukturen des Planungsraumes in Tab. A (vgl. dazu Plan
1137/1.1) mit den geplanten Strukturen in Tab. B (vgl. dazu Plan 1137/1.2) gegenübergestellt:
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, e-mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de
Bewertung der Belange v. Natur + Landschaft, 3 Änd. Ortslagensatzung Pütz / Stadt Bedburg
A. Ausgangszustand
1
Code
1.1
1.1
1.1
3.4
3
Biotoptyp
Fläche in m²
Befestigte Flächen, Pflaster
Pferdestall, bestehendes Gebäude
Dunglege
Pferdewiese
Summe
B. Planungszustand
1
Code
1.1
1.1
3.4
2
487
195
32
53
767
2
3
Biotoptyp
Fläche in m²
Gebäude (bestehendes, geplantes Gebäude)
Asphalt, Platten, Pflaster
Pferdewiese
Summe
259
455
53
767
Seite 2
4
Grundwert
A
0
0
0
3
5
Gesamtkorrektur1
1
1
1
6
Gesamtwert
(Sp 4 x Sp 5)
0
0
0
3
7
Flächenwert
(Sp 3 x Sp 6)
4
Grundwert
P
0
0
3
5
Gesamtkorrektur1
1
1
6
Gesamtwert
(Sp 4 x Sp 5)
0
0
3
7
Flächenwert
(Sp 3 x Sp 6)
0
0
0
159
159
C. Differenzwert B - A:
0
0
159
159
0
Die Auswertung der Tabelle zeigt, dass keine Differenz der Biotopwertpunkte zwischen der
vorhandenen Situation und der Planung entsteht. Das heißt, dass durch die beabsichtigte
Planungsmaßnahme kein Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt entsteht.
Für die Entwicklung des Gartenlandes wird empfohlen, die Grundstücksabgrenzung mit einer
Schnitthecke aus Hainbuche (Carpinus betulus), Weißdorn (Crataegus monogyna) oder
Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus ’Herbergii’) vorzunehmen und die vorhandenen Obstbäume zu erhalten bzw. zu ergänzen.
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, e-mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de
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ANHANG
Biotoptypenliste „Arbeitshilfe Bauleitplanung“
Planunterlagen
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, e-mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de
Anhang
Biotoptypenwertliste
Code
Biotoptyp
1
1.1
1.2
Versiegelte oder teilversiegelte Flächen, Rohböden
Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen, Wege, engfugiges Pflaster, Mauern etc.)
Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung des Oberflächenwassers
oder baumbestandene versiegelte Fläche und Gleisbereiche ohne Vegetation
Teilversiegelte oder unversiegelte Betriebsflächen, wassergebundene Decken,
Schotter-, Kies-, Sandflächen, Rasengitterstein, Rasenfugenpflaster
Feld-, Waldwege-, unversiegelt mit Vegetationsentwicklung
Trockenmauern, aufgelassene Steinbrüche und aufgelassene trockene Abgrabungsflächen
Begleitvegetation
Bankette, Mittelstreifen (regelmäßige Mahd)
Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen ohne Gehölzbestand
Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen mit Gehölzbestand
Wegraine, Säume ohne Gehölze
Landwirtschaftliche Flächen, halbnatürliche Kulturbiotope und gartenbauliche
Nutzflächen
Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend
Acker, wildkrautreich auf nährstoffreichen Böden
Acker, wildkrautreich auf nährstoffarmen Sand- und flachgründigen Kalkböden
Intensivwiese, -weide, artenarm
Artenreiche Mähwiese, Magerwiese, -weide
Feucht- und Nasswiese / -weide, Flutrasen
Kalkhalbtrocken-, Borstgras-, Sandmager-, Silikattrocken-, Schwermetallrasen, trockene und feuchte Heide, Röhrichte, Seggenriede
Obstwiese bis 30 Jahre
Obstwiese älter als 30 Jahre
Dauerkultur (Baumschulen, Weihnachtsbaumkulturen, Erwerbsgartenbau, Obstplantagen) ohne geschlossene Krautschicht
Dauerkultur (Baumschulen, Weihnachtsbaumkulturen, Erwerbsgartenbau, Obstplantagen) mit geschlossener Krautschicht
Grünflächen, Gärten
Extensive Dachbegrünung
Intensive Dachbegrünung
Zier- und Nutzgarten ohne Gehölze oder mit < 50 % heimischen Gehölzen
Zier- und Nutzgarten mit < 50 % heimischen Gehölzen
Intensivrasen (z. B. in Industrie- und Gewerbegebieten, Sportanlagen), Staudenrabatten, Bodendecker
Extensivrasen (z. B. in Grün- und Parkanlagen)
Grünanlage, Friedhof, parkartiger Garten, strukturreich mit Baumbestand
Park, Friedhof, strukturreich mit altem Baumbestand
Brachen (flächig bzw. streifig)
Acker-, Grünland-, Industrie- bzw. Siedlungsbrachen, Gleisbereiche mit Vegetation,
Gehölzanteil < 50 %
Wald, Waldrand, Feldgehölz
mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen 0 < 50 %, geringes bis mittleres
Baumholz (BHD > 14 – 49 cm)
mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen 50 - 70 %, geringes bis mittleres
Baumholz (BHD > 14 – 49 cm)
mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen 70 - 90 %, geringes bis mittleres
Baumholz (BHD > 14 – 49 cm)
mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen 90 - 100 %, geringes bis mittleres
Baumholz (BHD > 14 – 49 cm)
Niederwald, bewirtschaftet
Gehölze
Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, Gebüsch mit lebensraumtypischen
Gehölzanteilen < 50 %
Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, Gebüsch mit lebensraumtypischen
Gehölzanteilen > 50 %
Baumreihe, Baumgruppe, Alleen mit lebensraumtypischen Baumarten < 50 % und
Einzelbaum, Kopfbaum lebensraumtypisch
Baumreihe, Baumgruppe, Alleen mit lebensraumtypischen Baumarten > 50 % und
Einzelbaum, Kopfbaum lebensraumtypisch
Quelle, Bach, Fluss, Altarm, Altwasser, (Heide-)Weiher
Naturfern
Bedingt naturfern
1.3
1.4
1.5
2
2.1
2.2
2.3
2.4
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
3.9
3.10
3.11
4
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
5
5.1
6
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
7
7.1
7.2
7.3
7.4
8
8.1
8.2
Grundwert
A*
Grundwert
P*
0
0
0,5
0,5
1
1
3
3
4
4
1
2
4
4
1
2
4
4
2
4
5
3
5 – 7 (***)
5 – 7 ***
2
4
5
3
5-7
5-7
6 – 8 ***
6-8
6
7
6
6
2
2
3
3
0,5
1
2
3
0,5
1
2
3
2
2
4
5
6
4
4
4
4
4
4
3
5 (***)
4
6 (***)
5
7 (***)
6 (7 ***)
8
6, 8
3
3
5 (***)
5
3
3
5
5
2
5
2
5
Code
Biotoptyp
8.3
8.4
9
9.1
9.2
9.3
9.4
10
10.1
10.2
Bedingt naturnah
Naturnah, natürlich
Graben, Kanal, Teich, Abgrabungs-, Senkungs-, Stau-, Kleingewässer
Naturfern
Bedingt naturfern
Bedingt naturnah
Naturnah
Natürliche Biotoptypen
Felsen, Blockschutthalden und ihre Vegetation, Binnensalzstellen
Moore, Röhrichte, Seggenriede
Grundwert
A*
Grundwert
P*
8
10
8
10
2
4
6
7
2
4
5, 6
7
8 – 10 ***
8 – 10 ***
8 - 10
8 - 10
*=
Bei begründeter besonderer Relevanz für vom Aussterben bedrohte und stark gefährdete Arten oder
kolonieartigem Brutvorkommen sonstiger gefährdeter Arten erfolgt für die jeweilige mit Begründung ausdifferenzierte Fläche eine Aufwertung um eine Wertstufe.
*** =
Führen die Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu einem anderen Biotoptyp oder zur Optimierung
desselben Biotoptyps, wird die Fläche gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit dem Grundwert
P des neu anzulegenden bzw. zu optimierenden Biotoptyps bewertet. Der Grundwert P stellt i. d. R. den maximal möglichen Wert eines Biotops 30 Jahre nach Neuanlage oder Optimierung dar.
Beispiele:
Neuanlage von Wald 90 – 100 % lebensraumtypische Baumarten mit dem Grundwert P 5 auf Acker intensiv mit dem Grundwert A 2
oder
Optimierung von Kalkhalbtrockenrasen (mittel bis schlecht ausgeprägt) mit dem Grundwert A 6 zum
Kalkhalbtrockenrasen (hervorragend ausgeprägt) mit dem Grundwert P 8.
Grundwerte P, die ausschließlich durch Optimierung des Ausgangsbiotops zu erzielen sind, sind fett hervorgehoben.
Eine Differenzierung zwischen den Grundwerten A und P ist erforderlich, da die Entwicklung und Optimierung von höherwertigen Biotoptypen unterschiedlich lange Zeiträume erfordert und teilweise nicht innerhalb von 30 Jahren erreicht werden kann.
Bei einem Neubaugebiet (Wohnbaufläche, Gewerbe- oder Industriegebiet) kann auf der Grundlage der
jeweiligen Grundflächenzahl (GFZ) alternativ zum jeweiligen Prognosewert des einzelnen Biotoptyps generell die nicht bebaute Fläche mit allen getroffenen Festsetzungen (z. B. Hecken auf privaten Grünflächen) je
nach Ausgestaltung (z. B. Bodendecker, Gehölze, Baumreihen) mit 2 oder 3 Wertpunkten bewertet werden.
Für die Grundwerte P ist beim Wald die Wuchsklassengruppe ‚Jungwuchs bis Stangenholz’ zugrunde gelegt,
da diese den Zeitraum bis zu 30 Jahren umfasst.
In folgenden Fällen kommt eine Verdoppelung des Prognosewertes (Grundwert P x Fläche x 2) zum Tragen:
• bei Entsiegelung von Flächen durch vollständiges Abtragen und Entsorgung des Materials ab einer Flächengröße von 0,1 ha, sofern die Maßnahme Teil eines planerischen Gesamtkonzeptes ist
• bei Aufhebungen von Verrohrungen, Beseitigung von Wehren sowie betonierten Sohlbefestigungen bei
Fließgewässern
Voraussetzung für die Anerkennung als Kompensationsmaßnahme ist die rechtliche Absicherung der Maßnahmen für die Wirkdauer des Eingriffs und der Ausschluss einer zusätzlichen Förderung (z. B. Kulturlandschaftsprogramm).
***
nach § 62 LG NRW geschützt
(***)
teilweise nach § 62 LG NRW geschützt
(7 ***)
Prognosewert für geschützte Wälder nach § 62 LG NRW wie Bruch- und Auwälder sowie Wälder trockenwarmer Standorte (z. B. Orchideen-Buchenwälder)