Daten
Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-1016/2007 Abwägungsliste WP7-1016/2007
Seite 1 von 7
Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ 3. Änderung Abgrenzungssatzung Pütz
Schreiben von ... ,
vom ...
Nr. 1
Straßen
NRW
Schreiben
30.08.2007
Stellungnahme
Gegen
die
o.g.
Bauleitplanung
seitens
der
mit bestehen
keine
vom Straßenbauverwaltung
Bedenken.
Ich weise darauf hin, dass die
Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob
Schutzmaßnahmen gegen den Lärm
auf der L 276 erforderlich sind.
Eventuell notwendige Maßnahmen
gehen zu Lasten der Stadt Bedburg.
Nach Prüfung der uns zugesandten
Nr. 2
Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass
RWE Rhein-Ruhr
Netzservice (RWE NET), wir keine grundsätzlichen Bedenken
erheben.
Schreiben vom
Zur
Information
über
unseren
03.09.2007
Leitungsstand in o.g. Bereich fügen wir
in Anlage zu diesem Schreiben
Auszüge
aus
unseren
Bestandsunterlagen bei.
Durch das Planungsgebiet werden
unsere Versorgungsleitungen z.T.
berührt. Wir bitten Sie bei der weiteren
Planung die Lage unserer Leitungen
zu berücksichtigen, um Kosten für
Trassenanpassungen zu vermeiden.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen,
wie z.B. Entwidmung von öffentlichen
Grundstücksflächen, werden bei einem
Abwägungsvorschlag
Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt.....
Entfällt. (Schallschutzmaßnahem werden ... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nicht notwendig, da es sich hier um eine nehmen.
Nachverdichtung im vorhandenen Bestand
handelt)
... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen
und
einen
entsprechenden Hinweis zur
Beachtung der DVGW Richtlinie
GW 125 „Bepflanzungen im
Bereich
unterirdischer
Versorgungsanlagen“
aufzunehmen.
WP7-1016/2007 Abwägungsliste WP7-1016/2007
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Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche
Sicherungen unsere Leitungstrassen
und Anlagenstandorte notwendig.
Sollte durch Art und Umfang der
Bebauung
ein
erhöhter
Leistungsbedarf an Energie oder an
Löschwasserressourcen zu erwarten
sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit
einzubinden, damit wir bei der
Netzauslegung
dem
Bedarf
entsprechend berücksichtigen können.
Unter Umständen wäre auch der Raum
für eine Ortsnetzstation mit in die
Vorplanung einzubeziehen.
Der „kursiv“ markierte Absatz ist nach
Rücksprache mit der RWE NET AG
standardmäßig mitgeteilt worden, ist für das
beabsichtigte,
nicht
mit
erheblichen
Auswirkungen belastete Vorhaben jedoch
als überflüssig anzusehen und somit zu
vernachlässigen.
Wir bitten Sie bei der Planung von
Bepflanzungszonen darauf zu achten,
dass
unsere
Versorgungsleitungstrassen frei von
Baum und Strauchwerk bleiben.
Bei
nicht
auszuschließenden
Näherungen von Bepflanzungen an
unsere Versorgungsleitungen, bitten
wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125
„Bepflanzungen
im
Bereich
unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu
berücksichtigen. Darüber hinaus sind
notwendig
werdende
Schutzmaßnahmen
mit
uns
abzustimmen.
Veränderungen
an
unseren
Versorgungsnetzen sind in dem
Bereich z.Zt. nicht geplant.
Laut
Bestandsplänen
sind
keine
Versorgungsleitungen unmittelbar betroffen,
dass selbst eine Aufnahme des Hinweises
zur Beachtung der DVGW Richtlinie GW 125
als durchaus überflüssig anzusehen ist.
Gleichwohl wird ein entsprechender Hinweis
im textlichen Teil aufgenommen.
WP7-1016/2007 Abwägungsliste WP7-1016/2007
Nr. 3
Bezirksregierung
Arnsberg, Schreiben
vom 03.09.2007
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Gegen den Bebauungsplan bestehen Die Bergbautreibende, RWE Power AG, ... die Mitteilung zur Kenntnis zu
wurde am Verfahren mit beteiligt. Darüber nehmen.
aus hiesiger Sicht keine Bedenken.
hinaus ist in den textlichen Festsetzungen
Ich weise jedoch daraufhin, dass das bereits ein Hinweis zur Beachtung der
Plangebiet
im
Bereich Bauvorschriften der DIN 1054 und DIN
braunkohlenbedingter
großflächiger 18196 sowie der Bestimmungen der BauO
NRW enthalten.
Grundwasserbeeinflussung liegt.
Es
wird
empfohlen,
einen
entsprechenden Hinweis in den
Textteil
des
Bebauungsplanes
aufzunehmen.
Nr. 4
Erftverband, Schreiben
vom 05.09.2007
Deshalb
wird
gebeten,
die
entsprechende Bergwerksgesellschaft,
RWE Power AG in 50935 Köln, an
dem weiteren Bauleitverfahren zu
beteiligen.
Gegen die o.g. Maßnahme bestehen
aus
wasserwirtschaftlicher
Sicht
seitens des Erftverbandes keine
Bedenken, wenn folgende Hinweise
und
Anregungen
berücksichtigt
werden.
Das Vorhaben wird aufgrund der kleinteiligen ... die Mitteilung zur Kenntnis zu
Fläche und der geplanten Bebauung keine nehmen.
negativen
Einflüsse
auf
die
Abwassersituation haben.
Eine Erhöhung der versiegelten Fläche wird
durch dieses Vorhaben nicht stattfinden. Die
Fläche ist bereits versiegelt. Vielmehr erfolgt
Eine Erhöhung der versiegelten eine teilweise Entsiegelung, wodurch sich
Fläche, die eine Erhöhung der die Entwässerungssituation verbessern wird.
Beaufschlagung
der
Kanalisation
bewirkt, sollte –entsprechend der hier
vorliegenden Begründung zur 3.
Änderungssatzung- verhindert werden,
um
eine
nachfolgende
höhere
Gewässerbelastung
und
damit
einhergehende
Erhöhung
der
Hochwassergefahr zu vermeiden.
WP7-1016/2007 Abwägungsliste WP7-1016/2007
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Die in der Begründung angegebene
Empfehlung
zu
versickerungsfördernden Maßnahmen
oder
Nutzung
von
Niederschlagswasser wird seitens des
Erftverbandes ausdrücklich begrüßt.
Die
Versickerung
des
Niederschlagswassers sollte jedoch
nur über belebte Bodenschichten
erfolgen.
In Wohnsiedlungen bieten sich hier für
die jeweiligen Haushalte eine Vielzahl
von Einzelmöglichkeiten an, wie z.B.
die Versickerung vor Ort und die
Reduzierung von versiegelten Flächen.
Aber auch die offenfugige Pflasterung
der Wege- und Hofflächen, die Anlage
von Einstaudächern, Gründächern,
Teichen, Mulden oder Biotope haben
nicht nur einen ökologischen Nutzen;
wenn sie attraktiv gestaltet sind,
werten
sie
die
Gebäude
und
Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf.
Ebenso
ist
die
Sammlung/Zwischenspeicherung zur
Nutzung wie u.a. zur Freianlagen bzw.
Gartenbewässerung, zur Reinigung
der Hofflächen etc. eine ökologisch
sinnvolle
und
machbare
Bewirtschaftung des Regenwassers.
Das Kanalisationsnetz ist im Mischsystem
ausgebaut. Daher folgt lediglich eine
Empfehlung
versickerungsfördernde
Maßnahmen oder die Nutzung von
Niederschlagswasser vorzunehmen.
WP7-1016/2007 Abwägungsliste WP7-1016/2007
Nr. 5
PLEdoc, Schreiben vom
10.09.2007
Seite 5 von 7
Wir
danken
Ihnen
für
Ihre Entfällt.
Benachrichtigung und teilen Ihnen mit,
dass die o.g. Maßnahmen die
Versorgungsanlagen der nachstehend
aufgeführten
Eigentümer
bzw.
Betreiber nicht berühren.
... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen.
E.ON AG, Ferngas, GasLINE, KGN,
MEGAL GmbH, METG, NETG, TENP.
Nr. 6
Rhein-Erft-Kreis,
Schreiben vom
24.09.2007
Sollte der Geltungsbereich bzw. das
Projekt erweitert oder verlagert werden
oder sollte der Arbeitsraum die
dargestellten
Projektgrenzen
wesentlich überschreiten, so bitten wir,
uns am weiteren Verfahren zu
beteiligen.
Das Satzungsgebiet liegt im Bereich Die Lage der Fläche im Gebiet
des Landschaftsplanes 2 „Jülicher Landschaftsplanes II ist bekannt.
Börde
mit
Titzer
Höhe“.
Der
Landschaftsplan 2 stellt für diesen
Bereich das Entwicklungsziel 1.2
(Erhaltung) dar und setzt für diesen
Bereich
den
geschützten
Landschaftsbestandteil (LB 2.4 –14)
fest.
Durch
die
Festsetzung
des
Landschaftsplanes
2
wird
die
Ortsrandeingrünung bestehend aus
Grünland und Obstwiesen um Pütz
geschützt. Der Schutz erfolgt zur
Sicherstellung der Leistungsfähigkeit
des Naturhaushaltes durch Erhaltung
der gut strukturierten und wertvollen
des ... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen und den Satzungstext
um die Aufnahme der Pflanzung
von
ausschließlich
einheimischen Gehölzen und
Bäumen zuzulassen. Ferner
werden
die
5
Nebenbestimmungen
als
Hinweis zur Satzung mit
aufgenommen.
WP7-1016/2007 Abwägungsliste WP7-1016/2007
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Lebensräume für Pflanzen und Tiere
im Ortsrandbereich und wegen der
Bedeutung für das Orts- und
Landschaftsbildes
als
Übergangsbereich
von
bebauter
Fläche zur freien Landschaft und als
Reststrukturen
ehemals
landschaftstypischer
Ortstrandgestaltung und –nutzung.
Die Festsetzungen des Landschaftsplanes
haben Funktionsverlust, da die Fläche
Ein schon versiegeltes Grundstück soll bereits versiegelt ist. Durch teilweise
in den Innenbereich einbezogen Entsiegelung wird die Fläche ökologisch
werden, daher ist der Schutzzweck des aufgewertet.
LB nicht unmittelbar berührt. Der
vorhandene Pferdestall soll einem
Doppelhaus
weichen
und
die
vorhandene
Pferdeweide
mit
Obstbäumen soll laut Plan in einen
Garten mit Schnitthecke umgewandelt
werden.
Die
Umwandlung
von
Grünland in eine andere Nutzung ist im
LB verboten und die Obstbäume sind
im LB zu erhalten. Ich rege daher an,
das geplante Wohnhaus um mind. 5 m Nach einem Telefonat am 04.10.2007 mit
nach Norden zu verschieben und die Frau Berkenbusch (Kreisplanung) wurde
dass
die
Anregung
zur
überbaubaren Grundstücksflächen in mitgeteilt,
Verschiebung des Baufensters in Richtung
der Satzung festzusetzen.
Norden um 5 m nicht aufrecht erhalten wird.
Aus
naturschutzfachlicher
Sicht
bestehen keine Bedenken gegen die 3.
Änderungssatzung,
wenn
das
Wohnhaus nach Norden verschoben
wird
und
die
folgenden
Nebenbestimmungen
zur
eingeschränkten
Nutzung
des
WP7-1016/2007 Abwägungsliste WP7-1016/2007
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Doppelhausgartens im geschützten
Landschaftsbestandteil LB 2.4-14 in
die Baugenehmigung aufgenommen
werden:
1. Es ist insbesondere verboten, den
geschützten
Landschaftsbestandteil
(LB 2.4-14), Grünland und Obstbäume
zu entfernen, zu beschädigen oder auf
andere Weise in seinem Wachstum
oder
Erscheinungsbild
zu
beeinträchtigen oder zu gefährden
durch z.B. eine Beschädigung des
Bodens im Kronen- und Wurzelbereich
der Obstbäume.
2. Die Umwandlung von Grünland in
eine andere Nutzung ist im LB
verboten.
3. Die Anlage von Wegen, Terrassen
und Sitzplätzen ist im LB verboten.
4. Bauliche Anlagen im Sinne des §§ 1
und 2 der Bauordnung für das Land
NRW zu errichten, auch wenn dieses
keiner Baugenehmigung bedarf (z.B.
Gartenhäuschen) ist im LB verboten.
5.
Die
Pflanzung
von
nicht
standortgerechten
Bäumen
und
Sträuchern, z.B. Kirschlorbeer als
Hecke ist im LB verboten.
Bitte lassen Sie eine Kopie Ihrer
Baugenehmigung zukommen.
Die Nebenbestimmungen, insbesondere den
Schutz
des
Grünlandes
sowie
der
Obstbäume wird durch Aufnahme als
Hinweis in der Begründung entsprochen.
Detaillierte
Ausführungsbestimmungen
insbesondere
zur
Beachtung
der
Nebenbestimmungen werden im Rahmen
des
zukünftigen
Baugenehmigungsverfahrens
Anwendung
finden.