Daten
Kommune
Bedburg
Größe
80 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP71007/2007 1.
Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
06.11.2007
Rat der Stadt Bedburg
13.11.2007
Betreff:
Veränderungssperre für das zukünftige Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 13/Bedburg
-Gebiet Ecke Lindenstraße / Gartenstraße sowie Umgebungsflächenhier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt zur Vermeidung einer städtebaulichen
Fehlentwicklung gem. §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung
der Bekanntmachung vom 3. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), die in der Anlage
beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für das zukünftige Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. 13/Bedburg, im Bereich Neusser Straße, Lindenstraße
Gartenstraße und Erftstraße auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses vom
13.11.2007.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 14.10.2003 den
Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13/Bedburg
gefasst.
Wesentliches Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist ist die Neuentwicklung und
Sanierung des zentralen Bereiches von Bedburg. Zur
Aufrechterhaltung des
Stadtzentrums von Bedburg mit Versorgungsfunktionen soll der Einzelhandel mit
Dienstleistungen und Wohnen besondere Berücksichtigung finden.
Entsprechend dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt (WP7-1006/2007) wurde der
Aufstellungsbeschluss wie nachfolgend aufgeführt konkretisiert:
Zur Vermeidung einer städtebaulichen Fehlentwicklung für den Bebauungsplan Nr.
13/Bedburg, werden durch ergänzende textliche Festsetzungen die nachfolgenden
allgemein zulässigen Nutzungen im Kerngebiet gem. § 7 der Baunutzungsverordnung nur
im Wege der Ausnahme nach § 1 Abs. 9 i.V.m. § 1 Abs. 5 der Baunutzungsverordnung
zugelassen:
1. Spielhallen und spielhallenähnliche Unternehmungen im Sinne des § 33 i) der
Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne
Gewinnmöglichkeit dienen sind im Kerngebiet nur ausnahmsweise zulässig
2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
sind im Kerngebiet nur ausnahmsweise zulässig
Da der Bebauungsplan Nr. 13/Bedburg noch keine Planreife bzw. einen Verfahrenstand
erreicht hat, der die Ablehung eines Baugesuchs zu den Ziffern 1 und 2 rechtfertigen
würde, ist es geboten, zur Sicherung der eingeleiteten Bauleitplanung eine
Veränderungssperre für das künftige Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 13/Bedburg
zu erlassen.
In der Anlage ist ein Entwurf einer Satzung über eine Veränderungssperre beigefügt.
Anmerkung der Verwaltung:
Bedingt durch die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses vom 11.09.2007 besteht
bereits zum jetztigen Zeitpunkt die Möglichkeit der Zurückstellung eines möglichen
Baugesuches gem. § 15 des Baugesetzbuches. Der sofortige Erlass einer
Veränderungssperre bringt die Stadt Bedburg in die Position, hier schon frühzeitig auf das
künftige Planungsrecht hinzuweisen und macht den Schritt der Zurückstellung eines
Baugesuches mit anschließender Satzung über eine Veränderungssperre entbehrlich.
Beratungsergebnisse aus Fachausschüssen:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung
am 06.11.2007 (WP7-1007/2007) einstimmig empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 13/Bedburg vom 14.10.2003 aufzuheben und bei Ergänzung der
Planungsziele einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Beschlussvorlage WP7-1007/2007
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung
am 06.11.2007 (TOP 15 / WP7-1007/2007) einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag
aufgeführt zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
Bedburg, den 07.11.2007
......................................
(Schmitz)
Bearbeiter
Beschlussvorlage WP7-1007/2007
..........................................
(Leveringhaus)
Fachbereichsleiter
.....................................
(Koerdt)
Bürgermeister
Seite 3