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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-1048/2007)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
12 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

Haushaltsjahr: 2007 Stadt Bedburg Der Bürgermeister FB: I Antrag auf Erteilung der Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe Produkt: 420.424.110.160 Aufwandskonto 7831000 M-Nummer: 42419000 Zweckbestimmung: Erneuerung einer Flutlichtanlage Im o. g. Haushaltsjahr stehen bei vorgenannter Haushaltsstelle zur Verfügung: 1. Haushaltsbuch 0,00 € 2. Nachtragshaushaltsbuch 0,00 € 3. Haushaltsausgabereste (nicht bei VE) 0,00 € verfügbar 0,00 € Angewiesen und vorausverfügt 0,00 € Somit noch verfügbar 0,00 € Höhe der beantragten Haushaltsüberschreitung: 20.000,00 € Begründung (sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit): Da auf dem Sportplatz Kirchtroisdorf ein Flutlichtmast umgestürzt war, wurden die übrigen Masten auf ihre Standfestigkeit geprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass sämtliche Masten nicht mehr standsicher sind. Weiterhin waren die Maste altersbedingt durch Innenkorrosion sehr stark geschädigt, so dass die komplette Anlage zu entfernen war. Anstelle der alten Anlage sollen nunmehr vier neue Masten aufgestellt werden. Deckungsvorschlag: Minderausgaben bei Produkt 110.111.120.120, (Anchaffung eines Lkw`s mit Ladekran) 50181 Bedburg, 29.10.2007 Im Auftrag (Leveringhaus) Fachbereichsleiter D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2029.doc M-Auftrag: 11119050 Genehmigungsverfahren: Die Unabweisbarkeit der vorgenannten Haushaltsüberschreitung wird anerkannt. Die Haushaltsüberschreitung ist gemäß § 83 GO NW i. V. m. § 17 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg geringfügig unerheblich X erheblich. Die gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW erforderliche Genehmigung der Haushaltsüberschreitung durch den Kämmerer wird hiermit erteilt. Die unerhebliche Haushaltsüberschreitung wird dem Rat gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NW zur Kenntnis gebracht. Die Haushaltsüberschreitung bedarf der vorherigen Zustimmung des Rates gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NW. X Die Leistung der Haushaltsüberschreitung duldet keinen Aufschub. Es ist daher im Wege der Dringlichkeit zu entscheiden. 50181 Bedburg, den 29.10.2007 Baum Stadtkämmerer X An den Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung am 13.11.2007 Der Rat der Stadt Bedburg stimmt gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1, GO NW der Haushaltsüberschreitung zu. Dringlichkeitsentscheidungen An den Hauptausschuss zur Sitzung am Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW i. V. m. §§ 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW wird der erheblichen Haushaltsüberschreitung im Wege der Dringlichkeitsentscheidung zugestimmt. X Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters und eines Ratsmitgliedes Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW i. V. m. §§ 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW wird der erheblichen Haushaltsüberschreitung im Wege der Dringlichkeitsentscheidung zugestimmt. 50181 Bedburg, den 29.10.2007 Bürgermeister Stadtverordneter X An den Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung am 13.11.2007 X Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung. Der Rat nimmt die unerhebliche Haushaltsüberschreitung zur Kenntnis. zutreffendes ankreuzen D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2029.doc D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2029.doc