Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
18.02.16, 17:11
Aktualisiert
18.02.16, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.01.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 61-20-30 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 466-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
03.03.2016
Rat
15.03.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Parkplatz am Friedwald"
hier: Abwägungsbeschlüsse und abschließender Beschluss
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Berichterstatter: Frau Schulz
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(X) Kosten €: 1.428 €
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 466-X
1. Sachverhalt:
Der Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Parkplatz am
Friedwald“ hat in der Zeit vom 09.11.2015 bis einschließlich 11.12.2015 gem. § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die in den Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnisnahme beigefügt.
Im frühzeitigen Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die
im Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnisnahme
ebenfalls beigefügt.
Im weiteren Verfahren sind nun die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse zu den in den Verfahren
gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie der
abschließende Beschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Verfahrens trägt der Eigenbetrieb Forst.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanverfahren sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen
sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
1. Zu den in den Verfahren gem. 3 Abs. 2 BauGB sowie gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten gefasst. Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 BauGB
liegen nicht vor.
2. Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Parkplatz am Friedwald“ wird
abschließend beschlossen.
3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Parkplatz am Friedwald“ herbeizuführen.