Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
18.02.16, 17:11
Aktualisiert
18.02.16, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
26. Änderung des Flächennutzungsplanes „Parkplatz am Friedwald“, Gemarkung Iversheim
Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
A. Öffentlichkeit
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der BeschlussvorVerwaltung
schlag
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen vorgebracht.
Öffentliche Auslegung gemäß §3 § Abs. 2 BauGB
Ö1
Bürgerin
07.12.2015 Mit großem Bedauern haben wir die Mitteilung
über die beabsichtigte Änderung des FNP
zwecks Einrichtung eines zweiten Parkplatzes
am Iversheimer Waldrand gelesen.
1.1
zu 1.1
Trotz Einsicht der im Rathaus zur Verfügung zu 1.1
gestellten Unterlagen ist keine Anzahl, nicht Es sind insgesamt rd. 40 zusätzliche Kein Beschluss erforderlich.
einmal annähernd, der geplanten Stellplätze Parkplätze geplant.
erkennbar. Anhand der Bemaßung des Grobentwurfs und bei Annahme einer Senkrechtaufstellung mit Stellplatzbreite von 2,50 m, einer
Fahrspur von 6,0 m, einigen Randstellplätzen
sowie einer permanent möglichen Durchfahrt für
landwirtschaftlichen Verkehr ergibt sich ein
Richtwert von rd. 30 Stellplätzen. Aus der Zeitung war einst eine veranschlagte Anzahl von 40
St. zu entnehmen.
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der BeschlussvorVerwaltung
schlag
1.2
Anmerkung Städtebauliche Begründung:
In der Erläuterung der Ziele unter 2.0 (Anm. Es
scheint eine doppelte Belegung der Nummerierung 2.0 im Teil 1 „Städtebauliche Begründung"
zu geben) wird erläutert, dass der neue Parkplatz bei größeren Trauerfeiern und an besonderen Feiertagen genutzt werden soll. Impliziert
das eine Schließung außerhalb dieser Veranstaltungen?
zu 1.2
1.3
Teil 2 "Umweltbericht"
Laut Umweltbericht werden keine wesentlichen,
also keine erheblichen Auswirkungen auf das
Schutzgut Mensch erwartet. Das stellt aus meiner Sicht eine falsche Annahme dar! Das Gegenteil, nämlich erhebliche Auswirkungen, sowohl auf die Anwohner als auch auf Erholungsuchende, sind zu befürchten.
Allein der Durchgangsverkehr durch den Ort ist
seit der Einrichtung des Friedwalds verstärkt
zum Problem geworden. (Das erinnert sehr an
die Auswirkungen durch den Bau der BruderKlaus-Kapelle auf den Ort Wachendorf.) Es ist
zu befürchten, dass Einrichtung eines zweiten
Parkplatzes früher oder später eine Verbreiterung bzw. einen Ausbau des Buschhöhlen- bzw.
Wirtschaftswegs nach sich zieht, was für den
Naturbereich, auch als Naherholungsraum, katastrophal wäre. Und der demografische Wandel
zeigt, dass die Zahl der Trauerfeiern wachsen
wird. Folglich ist auch mit stetig anwachsendem
Verkehrsaufkommen zu rechnen. Die Internetpräsenz der Friedwald GmbH wirbt mit „Wiesen-
zu 1.3
zu 1.3
Es wird nicht in Frage gestellt, dass
der Durchfahrtsverkehr durch den
Ort zum Friedwald seit der Eröffnung
zugenommen hat.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme
zur
Kenntnis zu nehmen.
Der Hinweis hinsichtlich der Nummerierung wird zur Kenntnis genommen
und geändert.
Der Parkplatz kann jederzeit genutzt
werden. In der Begründung ist lediglich dargelegt, dass die vorhandenen
Parkplätze bei größeren Trauerfeiern
nicht ausreichen.
Die gestiegene Zahl der Beisetzungen darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich 55 % der
Beiset-zungen in einem Bereich von
0 – 10 Teilnehmern bewegen.
Mit dem geplanten Bau des Parkplatzes soll einem Parksuchverkehr,
der bei größeren Beisetzungen oder
sonstigen Veranstaltungen zu erwarten ist, entgegengewirkt werden.
Heute wird z.T. bereits auf der Fläche geparkt. Dies ist aber nur bei
guter Witterung möglich.
Ein Ausbau der Wege steht derzeit
nicht zu Diskussion.
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der BeschlussvorVerwaltung
schlag
flächen, die sachte im Tal versinken". Demnächst sind es wohl eher „Parkplätze, die sachte In der Vergangenheit wurden umim Tai versinken".
fängliche Untersuchungen hinsichtlich einer alternativen Zufahrt durchgeführt.
Zu der bestehenden Zufahrtssituation wurde weder eine wirtschaftlich
noch eine ökologisch vertretbare
Alternative gefunden. Der Eingriff in
Natur und Landschaft wäre zudem in
einem wesentlich stärkeren Maß
betroffen.
1.4
Eine Vielzahl von Wanderwegen kreuzt diesen
Bereich, ebenso der europäische Jakobsweg.
Wer hier Erholung sucht, wird unvorbereitet und
unweigerlich vom ansteigenden FriedhofsGeschehen berührt. Dies kann auf einige Menschen eher abschreckend und beklemmend
wirken. Es dominiert zunehmend die Friedhofseinrichtung.
Nicht zu vergessen, der Naturschutz. Ist das
Vorkommen von Vögeln oder Fledermäusen
nicht relevant? Betreffen solche Eingriffe bspw.
das Habitat des Rotmilans am Waldrand / in der
Feldstruktur? Ist das auskömmlich untersucht
worden.
Der PKW-Verkehr wird unnötig nahe an den
Naturraum Wald herangeführt.
zu 1.4
Störungen für Erholungssuchende
werden durch die vorliegende Planung nicht erwartet.
zu 1.4
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen.
Die Belange von Natur, Landschaft
und Artenschutz, explizit die rechtliche Vorgabe durch § 44 BNatSchG,
wurden geprüft und in die Planung
eingestellt. § 44 BNatSchG behandelt u.a. die angesprochenen Artengruppen Vögel und Fledermäuse.
Die Störungen durch den PKWVerkehr sind temporär und beschränken sich auf die dafür vorgesehenen Areale (Wege, Zufahrt,
Parkplatz), nicht jedoch auf den
Waldinnenbereich. Eine starke Beeinträchtigung des Waldes besteht
nicht.
zu 1.5
1.5
zu 1.5
Laut Punkt 7.3 gibt es keine Alternative für den Im Rahmen der Untersuchungen zu Der Ausschuss emp-
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der BeschlussvorVerwaltung
schlag
zweiten Parkplatz. Das ist schlichtweg falsch. Es
gibt eine und zwar den Shuttle-Bus, wie bisher
schon eingesetzt. Die Abfahrtsorte könnten aufgestockt werden. Ergänzend zu dem ReweParkplatz könnten weitere Abfahrten, z.B. ab
den Bahnhöfen Bad Münstereifel und Arloff sowie ab dem Bendenweg angeboten werden.
Dies würde die umweltschonendere Anreise mit
der Bahn, ideal für ältere Besucher, wesentlich
unterstützen. Der Betreiber, die Friedwald
GmbH, sollte dazu angehalten werden, die Mittel für einen solchen Fahrdienst vorzusehen.
einer alternativen Zuwegung wurden fiehlt dem Rat, die
auch Verbesserungen der organisa- Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen.
torischen Maßnahmen geprüft.
Ein Shuttle-Service hat allseits die geringsten
Einflüsse, sowohl auf die Umwelt im Sinne von
Anwohnern als auch hinsichtlich des Naturschutzes. Hierbei sei noch gesagt, dass bei dem
Vorschlag des Shuttle-Buses natürlich nicht an
eine Wegeverbindung vom alten HettnerGelände mitten durch den Wald gedacht ist.
Hier sollte zu keinem Zeitpunkt eine Befahrung
erfolgen!
Der Schluss liegt nahe, dass bei Einrichtung des
Friedwalds mit einem solch großen Areal, welches zudem für den öffentlichen PKW-Verkehr
schwer zugänglich ist, die Folgen völlig falsch
angenommen und schlichtweg unterschätzt
wurden. An Gedenkfeiern gab es bereits zeitgleich 400 Besucher im Wald. Und, wie oben
schon erwähnt, wird die Zahl der Trauerfeiern
wachsen. Die Erholungsfunktion in dem Naturraum wird sich zukünftig durch den erhöhten
Betrieb erheblich mindern.
Gemeinsam mit der FriedWald
GmbH wurde auch der Fragestellung
nachgegangen, ob durch einen Shuttle-Service eine nachhaltige Reduzierung des durch die Ortslage
Iversheim
führenden
KraftFahrzeugverkehrs
in
Richtung
Friedwald erzielt werden kann.
Neben den zusätzlichen Kosten kann
der Veranlasser der Beisetzung nicht
dazu verpflichtet werden, dass die
anreisenden Trauergäste den Shuttle-Service nutzen.
So könnten Beisetzungen zukünftig
auch dienstags und mittwochs
durchgeführt werden, so dass das
Verkehrsaufkommen anstatt auf drei
zukünftig auf fünf Tage verteilt wird.
Auch der Bau des Parkplatzes stellt
eine solche Verbesserung dar.
Der Erfolg des Shuttle-Service hängt
wesentlich von der freiwilligen Mitwirkung des Veranlassers der Beisetzung ab. Nur er hat die Möglichkeit, bei der Einladung zur Beisetzung, den lediglich ihm bekannten
Kreis der Trauergäste, auf dieses
Angebot hinzuweisen.
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der BeschlussvorVerwaltung
schlag
Bei der praktischen Umsetzung ist
Folgendes zu beachten:
Der Shuttle-Bus braucht für die Hinund Rückfahrt zum Friedwald unter
Berücksichtigung der Ein- und Ausstiegszeiten der Fahrgäste mindestens 20 - 25 Minuten. Die Trauergäste reisen erfahrungsgemäß individuell, d.h. zu unterschiedlichen Zeiten
an und müssen ggf. entsprechend
lange Wartezeiten in Kauf nehmen.
Diejenigen, die erst kurz vor dem
Beisetzungstermin anreisen, können
den Service nicht mehr nutzen.
Erfahrungsgemäß werden die meisten Trauergäste es vorziehen, mit
dem eigenen Pkw zum Friedwald zu
fahren.
1.6
Aus der Presse ist in der Vergangenheit ohnehin
der Eindruck entstanden, dass der Wald in seiner Gesamtheit nicht im Sinne des Naturschutzes respektvoll, sondern vielmehr kommerziell v.a. im Sinne der Friedwald GmbH -, behandelt
wird. Zuletzt bei der Fällaktion von rund 250
Eichen.
zu 1.6
Die Maßnahme wurde unter Beachtung der Vorgaben des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes der
Unteren Landschaftsbehörde des
Kreises Euskirchen und der „Leitlinie
für die nachhaltige Waldbewirtschaftung zur Einbindung des Waldbesitzes in den regionalen Rahmen“
durchgeführt
Die Maßnahme dient der dauerhaften Gewährleistung der Verkehrssicherheit.
zu 1.6
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen.
B.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Hinweis: Die Stellungnahmen und Abwägungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung § 4 Abs. 1 BauGB sind zur vollständigen Information kursiv dargestellt und grau hinterlegt.
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
1.
Bezirksregierung
Düsseldorf
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)
24.08.2015 Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Baugrundstücke müssen im Hinblick auf ihre Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erKampfmittelfreiheit für bauliche Anlagen geeig- nommen.
forderlich.
net sein (§16 BauO NRW). Dieses ist insbesondere von Bedeutung bei Bauvorhaben auf
Grundstücken, die in Bombenabwurfgebieten
oder in ehemaligen Kampfgebieten des Zweiten
Weltkriegs liegen und bei denen nicht unerhebliche Erdeingriffe vorgenommen werden. Da in
ihrem Fall nicht unmittelbar von nicht unerheblichen Erdeingriffen auszugehen ist, ist der KBD
nicht zu beteiligen.
Sollte es zukünftig zu Bauvorhaben mit nicht
unerheblichen Erdeingriffen auf dem beantragten Grundstück kommen, ist erneut die Untersuchung des Grundstückes auf Kampfmittelbelastung zu beantragen.
Keine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB
1a
2.
Straßen NRW
Regionalniederlas-
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
02.09.2015 Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Anregung durch
sung Ville-Eifel
2a
3.
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
Keine Bedenken.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
Straßen NRW
Regionalniederlassung Ville-Eifel
13.11.2015 Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland
eMail vom Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB
07.09.2015 Es sind keine Konflikte zwischen der Planung
und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen.
Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche wurden nicht
durchgeführt.
Auf die Bestimmungen der §§ 15,16 DSchG NW
(Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der
Entdeckung von Bodendenkmälern) wird hingewiesen.
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als
Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle
Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen,
Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und
Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist
abzuwarten.
Keine Bedenken.
Der Stellungnahme wird gefolgt. Ein Der Ausschuss empentsprechender Hinweis wird in die fiehlt dem Rat, die
Verfahrensunterlagen
aufgenom- Stellungnahme zu
men.
berücksichtigen.
Keine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB
3a
4.
Datum
Landesbetrieb Wald
und Holz NRW
Regionalforstamt
Hocheifel-Zülpicher
Börde
eMail vom Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB
18.09.2015 Forstbehördliche Belange werden von der o. a.
FNP-Änderung nicht berührt, da die Anlage des
Parkplatzes am Friedwald auf einer Wiesenfläche östlich des Wirtschaftsweges (Gemarkung
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Der Ausschuss empgenommen.
fiehlt dem Rat, die
Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen.
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
Iversheim, Flur 7, Flurstück 33), die bisher als
Behelfsparkplatz genutzt wird, vorgesehen ist.
4a.
5.
Landesbetrieb Wald
und Holz NRW
Regionalforstamt
Hocheifel-Zülpicher
Börde
eMail vom Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB
12.11.2015 Keine Bedenken.
Kreis Euskirchen
22.09.2015 Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Keine grundsätzlichen Bedenken.
5.1
Untere Bodenschutzbehörde
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen
dann keine Bedenken gegen das Planungsvorhaben, wenn im weiteren Verfahren bodenschutzrechtliche Belange gem. § 4 LBodSchG
berücksichtigt werden.
5.2
Untere Landschaftsbehörde
Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen
das Vorhaben. Abstimmungen haben bereits im
Vorfeld dazu stattgefunden. Der Parkplatz soll
mit einer freiwachsenden Hecke landschaftsgerecht eingegrünt werden. Die Parkplatzfläche
soll wassergebunden hergestellt werden. Die
versiegelte Fläche beträgt gern. Grobkonzept
ca. 1.100 m2. Eine Durchgrünung mit einem
Mittelstreifen wie vorgesehen sollte mit kleinkronigen Bäumen erfolgen (z. B. Eberesche, Feldahorn im Abstand von 10 m).
Artenschutzrechtliche Bedenken bestehen nicht,
wenn die Baumaßnahmen in der Zeit zwischen
1. Oktober und 15. März ausgeführt werden.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
zu 5.1
zu 5.1
Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Der Ausschuss empBodenschutzbelange werden be- fiehlt dem Rat, die
rücksichtigt.
Stellungnahme zu
berücksichtigen.
zu 5.2
zu 5.2
Der Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Die Empfehlungen zur Eingrünung
und Durchgrünung des Parkplatzes
werden berücksichtigt und umgesetzt.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme zu berücksichtigen.
Lfd.
Nr.
5a.
Anregung durch
Kreis Euskirchen
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
5.3
Träger der Landschaftsplanunq
Der Träger der Landschaftsplanung stimmt zu,
sofern die Anregungen der ULB berücksichtigt
werden.
zu 5.3
Kenntnisnahme.
zu 5.3
Kein Beschluss erforderlich.
zu 5a.1
zu 5a.1
07.12.2015 Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Keine grundsätzlichen Bedenken.
5a.1
Untere Landschaftsbehörde
Das betroffene Grundstück liegt innerhalb des
Landschaftsschutzgebietes L 2.2-4 "Strukturreicher Grünlandkomplex östlich Iversheim". Daher
ist für die Baumaßnahme die Erteilung einer
Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Landschaftsplanes „04 Bad Münstereifel“ für die nach
2.2.0 in Verbindung mit dem Verbot des § 26
Abs. 2 BNatSchG geschützten Flächen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Im Zuge der Erarbeitung der Bauge- Stellungnahme zu
nehmigungsunterlagen wird auch die berücksichtigen.
Erteilung der Ausnahmegenehmigung beantragt.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Die nebenstehend formulierten Nebenbestimmungen werden beachtet.
Art und Umfang der BegrünungsDiese wird bei Beachtung folgender Nebenbe- maßannahmen werden in den Baustimmungen in Aussicht gestellt:
antragsunterlagen dargelegt.
Der vorhandene, entlang des als Zufahrt dienenden Wirtschaftsweges stockende Gehölzbestand ist zu erhalten und während der Baumaßnahmen gemäß DIN 18 915 zu schützen. Ebenso der südlich angrenzende Waldbestand.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
ist mit der Unteren Landschaftsbehörde Art und
Umfang der geplanten landschaftsgerechten
Eingrünung mit einer freiwachsenden Laubholzhecke sowie des mit Hochstämmen bepflanzten
Mittelstreifens abzustimmen.
Die Parkplatzfläche ist wassergebunden herzustellen.
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
5a.2
Träger der Landschaftsplanunq
Aus Sicht des Trägers der Landschaftsplanung
wird der Planung nicht grundsätzlich widersprochen.
zu 5a.2
Kenntnisnahme.
zu 5a.2
Kein Beschluss erforderlich.
Zu 5a.3
Zu 5a.3
5a.3
Bauamt
Aus baurechtlicher Sicht bestehen keine grund- Der Stellungnahme wird nicht ge- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der
sätzlichen Bedenken.
folgt.
Stellungnahme nicht
Ein Ausbau der vorhandenen Wege, zu folgen.
Hinweis:
Zur Gewährleistung einer gesicherten Erschlie- über das bestehende Maß hinaus, ist
ßung ist seitens der Stadt Bad Münstereifel die nicht geplant. Ein Ausbau des WirtAusbaubreite der Zufahrtswege im Hinblick auf schaftsweges ist unter anderem im
sichere Benutzbarkeit für PKW und Omnibusse Hinblick auf den Eingriff in Natur und
im Begegnungsverkehr gemäß RASt nachzu- Landschaft nicht zu vertreten.
weisen.
Sh. auch - Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde.
Um Begegnungsverkehr zu ermöglichen, wurden vor der Eröffnung des
Friedwaldes innerhalb des Wirtschaftsweges
Ausweichbuchten
geschaffen.
Die Zuwegung wird fast ausschließlich von PKWs genutzt, ggfs. gelegentlich von Kleinbussen.
Der Shuttle-Service der zu besonderen Anlässen eingesetzt wird, nutzt
diese Zuwegung nicht.