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Beschlussvorlage (Anlage 1 - Abwägung - Abschließender Beschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
18.02.16, 17:11
Aktualisiert
18.02.16, 17:11

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel 26. Änderung des Flächennutzungsplanes „Parkplatz am Friedwald“, Gemarkung Iversheim Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen A. Öffentlichkeit Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der BeschlussvorVerwaltung schlag Von Seiten der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen vorgebracht. Öffentliche Auslegung gemäß §3 § Abs. 2 BauGB Ö1 Bürgerin 07.12.2015 Mit großem Bedauern haben wir die Mitteilung über die beabsichtigte Änderung des FNP zwecks Einrichtung eines zweiten Parkplatzes am Iversheimer Waldrand gelesen. 1.1 zu 1.1 Trotz Einsicht der im Rathaus zur Verfügung zu 1.1 gestellten Unterlagen ist keine Anzahl, nicht Es sind insgesamt rd. 40 zusätzliche Kein Beschluss erforderlich. einmal annähernd, der geplanten Stellplätze Parkplätze geplant. erkennbar. Anhand der Bemaßung des Grobentwurfs und bei Annahme einer Senkrechtaufstellung mit Stellplatzbreite von 2,50 m, einer Fahrspur von 6,0 m, einigen Randstellplätzen sowie einer permanent möglichen Durchfahrt für landwirtschaftlichen Verkehr ergibt sich ein Richtwert von rd. 30 Stellplätzen. Aus der Zeitung war einst eine veranschlagte Anzahl von 40 St. zu entnehmen. Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der BeschlussvorVerwaltung schlag 1.2 Anmerkung Städtebauliche Begründung: In der Erläuterung der Ziele unter 2.0 (Anm. Es scheint eine doppelte Belegung der Nummerierung 2.0 im Teil 1 „Städtebauliche Begründung" zu geben) wird erläutert, dass der neue Parkplatz bei größeren Trauerfeiern und an besonderen Feiertagen genutzt werden soll. Impliziert das eine Schließung außerhalb dieser Veranstaltungen? zu 1.2 1.3 Teil 2 "Umweltbericht" Laut Umweltbericht werden keine wesentlichen, also keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch erwartet. Das stellt aus meiner Sicht eine falsche Annahme dar! Das Gegenteil, nämlich erhebliche Auswirkungen, sowohl auf die Anwohner als auch auf Erholungsuchende, sind zu befürchten. Allein der Durchgangsverkehr durch den Ort ist seit der Einrichtung des Friedwalds verstärkt zum Problem geworden. (Das erinnert sehr an die Auswirkungen durch den Bau der BruderKlaus-Kapelle auf den Ort Wachendorf.) Es ist zu befürchten, dass Einrichtung eines zweiten Parkplatzes früher oder später eine Verbreiterung bzw. einen Ausbau des Buschhöhlen- bzw. Wirtschaftswegs nach sich zieht, was für den Naturbereich, auch als Naherholungsraum, katastrophal wäre. Und der demografische Wandel zeigt, dass die Zahl der Trauerfeiern wachsen wird. Folglich ist auch mit stetig anwachsendem Verkehrsaufkommen zu rechnen. Die Internetpräsenz der Friedwald GmbH wirbt mit „Wiesen- zu 1.3 zu 1.3 Es wird nicht in Frage gestellt, dass der Durchfahrtsverkehr durch den Ort zum Friedwald seit der Eröffnung zugenommen hat. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Der Hinweis hinsichtlich der Nummerierung wird zur Kenntnis genommen und geändert. Der Parkplatz kann jederzeit genutzt werden. In der Begründung ist lediglich dargelegt, dass die vorhandenen Parkplätze bei größeren Trauerfeiern nicht ausreichen. Die gestiegene Zahl der Beisetzungen darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich 55 % der Beiset-zungen in einem Bereich von 0 – 10 Teilnehmern bewegen. Mit dem geplanten Bau des Parkplatzes soll einem Parksuchverkehr, der bei größeren Beisetzungen oder sonstigen Veranstaltungen zu erwarten ist, entgegengewirkt werden. Heute wird z.T. bereits auf der Fläche geparkt. Dies ist aber nur bei guter Witterung möglich. Ein Ausbau der Wege steht derzeit nicht zu Diskussion. Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der BeschlussvorVerwaltung schlag flächen, die sachte im Tal versinken". Demnächst sind es wohl eher „Parkplätze, die sachte In der Vergangenheit wurden umim Tai versinken". fängliche Untersuchungen hinsichtlich einer alternativen Zufahrt durchgeführt. Zu der bestehenden Zufahrtssituation wurde weder eine wirtschaftlich noch eine ökologisch vertretbare Alternative gefunden. Der Eingriff in Natur und Landschaft wäre zudem in einem wesentlich stärkeren Maß betroffen. 1.4 Eine Vielzahl von Wanderwegen kreuzt diesen Bereich, ebenso der europäische Jakobsweg. Wer hier Erholung sucht, wird unvorbereitet und unweigerlich vom ansteigenden FriedhofsGeschehen berührt. Dies kann auf einige Menschen eher abschreckend und beklemmend wirken. Es dominiert zunehmend die Friedhofseinrichtung. Nicht zu vergessen, der Naturschutz. Ist das Vorkommen von Vögeln oder Fledermäusen nicht relevant? Betreffen solche Eingriffe bspw. das Habitat des Rotmilans am Waldrand / in der Feldstruktur? Ist das auskömmlich untersucht worden. Der PKW-Verkehr wird unnötig nahe an den Naturraum Wald herangeführt. zu 1.4 Störungen für Erholungssuchende werden durch die vorliegende Planung nicht erwartet. zu 1.4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Die Belange von Natur, Landschaft und Artenschutz, explizit die rechtliche Vorgabe durch § 44 BNatSchG, wurden geprüft und in die Planung eingestellt. § 44 BNatSchG behandelt u.a. die angesprochenen Artengruppen Vögel und Fledermäuse. Die Störungen durch den PKWVerkehr sind temporär und beschränken sich auf die dafür vorgesehenen Areale (Wege, Zufahrt, Parkplatz), nicht jedoch auf den Waldinnenbereich. Eine starke Beeinträchtigung des Waldes besteht nicht. zu 1.5 1.5 zu 1.5 Laut Punkt 7.3 gibt es keine Alternative für den Im Rahmen der Untersuchungen zu Der Ausschuss emp- Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der BeschlussvorVerwaltung schlag zweiten Parkplatz. Das ist schlichtweg falsch. Es gibt eine und zwar den Shuttle-Bus, wie bisher schon eingesetzt. Die Abfahrtsorte könnten aufgestockt werden. Ergänzend zu dem ReweParkplatz könnten weitere Abfahrten, z.B. ab den Bahnhöfen Bad Münstereifel und Arloff sowie ab dem Bendenweg angeboten werden. Dies würde die umweltschonendere Anreise mit der Bahn, ideal für ältere Besucher, wesentlich unterstützen. Der Betreiber, die Friedwald GmbH, sollte dazu angehalten werden, die Mittel für einen solchen Fahrdienst vorzusehen. einer alternativen Zuwegung wurden fiehlt dem Rat, die auch Verbesserungen der organisa- Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. torischen Maßnahmen geprüft. Ein Shuttle-Service hat allseits die geringsten Einflüsse, sowohl auf die Umwelt im Sinne von Anwohnern als auch hinsichtlich des Naturschutzes. Hierbei sei noch gesagt, dass bei dem Vorschlag des Shuttle-Buses natürlich nicht an eine Wegeverbindung vom alten HettnerGelände mitten durch den Wald gedacht ist. Hier sollte zu keinem Zeitpunkt eine Befahrung erfolgen! Der Schluss liegt nahe, dass bei Einrichtung des Friedwalds mit einem solch großen Areal, welches zudem für den öffentlichen PKW-Verkehr schwer zugänglich ist, die Folgen völlig falsch angenommen und schlichtweg unterschätzt wurden. An Gedenkfeiern gab es bereits zeitgleich 400 Besucher im Wald. Und, wie oben schon erwähnt, wird die Zahl der Trauerfeiern wachsen. Die Erholungsfunktion in dem Naturraum wird sich zukünftig durch den erhöhten Betrieb erheblich mindern. Gemeinsam mit der FriedWald GmbH wurde auch der Fragestellung nachgegangen, ob durch einen Shuttle-Service eine nachhaltige Reduzierung des durch die Ortslage Iversheim führenden KraftFahrzeugverkehrs in Richtung Friedwald erzielt werden kann. Neben den zusätzlichen Kosten kann der Veranlasser der Beisetzung nicht dazu verpflichtet werden, dass die anreisenden Trauergäste den Shuttle-Service nutzen. So könnten Beisetzungen zukünftig auch dienstags und mittwochs durchgeführt werden, so dass das Verkehrsaufkommen anstatt auf drei zukünftig auf fünf Tage verteilt wird. Auch der Bau des Parkplatzes stellt eine solche Verbesserung dar. Der Erfolg des Shuttle-Service hängt wesentlich von der freiwilligen Mitwirkung des Veranlassers der Beisetzung ab. Nur er hat die Möglichkeit, bei der Einladung zur Beisetzung, den lediglich ihm bekannten Kreis der Trauergäste, auf dieses Angebot hinzuweisen. Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der BeschlussvorVerwaltung schlag Bei der praktischen Umsetzung ist Folgendes zu beachten: Der Shuttle-Bus braucht für die Hinund Rückfahrt zum Friedwald unter Berücksichtigung der Ein- und Ausstiegszeiten der Fahrgäste mindestens 20 - 25 Minuten. Die Trauergäste reisen erfahrungsgemäß individuell, d.h. zu unterschiedlichen Zeiten an und müssen ggf. entsprechend lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Diejenigen, die erst kurz vor dem Beisetzungstermin anreisen, können den Service nicht mehr nutzen. Erfahrungsgemäß werden die meisten Trauergäste es vorziehen, mit dem eigenen Pkw zum Friedwald zu fahren. 1.6 Aus der Presse ist in der Vergangenheit ohnehin der Eindruck entstanden, dass der Wald in seiner Gesamtheit nicht im Sinne des Naturschutzes respektvoll, sondern vielmehr kommerziell v.a. im Sinne der Friedwald GmbH -, behandelt wird. Zuletzt bei der Fällaktion von rund 250 Eichen. zu 1.6 Die Maßnahme wurde unter Beachtung der Vorgaben des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen und der „Leitlinie für die nachhaltige Waldbewirtschaftung zur Einbindung des Waldbesitzes in den regionalen Rahmen“ durchgeführt Die Maßnahme dient der dauerhaften Gewährleistung der Verkehrssicherheit. zu 1.6 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. B. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Hinweis: Die Stellungnahmen und Abwägungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung § 4 Abs. 1 BauGB sind zur vollständigen Information kursiv dargestellt und grau hinterlegt. Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 1. Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) 24.08.2015 Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB Baugrundstücke müssen im Hinblick auf ihre Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erKampfmittelfreiheit für bauliche Anlagen geeig- nommen. forderlich. net sein (§16 BauO NRW). Dieses ist insbesondere von Bedeutung bei Bauvorhaben auf Grundstücken, die in Bombenabwurfgebieten oder in ehemaligen Kampfgebieten des Zweiten Weltkriegs liegen und bei denen nicht unerhebliche Erdeingriffe vorgenommen werden. Da in ihrem Fall nicht unmittelbar von nicht unerheblichen Erdeingriffen auszugehen ist, ist der KBD nicht zu beteiligen. Sollte es zukünftig zu Bauvorhaben mit nicht unerheblichen Erdeingriffen auf dem beantragten Grundstück kommen, ist erneut die Untersuchung des Grundstückes auf Kampfmittelbelastung zu beantragen. Keine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB 1a 2. Straßen NRW Regionalniederlas- Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung 02.09.2015 Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Anregung durch sung Ville-Eifel 2a 3. Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung Keine Bedenken. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. Straßen NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel 13.11.2015 Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland eMail vom Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB 07.09.2015 Es sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche wurden nicht durchgeführt. Auf die Bestimmungen der §§ 15,16 DSchG NW (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) wird hingewiesen. Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Keine Bedenken. Der Stellungnahme wird gefolgt. Ein Der Ausschuss empentsprechender Hinweis wird in die fiehlt dem Rat, die Verfahrensunterlagen aufgenom- Stellungnahme zu men. berücksichtigen. Keine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB 3a 4. Datum Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde eMail vom Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB 18.09.2015 Forstbehördliche Belange werden von der o. a. FNP-Änderung nicht berührt, da die Anlage des Parkplatzes am Friedwald auf einer Wiesenfläche östlich des Wirtschaftsweges (Gemarkung Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Der Ausschuss empgenommen. fiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung Iversheim, Flur 7, Flurstück 33), die bisher als Behelfsparkplatz genutzt wird, vorgesehen ist. 4a. 5. Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde eMail vom Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB 12.11.2015 Keine Bedenken. Kreis Euskirchen 22.09.2015 Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB Keine grundsätzlichen Bedenken. 5.1 Untere Bodenschutzbehörde Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen dann keine Bedenken gegen das Planungsvorhaben, wenn im weiteren Verfahren bodenschutzrechtliche Belange gem. § 4 LBodSchG berücksichtigt werden. 5.2 Untere Landschaftsbehörde Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Abstimmungen haben bereits im Vorfeld dazu stattgefunden. Der Parkplatz soll mit einer freiwachsenden Hecke landschaftsgerecht eingegrünt werden. Die Parkplatzfläche soll wassergebunden hergestellt werden. Die versiegelte Fläche beträgt gern. Grobkonzept ca. 1.100 m2. Eine Durchgrünung mit einem Mittelstreifen wie vorgesehen sollte mit kleinkronigen Bäumen erfolgen (z. B. Eberesche, Feldahorn im Abstand von 10 m). Artenschutzrechtliche Bedenken bestehen nicht, wenn die Baumaßnahmen in der Zeit zwischen 1. Oktober und 15. März ausgeführt werden. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. zu 5.1 zu 5.1 Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Der Ausschuss empBodenschutzbelange werden be- fiehlt dem Rat, die rücksichtigt. Stellungnahme zu berücksichtigen. zu 5.2 zu 5.2 Der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Empfehlungen zur Eingrünung und Durchgrünung des Parkplatzes werden berücksichtigt und umgesetzt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zu berücksichtigen. Lfd. Nr. 5a. Anregung durch Kreis Euskirchen Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung 5.3 Träger der Landschaftsplanunq Der Träger der Landschaftsplanung stimmt zu, sofern die Anregungen der ULB berücksichtigt werden. zu 5.3 Kenntnisnahme. zu 5.3 Kein Beschluss erforderlich. zu 5a.1 zu 5a.1 07.12.2015 Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB Keine grundsätzlichen Bedenken. 5a.1 Untere Landschaftsbehörde Das betroffene Grundstück liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L 2.2-4 "Strukturreicher Grünlandkomplex östlich Iversheim". Daher ist für die Baumaßnahme die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Landschaftsplanes „04 Bad Münstereifel“ für die nach 2.2.0 in Verbindung mit dem Verbot des § 26 Abs. 2 BNatSchG geschützten Flächen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Im Zuge der Erarbeitung der Bauge- Stellungnahme zu nehmigungsunterlagen wird auch die berücksichtigen. Erteilung der Ausnahmegenehmigung beantragt. Der Stellungnahme wird gefolgt. Die nebenstehend formulierten Nebenbestimmungen werden beachtet. Art und Umfang der BegrünungsDiese wird bei Beachtung folgender Nebenbe- maßannahmen werden in den Baustimmungen in Aussicht gestellt: antragsunterlagen dargelegt. Der vorhandene, entlang des als Zufahrt dienenden Wirtschaftsweges stockende Gehölzbestand ist zu erhalten und während der Baumaßnahmen gemäß DIN 18 915 zu schützen. Ebenso der südlich angrenzende Waldbestand. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist mit der Unteren Landschaftsbehörde Art und Umfang der geplanten landschaftsgerechten Eingrünung mit einer freiwachsenden Laubholzhecke sowie des mit Hochstämmen bepflanzten Mittelstreifens abzustimmen. Die Parkplatzfläche ist wassergebunden herzustellen. Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung 5a.2 Träger der Landschaftsplanunq Aus Sicht des Trägers der Landschaftsplanung wird der Planung nicht grundsätzlich widersprochen. zu 5a.2 Kenntnisnahme. zu 5a.2 Kein Beschluss erforderlich. Zu 5a.3 Zu 5a.3 5a.3 Bauamt Aus baurechtlicher Sicht bestehen keine grund- Der Stellungnahme wird nicht ge- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der sätzlichen Bedenken. folgt. Stellungnahme nicht Ein Ausbau der vorhandenen Wege, zu folgen. Hinweis: Zur Gewährleistung einer gesicherten Erschlie- über das bestehende Maß hinaus, ist ßung ist seitens der Stadt Bad Münstereifel die nicht geplant. Ein Ausbau des WirtAusbaubreite der Zufahrtswege im Hinblick auf schaftsweges ist unter anderem im sichere Benutzbarkeit für PKW und Omnibusse Hinblick auf den Eingriff in Natur und im Begegnungsverkehr gemäß RASt nachzu- Landschaft nicht zu vertreten. weisen. Sh. auch - Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde. Um Begegnungsverkehr zu ermöglichen, wurden vor der Eröffnung des Friedwaldes innerhalb des Wirtschaftsweges Ausweichbuchten geschaffen. Die Zuwegung wird fast ausschließlich von PKWs genutzt, ggfs. gelegentlich von Kleinbussen. Der Shuttle-Service der zu besonderen Anlässen eingesetzt wird, nutzt diese Zuwegung nicht.