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Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung einer Vorkeimhalle für Kartoffeln auf Paletten im Außenbereich von Bedburg - Königshoven, Hohenholzer Straße, Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 9, Nr 67 hier: Stellungnahme zum Bauantrag)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
06.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung einer Vorkeimhalle für Kartoffeln auf Paletten im Außenbereich von Bedburg - Königshoven, Hohenholzer Straße, Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 9, Nr 67
hier: Stellungnahme zum Bauantrag) Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung einer Vorkeimhalle für Kartoffeln auf Paletten im Außenbereich von Bedburg - Königshoven, Hohenholzer Straße, Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 9, Nr 67
hier: Stellungnahme zum Bauantrag) Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung einer Vorkeimhalle für Kartoffeln auf Paletten im Außenbereich von Bedburg - Königshoven, Hohenholzer Straße, Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 9, Nr 67
hier: Stellungnahme zum Bauantrag)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP71020/2007 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 61 26 a 1 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 18.10.2007 Betreff: Bauantrag zur Errichtung einer Vorkeimhalle für Kartoffeln auf Paletten im Außenbereich von Bedburg - Königshoven, Hohenholzer Straße, Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 9, Nr 67 hier: Stellungnahme zum Bauantrag Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, das Einvernehmen gem. § 36 des Baugesetzbuches für die Errichtung einer Vorkeimhalle für Kartoffeln auf Paletten im Außenbereich von Bedburg-Königshoven, Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 9, Nr. 67 zu erteilen. Das Einvernehmen erfolgt unter Zugrundelegung der Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises sowie der ggf. einzuholenden Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland als Fachbehörde. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rhein-Erft-Kreis legt mit Schreiben vom 19.09.2007 einen Bauantrag für die Errichtung einer Vorkeimhalle für Kartoffeln (auf Paletten) auf dem Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 9, Flurstück Nr. 67 zur Stellungnahme vor. Das Grundstück liegt im Außenbereich von Bedburg Königshoven und das Grundstück grenzt an die Hohenholzer Straße. Bei dem geplanten Gebäude handelt es sich um einen Anbau bzw. die Erweiterung einer bereits genehmigten und vorhandenen Vorkeimhalle. Der neue Gebäudeteil verfügt über eine Größe von 10,12 m x 42,50 m und dient dem vorhandenen Betrieb aufgrund seiner Eigenart als landwirtschaftlichen Nutzungsgebäude. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt den Bereich an der Hohenholzer Straße derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der Landschaftsplan Nr. 2 des Rhein-ErftKreises trifft für den Bereich keine Festsetzungen. Die Erschließung des Gebäudes ist über den vorhandenen Wirtschaftsweg gesichert. Über den Zustand und die Unstandhaltung dieses Weges wurde eine Vereinbarung mit dem Eigentümer geschlossen, die die Erschließung, die Instandhaltung sowie die allgemeine Nutzung für die Landwirtschaft jederzeit gewährleistet. Für das Gesamtensemble der Bebauung südlich der Hohenholzer Straße hat der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 14.08.2007 den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst. Wesentliches Planungsziel ist die geordnete städtebauliche Entwicklung für die im Außenbereich entlang der Hohenholzer Straße liegenden teilweise bereits aufgegebenen landwirtschaftlichen Hofstellen. Planungsziel ist die Ausweisung eines Dorfgebietes mit eingeschränkter nur ausnahmsweise zulässiger Wohnbebauung. Der geplante Gebäudekörper liegt außerhalb dieses Plangeltungsbereiches und wird durch eine Wohnnutzung nicht geprägt. Inwiefern diese Fläche in den in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit einbezogen werden muss, ist – nach Stellungnahme aus landesplanerischer Sicht- abzuwarten. Aus städtebaulicher Sicht bestehen daher gegen die geplante Errichtung einer Vorkeimhalle für Kartoffeln (auf Paletten) am geplanten Standort keine Bedenken. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP7-1020/2007 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage 50181 Bedburg, den 04.10.2007 ----------------------------------Schmitz / Klütsch ----------------------------------Leveringhaus ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-1020/2007 Seite 3