Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
06.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP71020/2007
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 a 1
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
18.10.2007
Betreff:
Bauantrag zur Errichtung einer Vorkeimhalle für Kartoffeln auf Paletten im Außenbereich von
Bedburg - Königshoven, Hohenholzer Straße, Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 9, Nr 67
hier: Stellungnahme zum Bauantrag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, das Einvernehmen gem. § 36 des
Baugesetzbuches für die Errichtung einer Vorkeimhalle für Kartoffeln auf Paletten im
Außenbereich von Bedburg-Königshoven, Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 9, Nr. 67 zu
erteilen. Das Einvernehmen erfolgt unter Zugrundelegung der Zustimmung der Unteren
Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises sowie der ggf. einzuholenden Stellungnahme der
Landwirtschaftskammer Rheinland als Fachbehörde.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rhein-Erft-Kreis legt mit Schreiben vom 19.09.2007 einen Bauantrag für die
Errichtung einer Vorkeimhalle für Kartoffeln (auf Paletten) auf dem Grundstück
Gemarkung Kaster, Flur 9, Flurstück Nr. 67 zur Stellungnahme vor.
Das Grundstück liegt im Außenbereich von Bedburg Königshoven und das Grundstück
grenzt an die Hohenholzer Straße.
Bei dem geplanten Gebäude handelt es sich um einen Anbau bzw. die Erweiterung einer
bereits genehmigten und vorhandenen Vorkeimhalle.
Der neue Gebäudeteil verfügt über eine Größe von 10,12 m x 42,50 m und dient dem
vorhandenen Betrieb aufgrund seiner Eigenart als landwirtschaftlichen
Nutzungsgebäude.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht
entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem
landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche
einnimmt.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt den Bereich an der Hohenholzer Straße
derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der Landschaftsplan Nr. 2 des Rhein-ErftKreises trifft für den Bereich keine Festsetzungen.
Die Erschließung des Gebäudes ist über den vorhandenen Wirtschaftsweg gesichert. Über
den Zustand und die Unstandhaltung dieses Weges wurde eine Vereinbarung mit dem
Eigentümer geschlossen, die die Erschließung, die Instandhaltung sowie die allgemeine
Nutzung für die Landwirtschaft jederzeit gewährleistet.
Für das Gesamtensemble der Bebauung südlich der Hohenholzer Straße hat der
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 14.08.2007 den
Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst.
Wesentliches Planungsziel ist die geordnete städtebauliche Entwicklung für die im
Außenbereich entlang der Hohenholzer Straße liegenden teilweise bereits aufgegebenen
landwirtschaftlichen Hofstellen. Planungsziel ist die Ausweisung eines Dorfgebietes mit
eingeschränkter nur ausnahmsweise zulässiger Wohnbebauung.
Der geplante Gebäudekörper liegt außerhalb dieses Plangeltungsbereiches und wird
durch eine Wohnnutzung nicht geprägt. Inwiefern diese Fläche in den in Aufstellung
befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit einbezogen werden muss, ist – nach
Stellungnahme aus landesplanerischer Sicht- abzuwarten.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen daher gegen die geplante Errichtung einer
Vorkeimhalle für Kartoffeln (auf Paletten) am geplanten Standort keine Bedenken.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP7-1020/2007
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
50181 Bedburg, den 04.10.2007
----------------------------------Schmitz / Klütsch
----------------------------------Leveringhaus
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-1020/2007
Seite 3