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Beschlussvorlage (Anlage 5 - Stellungnahmen Verfahren § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
3,6 MB
Datum
15.03.2016
Erstellt
18.02.16, 17:11
Aktualisiert
18.02.16, 17:11

Inhalt der Datei

Stellungnahme zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes 'Parkplatz am Friedwald' ß f^ jjh J c ic /? Im Folgenden nehme ich Stellung zu der beabsichtigten 26. Änderung des Flächennutzungsplans. M it großem Bedauern haben w ir die M itteilung über die beabsichtigte Änderung des FNP zwecks Einrichtung eines zweiten Parkplatzes am Iversheimer Waldrand gelesen. Trotz Einsicht der im Rathaus zur Verfügung gestellten Unterlagen ist keine Anzahl, nicht einmal annähernd, der geplanten Stellplätze erkennbar. Anhand der Bemaßung des Grobentwurfs und bei Annahme einer Senkrechtaufstellung m it Stellplatzbreite von 2,50 m, einer Fahrspur von 6,00 m, einigen Randstellplätzen sowie einer permanent möglichen Durchfahrt für landwirtschaftlichen Verkehr ergibt sich ein Richtwert von rd. 30 St. Stellplätzen ?! Aus der Zeitung war einst eine veranschlagte Anzahl von 40 St. zu entnehmen. Ad Teil 1 "Städtebauliche Begründung" O In der Erläuterung der Ziele unter 2.0 ( Anm. Es scheint eine doppelte Belegung der Nummerierung 2.0 im Teil 1 „Städtebauliche Begründung" zu geben ) wird erläutert, daß der neue Parkplatz bei größeren Trauerfeiern und an besonderen Feiertagen genutzt werden soll. Impliziert das eine Schließung außerhalb dieser Veranstaltungen? Ad Teil 2 "Um weltbericht" Laut Umweltbericht werden keine wesentlichen, also keine erheblichen (?!), Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch erwartet. Das stellt aus meiner Sicht eine falsche Annahme dar! Das Gegenteil, nämlich erhebliche Auswirkungen, sowohl auf die Anwohner als auch auf Erholungsuchende, sind zu befürchten. o Allein der Durchgangsverkehr durch den Ort ist seit der Einrichtung des Friedwalds verstärkt zum Problem geworden. ( Das erinnert sehr an die Auswirkungen durch den Bau der Bruder-Klaus-Kapelle auf den Ort W achendorf.) Es ist zu befürchten, daß Einrichtung eines zweiten Parkplatzes früher oder später eine Verbreiterung bzw. einen Ausbau des Buschhöhlen- bzw. Wirtschaftswegs nach sich zieht, was fü r den Naturbereich, auch als Naherholungsraum, katastrophal wäre. Und der demografische Wandel zeigt, dass die Zahl der Trauerfeiern wachsen wird. Folglich ist auch m it stetig anwachsendem Verkehrsaufkommen zu rechnen. Die Internetpräsenz der Friedwald GmbFI w irbt mit „Wiesenflächen, die sachte im Tal versinken". Demnächst sind es wohl eher „Parkplätze, die sachte im Tal versinken". Eine Vielzahl von Wanderwegen kreuzen diesen Bereich, ebenso der europäische Jakobsweg. Wer hier Erholung sucht, wird unvorbereitet und unweigerlich vom ansteigendem Friedhofs-Geschehen berührt. Dies kann auf einige Menschen eher abschreckend und beklemmend wirken. Es dominiert zunehmend die Friedhofseinrichtung. Nicht zu vergessen, der Naturschutz. Ist das Vorkommen von Vögeln oder Fledermäusen nicht relevant? Betreffen solche Eingriffe bspw. das Habitat des Rotmilans am Waldrand/ in der Feldstruktur? Ist das auskömmlich untersucht worden ? Der PKW-Verkehr wird unnötig nahe an den Naturraum Wald herangeführt. Laut Punkt 7.3 gibt es keine Alternative für den zweiten Parkplatz. Das ist schlichtweg falsch. Es gibt eine und zwar den Shuttle-Bus, wie bisher schon eingesetzt. Die Abfahrtsorte könnten aufgestockt werden. Ergänzend zu dem Rewe-Parkplatz könnten weitere Abfahrten, z.B. ab den Bahnhöfen Bad Münstereifel und A rloff sowie ab dem Bendenweg angeboten werden. Dies würde die umweltschonendere Anreise m it der Bahn, ideal für ältere Besucher, wesentlich unterstützen. Der Betreiber, die Friedwald GmbFi, sollte dazu angehalten werden, die M ittel für einen solchen Fahrdienst vorzusehen. Seite 1 f Edited by Foxit Reader Copyright(C) 'Parkplatz by Foxit Software Company,2005-2008 Stellungnahme zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes am Friedwald' For Evaluation Only. Ein Shuttle-Service hat allseits die geringsten Einflüsse, sowohl auf die Umwelt im Sinne von Anwohnern als auch hinsichtlich des Naturschutzes. Hierbei sei noch gesagt, dass bei dem Vorschlag des Shuttle-Buses natürlich nicht an eine Wegeverbindung vom alten Hettner-Gelände m itten durch den Wald gedacht is t!! Hier sollte zu keinem Zeitpunkt eine Befahrung erfolgen! Der Schluß liegt nahe, daß bei Einrichtung des Friedwalds m it einem solch großen Areal, welches zudem fü r den öffentlichen PKW-Verkehr schwer zugänglich ist, die Folgen völlig falsch angenommen und schlichtweg unterschätzt wurden! An Gedenkfeiern gab es bereits zeitgleich 400 Besucher im Wald ! Und, wie oben schon erwähnt, wird die Zahl der Trauerfeiem wachsen. Die Erholungsfunktion in dem Naturraum wird sich zukünftig durch den erhöhten Betrieb erheblich mindern. Aus der Presse ist in der Vergangenheit ohnehin der Eindruck entstanden, daß der Wald in seiner Gesamtheit nicht im Sinne des Naturschutzes respektvoll, sondern vielmehr kommerziell - v.a. im Sinne der Friedwald GmbH -, behandelt wird. Zuletzt bei der Fällaktion von rund 250 Eichen. Ein Widerspruch zum Schluss: Zitat „Die Gießkanne" { Ausgabe 4 4 /2 0 1 5 }: „Zudem erfolgt eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauieitplans a uf die Umwelt [...]." -> Sind es also doch erhebliche Auswirkungen ?? Bad Münstereifel, den 07.12.2015 Seite 2 Ursula Lanzerath Von: Gesendet: An: Betreff: Hochgürtel, Arnold <Arnold.Hochguertel@wald-und-hoiz.nrw.de> Donnerstag, 12. November 2015 09:28 ¡nfo@ursula-ianzerath.com AW: 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Münstereifel Von: Hüpgen, Vanessa Im Auftrag von Poststelle RFA Hocheifel-Zuelpicher-Boerde Gesendet: Donnerstag, 12. November 2015 09:24 An: Hochgürtel, Arnold Betreff: WG: 26. Änderung des Flächennutzungspianes der Stadt Bad Münstereifel Von: Ursula Lanzerath [ . i Gesendet: Freitag, 6. November 2015 19:41 An: Heike Schmitz; Poststelle RFA Hocheifel-Zuelpicher-Boerde; Bezirksregierung Köln; 'florian.meul@bezregtoeln.nrw.de*; VA-TOEB,tXsftrourtd@feündesimmQbilien,de; Stisanfse.ermert:#t¥r.de: Barbara, Wessei@lvr.de: Hess, Marlis; Thomas Schiefer; 'Denny, Petra'; Raimund Mohr Cc: Schulz Erika; Haltenhof Carmen Betreff: WG: 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Münstereifel Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Bad Münstereifei beabsichtigt o.g. Bauleitplanung aufzustelien und öffentlich auszulegen. Auf die Anlagen wird hingewiesen. Mit der Zusendung der beiliegenden Planunterlagen unterrichten wir Sie nach § 4 Abs. 2 BauGB über die Planung und bitten Sie um Stellungnahme bis zum 11.12.2015. Mit freundlichen Grüßen Ursula Lanzerath Planungsbüro Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath Veynauer Weg 22 53881 Euskirchen Tel. 02251 /62892 Fax; 02251 Z62823 eMail: stadtpIar1i.1rto@urst1ia-ia1i2erath.de Sfraßen.Nw. tandesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Landesbetrieb StraSenbau Kof£trf«in-We«&!«n Regionalniedei'htssiuig Vilk-Eifel ftegioaalmederiassimg Väte-fjfe! Poafacb 120161 • 53874 EuskircJwsi K o n ta k t- Frau Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath Veynauer Weg 22 53881 Euskirchen F ra u llc s s Telefon: 02251-796-210 ' Fax: 0211-87565-1172210 E-Mail: marlis.hesssgawssen.nn-v.de Z etel«: 2iOOO/4O4OO.O2O/t.0.O3.p6(33W15) (Bet Antworten bitte angeben.) Datum: 13.-JI.2W5 26. FNP-Änderung Iversheim, Parkplatz am Friedwald; Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB Hier: Ihr Schreiben vom 06.11.2015; Az Sehr geehrte Damen und Herren. gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung keine Bedenken, " ‘chen Grüßen Straßcn.NRW-Betriebssitz • Postfach 10 16 53 45816 Gelsenkirchen • Telefon: 0209/3808-0 H g g io iu iln ic tlc r la s ü u n g V illc -Iv ife l Internet: www.strasen.nrw.de • E-Mail: kontaktgstrassen.nrw.de .lülteher Ring 101 -103 • 53879 Euskirchen Postfach 120161 • 53874 Euskirchen Telefon: 02251/796-0 Landesbank Hessen-Thüringen • B LZ 30050000- Konto-Nr 4005815 IBAN: BE20300500000004W5W5 BTC: W ELADEDD Stcuemummer: 319/5922/5316 köntÄ .m l.veÄ «ras«n.nrw .de eusk I c h e n E w im k mtoU SäJkiestd Der Land rat Postanschrift' KressEusksrdw» 53877 Euskirchen Abt. Planungsbüro Ursula Lanzerath Veynauer W eg 22 53881 Euskirchen hier: 60.13 Umwelt und Planung Aktenzeichen: 60.13/61.30.004/26 bearbettet von: Frau H. Schmitz Durchwahl: 02251/15 182 Telefax: 02251/15 654 E-Maifc Heike.Schmitz@kreis-euskirchen.de Dienstgebäude: Jülicher Ring 32 Zimmer: A 216 Datum: 07.12.2015 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Münstereifel, Parkplatz am Friedwald Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Ihr Schreiben vom 06.11.2015 Sehr geehrte Frau Lanzerath, seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine grundsätzlichen Bedenken. Ich bitte jedoch die nachfolgend Fachabteilungen zu berücksichtigen: aufgeführten Anregungen und Stellungnahmen der Untere Landschaftsbehörde Das betroffene Grundstück liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L 2.2-4 "Strukturreicher Grünlandkomplex östlich Iversheim". Daher ist für die Baumaßnahme die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot der des Landschaftsplanes „04 Bad Münstereifel“ für die nach 2.2.0 in Verbindung mit dem Verbot des § 26 Abs. 2 BNatSchG geschützten Flächen. Diese wird bei Beachtung folgender Nebenbestimmungen in Aussicht gestellt: Der vorhandene, entlang des als Zufahrt dienenden Wirtschaftsweges stockende Gehölzbestand ist zu erhalten und während der Baumaßnahmen gemäß DIN 18.915 zu schützen. Ebenso der südlich angrenzende Waldbestand. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist mit der Unteren Landschaftsbehörde Art und Umfang der geplanten landschaftsgerechten Eingrünung mit einer freiwachsenden Laubholzhecke sowie des mit Hochstämmen bepflanzten Mittelstreifens abzustimmen. Die Parkpiatzfläche ist, wie in Punkt 4.0 ausgeführt, wassergebunden herzustellen. Telefon; (02251) 15-0 Telefax; (02251) 15-666 matft>öx@kr©is-eu$kifch©n,de wvvw.krets-euskirchen.de USt-fd Nr, OE 122393798 Giäubi-ger-ID: DE4020200000003514 Kernten der Kreiskasse: Kreissparkasse Euskirchen JBAN: DE2Ö 3825 0110 0001 0000 17 SWirr-ßlC: WELAOE D1 EUS VR-Bank Nordeifel eG ©AN: DE56 3708 9720 0100 1760 29 SWIFT“8iC: G6NQ OE 01 S IE Ä1 familienfreundlicher • i t Arbeitgeber 2013-201 T räqer der Landschaftsplanunq Aus Sicht des Trägers der widersprochen. Landschaftsplanung wird der Planung nicht grundsätzlich Bauamt Aus baurechtiicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Hinweis: Zur Gewährleistung einer gesicherten Erschließung ist seitens der Stadt Bad Münstereifel die Ausbaubreite der Zufahrtswege im Hinblick auf sichere Benutzbarkeit für PKW und Omnibusse im Begegnungsverkehr gemäß RASt nachzuweisen. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag (Schmitz) Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865,40408 Düsseldorf Planungsbüro Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath Veynauer Weg 22 53881 Euskirchen Datum 24.08,2015 Seite 1 vor» 1 Aktenzeichen: 22.5-3bei Antwort bitte angeben Herr Kirchhöfer per elektronischer Post Zimmer 113 Telefon: 0211 475-9T12 K a m p fm itte ib e se itig u n g sd ie n st (KBD) / L u ftb ild a u sw e rtu n g Bad Münstereifel, 26. Änderung FNP Parkplatz am Friedwald Ihr Schreiben vom 24.08.2015 Telefax: 0211 475-9040 Thomas.Kirchhoefer@brd.nrw.de Sehr geehrte Frau Dipl.Ing. Lanzerath, im o.g. Schreiben haben Sie mich um Überprüfung eines Grundstückes auf Kampfmittel im Zuge der Aufstellung bzw. Änderung eines Flächen­ nutzungsplanes gebeten. Baugrundstücke müssen im Hinblick auf ihre Kampfmittelfreiheit für bau­ liche Anlagen geeignet sein (§16 BauO NRW). Dieses ist insbesondere von Bedeutung bei Bauvorhaben auf Grundstücken, die in Bombenab­ wurfgebieten oder in ehemaligen Kampfgebieten des Zweiten Weltkriegs liegen und bei denen n ic h t une rh e bliche Erdeingriffe vorgenommen werden. Da in ihrem Fall nicht unmitteibar von nicht unerheblichen Er­ deingriffen auszugehen ist, ist der KBD nicht zu beteiligen. Dienstgebäude und Ueferanschrift: fctöndelheimer Weg 51 40472 Düsseldorf Telefon: 0211 475-0 Telefax: 0211 475-9040 posistetie@brd.rifw.de www.brd.ivw.de Sollte es zukünftig zu Bauvorhaben mit nicht unerheblichen Erdeingriffen auf dem beantragten Grundstück kommen, ist erneut die Untersuchung des Grundstückes auf Kampfmittelbelastung zu beantragen. Öffentliche Verkehrsmittel: 0 8 bis D-flughafen, ESuslMe 729 - Theodor-Heuss- Bröcke Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Haltestelle; MOndelheimer Weg Fußweg ca, 3 min gez. Kirchhöfer Zahlungen an: Landeskasse Düsseldorf Konto-Nr.: 4100012 BLZ: 300 500 00 Helaba IBAN: DE41300500000004100012 8IC: WELADEDD Straßen.N w. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalnii'derlass»ng Villc-Eifd Lssdcsbäikfe StraS«5bau HiWö-rltttin-Westtilen iltpm -M niedsriassm g VSte-öfel Post&eh 120JÖ2 - 53874 Euskiiefecn Frau Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath Veynauer Weg 22 53881 Euskirchen Kontakt; frau Hess Telefon: 02251-796-210 Fax: 0211-87565-1172210 E-Mail; inarlis.hess@slTassen.nrw.de Zeichen: 21 000/40400.020/1.13.03.06(284/ SS) Datum: 02.09.2015 (Bei Antworten bitte angeben.) 26. FNP-Änderung Iversheim; Parkplatz am Friedwald; beteiligung gem. §4 (1) BauGb Hier: Ihr Schreiben vom 22.08.2015; Az Sehr geehrte Damen und Herren. gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverw altung keine Bedenken. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag # / / ■ ' Marlis Hess / K S lra ß e n .N K W - tie tn e b s s itz P o s tfa c h IO 1 6 5 3 4 S S i6 lid s e n k ir c h e n • Telefon: 0209/3808-0 Intern«: www.strassen.iw.dc - E-Mail: kontala@ sttasieiuw .de Landesbank Hessen-Thüringen • BLZ 300S000Ö- Koato-Nr.4QQ5$15 1BAN: DE2030050000000400S815 BIO «ELADEDD Steuemummer: 319/5922/5316 I tc s m iu ilm i'd c r liis M m g V ille - E if e l Jttlrelier Ring 101 - 103 • 53879 Euskirchen Postfach 120161 - 53874 Euskirchen Telefon; 02251/796-0 towakt.wive@ :strass«uiw.de Ursula Lanzerath Von: Gesendet: An: Betreff: Francke, Ursula Dr. <Ursula.Francke@lvr.de> Montag, 7. September 2015 16:50 info@ursula-lanzerath.com Bad Münstereifel, 26. Ä. FNP Sehr geehrte Frau Lanzerath, ich bedanke mich für die Übersendung der Planungsunterlagen im Rahmen derTÖB-Beteiligung zu o.a. Planung. Auf der Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden, von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Ich verweise daher die Bestimmungen der §§ 15,16 DSchG NW (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. M it freundlichen Grüßen Dr. Ursula Francke LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Endenicher Straße 133 53115 Bonn Tel: 0228/9834-134 Fax: 0221/8284-0362 e-mail: ursula.francke@lvr.de Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 18.000 Beschäftigten für die 9,4 Millionen Menschen im Rheinland. M it seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 19 Museen und Kultureinrichtungen, drei Heilpädagogischen Netzen, vier Jugendhilfeeinrichtungen und dem Landesjugendamt erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. "Qualität für Menschen" ist sein Leitgedanke. Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten Politikerinnen und Politiker aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes. Ursula Lanzerath »mmmmmmimmutttKKmmmmmmmm *as« Von: Gesendet: An: Betreff: Hochgürtel, Arnold <Arnold.Hochguertel@wald-und-holz.nrw.de> Freitag, 18. September 2015 08:58 ursula.lanzerath@t-onüne.de; ¡nfo@ursula-lanzerath.com Bauleitplanung der Stadt Bad Münstereifel; hier: 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Münstereifel Sehr geehrte Frau Lanzerath, gegen die 26. Änderung des FNP der Stadt Bad Münstereifel "Parkplatz am Friedwald" bestehen aus forstbehördlicher Sicht keine Bedenken. Forstbehördliche Belange werden von der o. a. FNP-Änderung nicht berührt, da die Anlage des Parkplatzes am Fried wald auf einer Wiesenfläche östlich des Wirtschaftsweges (Gemarkung Iversheim, Flur 7, Flurstück 33), die bisher als Behelfsparkplatz genutzt wird, vorgesehen ist. Zum jetzigen Zeitpunkt wird aber schon darauf hingewiesen, dass der Waldrand des südlich vom vorgesehenen Parkplatz gelegenen Wald von den notwendigen Baumaßnahmen zur Ertüchtigung des bisherigen Behelfsparkplatzes unberührt bleibt. M it freundlichen Grüßen Im Auftrag gez.: Hochgürtel Arnold Hochgürtel Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde Fachgebiet Hoheit Römerplatz 12 53947 Nettersheim Telefon: 02486 8010-22 Telefax: 02486 8010-25 E-Mail: arnold.hochguertel@wald-und-holz.nrw.de Internet: www.wald-und-holz.nrw.de eusk Fr c h e n Der Landrat Postanschrift: K reit Euskirchen 53877 Euskirchen Abt. Pianungsbüro Ursula Lanzerath Veynauer Weg 22 53881 Euskirchen hier: 60.13 Umwelt und Planung Aktenzeichen; 60.13/61.30.004/26 bearbeitet von: Frau H. Schmitz Durchwahl: 02251/15 182 Telefax: 02251/15 654 E-Mail: Heike.Schmitz@kreis-euskirchen.de Dienstgebäude: Jüiicher Ring 32 Zimmer. A 216 Datum: 22.09.2015 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Münstereifel "Parkplatz am Friedwald" Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Ihr Schreiben vom 24.08.2015 Sehr geehrte Frau Lanzerath, seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine grundsätzlichen Bedenken. Ich bitte jedoch die nachfolgend Fachabteilungen zu berücksichtigen: aufgeführten Anregungen und Stellungnahmen der Untere Bodenschutzbehörde Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen dann keine Bedenken gegen das Planungsvorhaben, wenn im weiteren Verfahren bodenschutzrechtliche Belange gem. § 4 LBodSchG berücksichtigt werden. Untere Landschaftsbehörde Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Abstimmungen haben bereits im Vorfeld dazu stattgefunden. Der Parkplatz soll mit einer freiwachsenden Hecke landschaftsgerecht eingegrünt werden. Die Parkplatzfläche soll wassergebunden hergesteilt werden, wie in Punkt 4.2 ausgeführt. Die versiegelte Fläche beträgt gem. Grobkonzept (Kap. 3) ca. 1100 m2. Eine Durchgrünung mit einem Mittelstreifen wie vorgesehen sollte mit kleinkronigen Bäumen erfolgen (z. B. Eberesche, Feldahorn im Abstand von 10 m). Telefon: (02251) 15-0 Telefax. (02251) 15-6S6 mailbox@kreis-euskirchen.de www.kreis-euskirctien.de USt-ld Nr. DE 122393798 Gtaubiger-IO: DE40202000000036M Konten der Kreiskasse. Kreissparkasse Euskirchen IBAN: DE20 3825 0110 0001 000017 SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS üf tamitienfreundüc VR-Bank Nordeifel eG IBAN: DE56 3708 9720 0100 1750 29 SWiFT-BIC GENO DE D1 SLE ü p p 8is Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Unie 872: Kreishaus/DRK Artenschutzrechtliche Bedenken bestehen nicht, wenn die Baumaßnahmen in der Zeit zwischen 1. Oktober und 15. März ausgeführt werden. Träger der Landschaftsplanunq Der Träger der Landschaftsplanung stimmt zu, sofern die Anregungen der ULB berücksichtigt werden. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag (Schmitz)