Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
3,6 MB
Datum
15.03.2016
Erstellt
18.02.16, 17:11
Aktualisiert
18.02.16, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stellungnahme zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes 'Parkplatz am Friedwald'
ß f^ jjh J c ic /?
Im Folgenden nehme ich Stellung zu der beabsichtigten 26. Änderung des Flächennutzungsplans.
M it großem Bedauern haben w ir die M itteilung über die beabsichtigte Änderung des FNP zwecks
Einrichtung eines zweiten Parkplatzes am Iversheimer Waldrand gelesen.
Trotz Einsicht der im Rathaus zur Verfügung gestellten Unterlagen ist keine Anzahl, nicht einmal
annähernd, der geplanten Stellplätze erkennbar. Anhand der Bemaßung des Grobentwurfs und bei
Annahme einer Senkrechtaufstellung m it Stellplatzbreite von 2,50 m, einer Fahrspur von 6,00 m,
einigen Randstellplätzen sowie einer permanent möglichen Durchfahrt für landwirtschaftlichen
Verkehr ergibt sich ein Richtwert von rd. 30 St. Stellplätzen ?! Aus der Zeitung war einst eine
veranschlagte Anzahl von 40 St. zu entnehmen.
Ad Teil 1 "Städtebauliche Begründung"
O
In der Erläuterung der Ziele unter 2.0 ( Anm. Es scheint eine doppelte Belegung der Nummerierung
2.0 im Teil 1 „Städtebauliche Begründung" zu geben ) wird erläutert, daß der neue Parkplatz bei
größeren Trauerfeiern und an besonderen Feiertagen genutzt werden soll. Impliziert das eine
Schließung außerhalb dieser Veranstaltungen?
Ad Teil 2 "Um weltbericht"
Laut Umweltbericht werden keine wesentlichen, also keine erheblichen (?!), Auswirkungen auf das
Schutzgut Mensch erwartet. Das stellt aus meiner Sicht eine falsche Annahme dar! Das Gegenteil,
nämlich erhebliche Auswirkungen, sowohl auf die Anwohner als auch auf Erholungsuchende, sind zu
befürchten.
o
Allein der Durchgangsverkehr durch den Ort ist seit der Einrichtung des Friedwalds verstärkt zum
Problem geworden. ( Das erinnert sehr an die Auswirkungen durch den Bau der Bruder-Klaus-Kapelle
auf den Ort W achendorf.) Es ist zu befürchten, daß Einrichtung eines zweiten Parkplatzes früher
oder später eine Verbreiterung bzw. einen Ausbau des Buschhöhlen- bzw. Wirtschaftswegs nach sich
zieht, was fü r den Naturbereich, auch als Naherholungsraum, katastrophal wäre. Und der
demografische Wandel zeigt, dass die Zahl der Trauerfeiern wachsen wird. Folglich ist auch m it stetig
anwachsendem Verkehrsaufkommen zu rechnen. Die Internetpräsenz der Friedwald GmbFI w irbt mit
„Wiesenflächen, die sachte im Tal versinken". Demnächst sind es wohl eher „Parkplätze, die sachte
im Tal versinken".
Eine Vielzahl von Wanderwegen kreuzen diesen Bereich, ebenso der europäische Jakobsweg. Wer
hier Erholung sucht, wird unvorbereitet und unweigerlich vom ansteigendem Friedhofs-Geschehen
berührt. Dies kann auf einige Menschen eher abschreckend und beklemmend wirken. Es dominiert
zunehmend die Friedhofseinrichtung.
Nicht zu vergessen, der Naturschutz. Ist das Vorkommen von Vögeln oder Fledermäusen nicht
relevant? Betreffen solche Eingriffe bspw. das Habitat des Rotmilans am Waldrand/ in der
Feldstruktur? Ist das auskömmlich untersucht worden ?
Der PKW-Verkehr wird unnötig nahe an den Naturraum Wald herangeführt.
Laut Punkt 7.3 gibt es keine Alternative für den zweiten Parkplatz. Das ist schlichtweg falsch. Es gibt
eine und zwar den Shuttle-Bus, wie bisher schon eingesetzt. Die Abfahrtsorte könnten aufgestockt
werden. Ergänzend zu dem Rewe-Parkplatz könnten weitere Abfahrten, z.B. ab den Bahnhöfen Bad
Münstereifel und A rloff sowie ab dem Bendenweg angeboten werden. Dies würde die
umweltschonendere Anreise m it der Bahn, ideal für ältere Besucher, wesentlich unterstützen. Der
Betreiber, die Friedwald GmbFi, sollte dazu angehalten werden, die M ittel für einen solchen
Fahrdienst vorzusehen.
Seite 1
f
Edited by Foxit Reader
Copyright(C) 'Parkplatz
by Foxit Software
Company,2005-2008
Stellungnahme zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes
am Friedwald'
For Evaluation Only.
Ein Shuttle-Service hat allseits die geringsten Einflüsse, sowohl auf die Umwelt im Sinne von
Anwohnern als auch hinsichtlich des Naturschutzes. Hierbei sei noch gesagt, dass bei dem Vorschlag
des Shuttle-Buses natürlich nicht an eine Wegeverbindung vom alten Hettner-Gelände m itten durch
den Wald gedacht is t!! Hier sollte zu keinem Zeitpunkt eine Befahrung erfolgen!
Der Schluß liegt nahe, daß bei Einrichtung des Friedwalds m it einem solch großen Areal, welches
zudem fü r den öffentlichen PKW-Verkehr schwer zugänglich ist, die Folgen völlig falsch angenommen
und schlichtweg unterschätzt wurden! An Gedenkfeiern gab es bereits zeitgleich 400 Besucher im
Wald ! Und, wie oben schon erwähnt, wird die Zahl der Trauerfeiem wachsen. Die Erholungsfunktion
in dem Naturraum wird sich zukünftig durch den erhöhten Betrieb erheblich mindern.
Aus der Presse ist in der Vergangenheit ohnehin der Eindruck entstanden, daß der Wald in seiner
Gesamtheit nicht im Sinne des Naturschutzes respektvoll, sondern vielmehr kommerziell - v.a. im
Sinne der Friedwald GmbH -, behandelt wird. Zuletzt bei der Fällaktion von rund 250 Eichen.
Ein Widerspruch zum Schluss:
Zitat „Die Gießkanne" { Ausgabe 4 4 /2 0 1 5 }:
„Zudem erfolgt eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen
Auswirkungen der Durchführung des Bauieitplans a uf die Umwelt [...]."
-> Sind es also doch erhebliche Auswirkungen ??
Bad Münstereifel, den 07.12.2015
Seite 2
Ursula Lanzerath
Von:
Gesendet:
An:
Betreff:
Hochgürtel, Arnold <Arnold.Hochguertel@wald-und-hoiz.nrw.de>
Donnerstag, 12. November 2015 09:28
¡nfo@ursula-ianzerath.com
AW: 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Münstereifel
Von: Hüpgen, Vanessa Im Auftrag von Poststelle RFA Hocheifel-Zuelpicher-Boerde
Gesendet: Donnerstag, 12. November 2015 09:24
An: Hochgürtel, Arnold
Betreff: WG: 26. Änderung des Flächennutzungspianes der Stadt Bad Münstereifel
Von: Ursula Lanzerath [ .
i
Gesendet: Freitag, 6. November 2015 19:41
An: Heike Schmitz; Poststelle RFA Hocheifel-Zuelpicher-Boerde; Bezirksregierung Köln; 'florian.meul@bezregtoeln.nrw.de*; VA-TOEB,tXsftrourtd@feündesimmQbilien,de; Stisanfse.ermert:#t¥r.de: Barbara, Wessei@lvr.de: Hess,
Marlis; Thomas Schiefer; 'Denny, Petra'; Raimund Mohr
Cc: Schulz Erika; Haltenhof Carmen
Betreff: WG: 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Münstereifel
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Bad Münstereifei beabsichtigt o.g. Bauleitplanung aufzustelien und öffentlich auszulegen.
Auf die Anlagen wird hingewiesen.
Mit der Zusendung der beiliegenden Planunterlagen unterrichten wir Sie nach § 4 Abs. 2 BauGB über die Planung
und bitten Sie um Stellungnahme bis zum 11.12.2015.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Lanzerath
Planungsbüro
Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath
Veynauer Weg 22
53881 Euskirchen
Tel. 02251 /62892
Fax; 02251 Z62823
eMail: stadtpIar1i.1rto@urst1ia-ia1i2erath.de
Sfraßen.Nw.
tandesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Landesbetrieb StraSenbau Kof£trf«in-We«&!«n
Regionalniedei'htssiuig Vilk-Eifel
ftegioaalmederiassimg Väte-fjfe!
Poafacb 120161 • 53874 EuskircJwsi
K o n ta k t-
Frau
Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath
Veynauer Weg 22
53881 Euskirchen
F ra u llc s s
Telefon:
02251-796-210 '
Fax:
0211-87565-1172210
E-Mail:
marlis.hesssgawssen.nn-v.de
Z etel«:
2iOOO/4O4OO.O2O/t.0.O3.p6(33W15)
(Bet Antworten bitte angeben.)
Datum:
13.-JI.2W5
26. FNP-Änderung Iversheim, Parkplatz am Friedwald; Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB
Hier: Ihr Schreiben vom 06.11.2015; Az
Sehr geehrte Damen und Herren.
gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung keine Bedenken,
" ‘chen Grüßen
Straßcn.NRW-Betriebssitz • Postfach 10 16 53 45816 Gelsenkirchen •
Telefon: 0209/3808-0
H g g io iu iln ic tlc r la s ü u n g V illc -Iv ife l
Internet: www.strasen.nrw.de • E-Mail: kontaktgstrassen.nrw.de
.lülteher Ring 101 -103 • 53879 Euskirchen
Postfach 120161 • 53874 Euskirchen
Telefon: 02251/796-0
Landesbank Hessen-Thüringen • B LZ 30050000- Konto-Nr 4005815
IBAN: BE20300500000004W5W5 BTC: W ELADEDD
Stcuemummer: 319/5922/5316
köntÄ .m l.veÄ «ras«n.nrw .de
eusk I c h e n
E w im k mtoU SäJkiestd
Der Land rat
Postanschrift' KressEusksrdw» 53877 Euskirchen
Abt.
Planungsbüro
Ursula Lanzerath
Veynauer W eg 22
53881 Euskirchen
hier:
60.13 Umwelt und Planung
Aktenzeichen:
60.13/61.30.004/26
bearbettet von:
Frau H. Schmitz
Durchwahl:
02251/15 182
Telefax:
02251/15 654
E-Maifc
Heike.Schmitz@kreis-euskirchen.de
Dienstgebäude:
Jülicher Ring 32
Zimmer:
A 216
Datum:
07.12.2015
26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Münstereifel, Parkplatz am
Friedwald
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Ihr Schreiben vom 06.11.2015
Sehr geehrte Frau Lanzerath,
seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine
grundsätzlichen Bedenken.
Ich bitte jedoch die nachfolgend
Fachabteilungen zu berücksichtigen:
aufgeführten
Anregungen
und
Stellungnahmen
der
Untere Landschaftsbehörde
Das betroffene Grundstück liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L 2.2-4 "Strukturreicher
Grünlandkomplex östlich Iversheim". Daher ist für die Baumaßnahme die Erteilung einer
Ausnahmegenehmigung vom Verbot der des Landschaftsplanes „04 Bad Münstereifel“ für die
nach 2.2.0 in Verbindung mit dem Verbot des § 26 Abs. 2 BNatSchG geschützten Flächen. Diese
wird bei Beachtung folgender Nebenbestimmungen in Aussicht gestellt:
Der vorhandene, entlang des als Zufahrt dienenden Wirtschaftsweges stockende Gehölzbestand
ist zu erhalten und während der Baumaßnahmen gemäß DIN 18.915 zu schützen. Ebenso der
südlich angrenzende Waldbestand.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist mit der Unteren Landschaftsbehörde Art und
Umfang der geplanten landschaftsgerechten Eingrünung mit einer freiwachsenden
Laubholzhecke sowie des mit Hochstämmen bepflanzten Mittelstreifens abzustimmen.
Die Parkpiatzfläche ist, wie in Punkt 4.0 ausgeführt, wassergebunden herzustellen.
Telefon; (02251) 15-0
Telefax; (02251) 15-666
matft>öx@kr©is-eu$kifch©n,de
wvvw.krets-euskirchen.de
USt-fd Nr, OE 122393798
Giäubi-ger-ID: DE4020200000003514
Kernten der Kreiskasse:
Kreissparkasse Euskirchen
JBAN: DE2Ö 3825 0110 0001 0000 17
SWirr-ßlC: WELAOE D1 EUS
VR-Bank Nordeifel eG
©AN: DE56 3708 9720 0100 1760 29
SWIFT“8iC: G6NQ OE 01 S IE
Ä1 familienfreundlicher
• i t Arbeitgeber
2013-201
T räqer der Landschaftsplanunq
Aus Sicht des Trägers der
widersprochen.
Landschaftsplanung
wird
der Planung
nicht grundsätzlich
Bauamt
Aus baurechtiicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
Hinweis:
Zur Gewährleistung einer gesicherten Erschließung ist seitens der Stadt Bad Münstereifel die
Ausbaubreite der Zufahrtswege im Hinblick auf sichere Benutzbarkeit für PKW und Omnibusse im
Begegnungsverkehr gemäß RASt nachzuweisen.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
(Schmitz)
Bezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865,40408 Düsseldorf
Planungsbüro Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath
Veynauer Weg 22
53881 Euskirchen
Datum 24.08,2015
Seite 1 vor» 1
Aktenzeichen:
22.5-3bei Antwort bitte angeben
Herr Kirchhöfer
per elektronischer Post
Zimmer 113
Telefon:
0211 475-9T12
K a m p fm itte ib e se itig u n g sd ie n st (KBD) / L u ftb ild a u sw e rtu n g
Bad Münstereifel, 26. Änderung FNP Parkplatz am Friedwald
Ihr Schreiben vom 24.08.2015
Telefax:
0211 475-9040
Thomas.Kirchhoefer@brd.nrw.de
Sehr geehrte Frau Dipl.Ing. Lanzerath,
im o.g. Schreiben haben Sie mich um Überprüfung eines Grundstückes
auf Kampfmittel im Zuge der Aufstellung bzw. Änderung eines Flächen
nutzungsplanes gebeten.
Baugrundstücke müssen im Hinblick auf ihre Kampfmittelfreiheit für bau
liche Anlagen geeignet sein (§16 BauO NRW). Dieses ist insbesondere
von Bedeutung bei Bauvorhaben auf Grundstücken, die in Bombenab
wurfgebieten oder in ehemaligen Kampfgebieten des Zweiten Weltkriegs
liegen und bei denen n ic h t une rh e bliche Erdeingriffe vorgenommen
werden. Da in ihrem Fall nicht unmitteibar von nicht unerheblichen Er
deingriffen auszugehen ist, ist der KBD nicht zu beteiligen.
Dienstgebäude und
Ueferanschrift:
fctöndelheimer Weg 51
40472 Düsseldorf
Telefon: 0211 475-0
Telefax: 0211 475-9040
posistetie@brd.rifw.de
www.brd.ivw.de
Sollte es zukünftig zu Bauvorhaben mit nicht unerheblichen Erdeingriffen
auf dem beantragten Grundstück kommen, ist erneut die Untersuchung
des Grundstückes auf Kampfmittelbelastung zu beantragen.
Öffentliche Verkehrsmittel:
0 8 bis D-flughafen,
ESuslMe 729 - Theodor-Heuss-
Bröcke
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Haltestelle;
MOndelheimer Weg
Fußweg ca, 3 min
gez. Kirchhöfer
Zahlungen an:
Landeskasse Düsseldorf
Konto-Nr.: 4100012
BLZ: 300 500 00 Helaba
IBAN:
DE41300500000004100012
8IC:
WELADEDD
Straßen.N w.
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Regionalnii'derlass»ng Villc-Eifd
Lssdcsbäikfe StraS«5bau HiWö-rltttin-Westtilen
iltpm -M niedsriassm g VSte-öfel
Post&eh 120JÖ2 - 53874 Euskiiefecn
Frau
Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath
Veynauer Weg 22
53881 Euskirchen
Kontakt;
frau Hess
Telefon:
02251-796-210
Fax:
0211-87565-1172210
E-Mail;
inarlis.hess@slTassen.nrw.de
Zeichen:
21 000/40400.020/1.13.03.06(284/ SS)
Datum:
02.09.2015
(Bei Antworten bitte angeben.)
26. FNP-Änderung Iversheim; Parkplatz am Friedwald; beteiligung gem. §4 (1) BauGb
Hier: Ihr Schreiben vom 22.08.2015; Az
Sehr geehrte Damen und Herren.
gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverw altung keine Bedenken.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
#
/ /
■
'
Marlis Hess
/
K
S lra ß e n .N K W - tie tn e b s s itz
P o s tfa c h IO 1 6 5 3
4 S S i6 lid s e n k ir c h e n •
Telefon: 0209/3808-0
Intern«: www.strassen.iw.dc - E-Mail: kontala@ sttasieiuw .de
Landesbank Hessen-Thüringen • BLZ 300S000Ö- Koato-Nr.4QQ5$15
1BAN: DE2030050000000400S815 BIO «ELADEDD
Steuemummer: 319/5922/5316
I tc s m iu ilm i'd c r liis M m g V ille - E if e l
Jttlrelier Ring 101 - 103 • 53879 Euskirchen
Postfach 120161 - 53874 Euskirchen
Telefon; 02251/796-0
towakt.wive@ :strass«uiw.de
Ursula Lanzerath
Von:
Gesendet:
An:
Betreff:
Francke, Ursula Dr. <Ursula.Francke@lvr.de>
Montag, 7. September 2015 16:50
info@ursula-lanzerath.com
Bad Münstereifel, 26. Ä. FNP
Sehr geehrte Frau Lanzerath,
ich bedanke mich für die Übersendung der Planungsunterlagen im Rahmen derTÖB-Beteiligung zu o.a. Planung.
Auf der Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und
den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass
Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden, von daher ist
diesbezüglich nur eine Prognose möglich.
Ich verweise daher die Bestimmungen der §§ 15,16 DSchG NW (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der
Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen:
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere
Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45,
52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle
sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der
Arbeiten ist abzuwarten.
M it freundlichen Grüßen
Dr. Ursula Francke
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Endenicher Straße 133
53115 Bonn
Tel: 0228/9834-134
Fax: 0221/8284-0362
e-mail: ursula.francke@lvr.de
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 18.000 Beschäftigten für die 9,4
Millionen Menschen im Rheinland. M it seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 19 Museen und Kultureinrichtungen, drei
Heilpädagogischen Netzen, vier Jugendhilfeeinrichtungen und dem Landesjugendamt erfüllt er Aufgaben, die
rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit
Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. "Qualität für Menschen" ist sein
Leitgedanke.
Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die
Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten Politikerinnen und Politiker
aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.
Ursula Lanzerath
»mmmmmmimmutttKKmmmmmmmm
*as«
Von:
Gesendet:
An:
Betreff:
Hochgürtel, Arnold <Arnold.Hochguertel@wald-und-holz.nrw.de>
Freitag, 18. September 2015 08:58
ursula.lanzerath@t-onüne.de; ¡nfo@ursula-lanzerath.com
Bauleitplanung der Stadt Bad Münstereifel; hier: 26. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Münstereifel
Sehr geehrte Frau Lanzerath,
gegen die 26. Änderung des FNP der Stadt Bad Münstereifel "Parkplatz am Friedwald" bestehen aus
forstbehördlicher Sicht keine Bedenken.
Forstbehördliche Belange werden von der o. a. FNP-Änderung nicht berührt, da die Anlage des Parkplatzes am
Fried wald auf einer Wiesenfläche östlich des Wirtschaftsweges (Gemarkung Iversheim, Flur 7, Flurstück 33), die
bisher als Behelfsparkplatz genutzt wird, vorgesehen ist.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird aber schon darauf hingewiesen, dass der Waldrand des südlich vom vorgesehenen
Parkplatz gelegenen Wald von den notwendigen Baumaßnahmen zur Ertüchtigung des bisherigen
Behelfsparkplatzes unberührt bleibt.
M it freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.: Hochgürtel
Arnold Hochgürtel
Landesbetrieb Wald und Holz NRW
Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde Fachgebiet Hoheit Römerplatz 12
53947 Nettersheim
Telefon: 02486 8010-22
Telefax: 02486 8010-25
E-Mail: arnold.hochguertel@wald-und-holz.nrw.de
Internet: www.wald-und-holz.nrw.de
eusk Fr c h e n
Der Landrat
Postanschrift: K reit Euskirchen 53877 Euskirchen
Abt.
Pianungsbüro
Ursula Lanzerath
Veynauer Weg 22
53881 Euskirchen
hier:
60.13 Umwelt und Planung
Aktenzeichen;
60.13/61.30.004/26
bearbeitet von:
Frau H. Schmitz
Durchwahl:
02251/15 182
Telefax:
02251/15 654
E-Mail:
Heike.Schmitz@kreis-euskirchen.de
Dienstgebäude:
Jüiicher Ring 32
Zimmer.
A 216
Datum:
22.09.2015
26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Münstereifel "Parkplatz am
Friedwald"
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Ihr Schreiben vom 24.08.2015
Sehr geehrte Frau Lanzerath,
seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine
grundsätzlichen Bedenken.
Ich bitte jedoch die nachfolgend
Fachabteilungen zu berücksichtigen:
aufgeführten
Anregungen
und
Stellungnahmen
der
Untere Bodenschutzbehörde
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen dann keine Bedenken gegen das Planungsvorhaben,
wenn im weiteren Verfahren bodenschutzrechtliche Belange gem. § 4 LBodSchG berücksichtigt
werden.
Untere Landschaftsbehörde
Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das
Vorhaben. Abstimmungen haben bereits im Vorfeld dazu stattgefunden. Der Parkplatz soll mit
einer freiwachsenden Hecke landschaftsgerecht eingegrünt werden. Die Parkplatzfläche soll
wassergebunden hergesteilt werden, wie in Punkt 4.2 ausgeführt. Die versiegelte Fläche beträgt
gem. Grobkonzept (Kap. 3) ca. 1100 m2. Eine Durchgrünung mit einem Mittelstreifen wie
vorgesehen sollte mit kleinkronigen Bäumen erfolgen (z. B. Eberesche, Feldahorn im Abstand
von 10 m).
Telefon: (02251) 15-0
Telefax. (02251) 15-6S6
mailbox@kreis-euskirchen.de
www.kreis-euskirctien.de
USt-ld Nr. DE 122393798
Gtaubiger-IO: DE40202000000036M
Konten der Kreiskasse.
Kreissparkasse Euskirchen
IBAN: DE20 3825 0110 0001 000017
SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS
üf tamitienfreundüc
VR-Bank Nordeifel eG
IBAN: DE56 3708 9720 0100 1750 29
SWiFT-BIC GENO DE D1 SLE
ü p p 8is Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Unie 872: Kreishaus/DRK
Artenschutzrechtliche Bedenken bestehen nicht, wenn die Baumaßnahmen in der Zeit zwischen
1. Oktober und 15. März ausgeführt werden.
Träger der Landschaftsplanunq
Der Träger der Landschaftsplanung stimmt zu, sofern die Anregungen der ULB berücksichtigt
werden.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
(Schmitz)