Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
1,5 MB
Datum
15.03.2016
Erstellt
18.02.16, 17:11
Aktualisiert
18.02.16, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BAD MÜNSTEREIFEL
KREIS EUSKIRCHEN
REGIERUNGSBEZIRK KÖLN
26. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Parkplatz am Friedwald“, Gemarkung Iversheim
Begründung mit Umweltbericht
Stand: Abschließender Beschluss
Ergänzungen nach der öffentlichen Auslegung sind fett und kursiv dargestellt.
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Teil 1: Städtebauliche Begründung
1.0 Rechtsgrundlagen
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Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I
S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S.
1548).
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294).
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des
Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl.
1991 I S. 58) geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S.
1509).
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208)
2.0 Anlass und Ziele der Planung
Der Friedwald Bad Münstereifel, der 2006 eröffnet wurde, liegt oberhalb von Iversheim,
südöstlich des Ortes.
Zum Friedwald Bad Münstereifel gehören folgende Waldflächen:
• Gemarkung Iversheim, Flur 4, Flurstück 123 (teilweise), ca. 54,76 ha groß
• Gemarkung Iversheim, Flur 7, Flurstück 204 (teilweise), ca. 0,24 ha groß
Bisher haben dort rd. 3.200 Bestattungen (31.12.2014) stattgefunden. Jährlich finden rd.
500 Bestattungen statt.
Treffpunkt bzw. Ausgangspunkt der dort stattfindenden Bestattungen ist die St.-AntoniusKapelle, die sich in unmittelbarer Nähe des heutigen Friedwald-Parkplatzes befindet.
Der vorhandene Parkplatz, der über Wirtschaftswege von Iversheim kommend erreicht
wird und ca. 1 km von der Ortslage entfernt ist, kann bei größeren Trauerfeiern oder auch
an besonderen Feiertagen die Fahrzeuge der Besucher nicht alle aufnehmen. Für solche
Fälle wird eine Wiesenfläche östlich des Wirtschaftsweges (Gemarkung Iversheim, Flur 7,
Flurstück Nr. 33) als Behelfsparkplatz genutzt. Dieses Provisorium ist aber je nach Wetterlage nicht nutzbar.
Die Stadt Bad Münstereifel beabsichtigt daher eine Teilfläche des Flurstücks von rd. 1.200
qm als Parkplatz herzurichten. Der Parkplatz soll sowohl nach Osten als auch nach Norden durch eine Eingrünung gefasst werden. Insgesamt sind ca. 40 Parkplätze geplant.
Die Zufahrt über Iversheim wird, trotz der zum Teil sehr engen Straßen in der Ortslage,
beibehalten.
In der Vergangenheit wurden zwar umfängliche Untersuchungen hinsichtlich einer
alternativen Zufahrt durchgeführt. Zu der bestehenden Zufahrtssituation wurde weder eine wirtschaftlich noch eine ökologisch vertretbare Alternative gefunden.
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Parkplätze bzw. nicht überdachte Stellplätze für Personenkraftwagen und Motorräder sind
ab einer Größe von 100 qm baugenehmigungspflichtig. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Genehmigung zu erlangen, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Quelle: bing maps.com
3.0
Rahmenbedingungen
3.1 Regionalplan
Im Regionalplan, Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen ist der Planbereich als
„Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ ausgewiesen.
3.2
Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel stellt den Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dar. Südlich angrenzend ist Fläche für Wald dargestellt.
Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel
für den Bereich Parkplatz Friedwald
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3.3
Landschaftsplan
Der Änderungsbereich liegt in Geltungsbereich des Landschaftsplanes 04 „Bad Münstereifel“. Der Landschaftsplan setzt für den Änderungsbereich Landschaftsschutzgebiet 2.2-4
Landschaftsschutzgebiet „Strukturreicher Grünlandkomplex östlich Iversheim“ fest. Sowohl westlich als auch östlich des Gebietes befinden sich die geschützten Landschaftsbestandsteile 2.4-5 „Maare und Teiche am Flamersheimer Wald“.
Für die Baumaßnahme ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot
des Landschaftsplanes „04 Bad Münstereifel“ für die nach 2.2.0 in Verbindung mit
dem Verbot des § 26 Abs. 2 BNatSchG geschützten Flächen einzuholen.
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4.0
Inhalt der Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Änderungsbereich ist derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Aufgrund der geringen Größe des Änderungsbereiches von insgesamt rd. 2.200 qm incl. Eingrünung soll die geplante
Nutzung als Parkplatz durch das Symbol „P“ dargestellt werden.
Grobentwurf Parkplatz, Stadt Bad Münstereifel
Geplante Änderung
5.0
Planungsfaktoren
5.1
Verkehrliche Erschließung
Die Erschließung des Änderungsbereiches erfolgt, wie bisher über die vorhandene Zufahrt von dem Buschhöhlenweg und ausgebaute Wirtschaftswege.
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5.2
Ver- und Entsorgung
Der geplante Parkplatz ist als Schotterplatz geplant. Ver- und Entsorgungseinrichtungen
sind nicht erforderlich.
5.3
Auswirkungen der Planung
Die Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung, insbesondere die Auswirkungen
auf die Umweltbelange, werden im Umweltbericht untersucht und durch Minderungs- und
Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.
Der vorhandene, entlang des als Zufahrt dienenden Wirtschaftsweges stockende
Gehölzbestand ist zu erhalten und während der Baumaßnahmen gemäß DIN 18.915
zu schützen. Ebenso der südlich angrenzende Waldbestand.
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Teil 2:
Umweltbericht
1.0 Allgemeines
Aufgrund des Artikel 6 des Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG –Bau) in der seit
20.07.2004 geltenden Fassung ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung (UP) durchzuführen. Gegenstand der Umweltprüfung sind nach § 2 Abs. 4 Satz 1
BauGB die Umweltbelange, auf die eine Durchführung des Bauleitplanes voraussichtlich
erhebliche Umweltauswirkungen haben kann. Aufgabe der Umweltprüfung ist die Ermittlung und Beschreibung der erheblichen Umweltauswirkungen der geplanten Nutzungen
und Vorhaben. Die Ergebnisse sind im Umweltbericht darzustellen, der gesonderter Teil
der Begründung der Bauleitpläne ist. Inhalt und Form des Umweltberichtes regelt die Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.
Folgende Umweltschutzgüter werden betrachtet:
Mensch (incl. menschlicher Gesundheit)
Pflanzen und Tiere
Boden / Wasser
Klima / Luft
Landschaftsbild / Erholung
Kultur- und sonstige Sachgüter
Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern
Insbesondere sollen die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichern, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen berücksichtigen. Ergänzend sieht der Gesetzgeber den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden vor. Weiterhin zu berücksichtigen sind die Zielvorgaben anderer Pläne oder Regelungen und Maßnahmen zur Umweltvorsorge.
Auf der Planungsebene des Flächennutzungsplanes ist die Umweltprüfung nicht in der
Detailschärfe erforderlich wie auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, trotzdem
sind auch auf dieser Ebene alle Umweltmedien und -belange zu prüfen, die im § 1 Abs. 6
Nr. 7 BauGB aufgeführt sind. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Planbegründung, dessen Aufbau durch die Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB vorgegeben ist.
2.0 Beschreibung des Projektes
2.1
Ziel und Zweck sowie Erforderlichkeit der Planänderung
Mit der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Münstereifel sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung weiterer Parkmöglichkeiten
am Friedwald in Iversheim geschaffen werden.
Parkplätze bzw. nicht überdachte Stellplätze für Personenkraftwagen und Motorräder sind
ab einer Größe von 100 qm baugenehmigungspflichtig. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Genehmigung zu erlangen, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
2.2
Planerische Bindungen
Im Regionalplan, Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen ist der Änderungsbereich
als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ ausgewiesen.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel stellt die Änderungsbereiche als Fläche für die Landwirtschaft dar.
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Der Änderungsbereich liegt in Geltungsbereich des Landschaftsplanes 04 „Bad Münstereifel“. Der Landschaftsplan setzt für den Änderungsbereich Landschaftsschutzgebiet 2.2-4
Landschaftsschutzgebiet „Strukturreicher Grünlandkomplex östlich Iversheim“ fest.
3.0 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes
Baugesetzbuch (BauGB): Sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Vermeidung und
Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Erhaltung landschaftlicher Strukturen; Erhaltung,
Entwicklung und Wiederherstellung naturnaher und natürlicher Gewässer; Schutz der
natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt; Geringhalten schädlicher Umwelteinflüsse durch landschaftspflegerische Maßnahmen; Ausgleich von Beeinträchtigungen
in Natur und Landschaft; Sicherung des Erlebnis- und Erholungsraumes des Menschen.
Landschaftsgesetz (LG): Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung landschaftlicher
Strukturen; sparsame, schonende und nachhaltige Nutzung der Naturgüter; Erhaltung,
Entwicklung oder Wiederherstellung der natürlichen oder naturnahen Gewässer; Geringhalten von schädlichen Umwelteinwirkungen; Erhaltung und Entwicklung der biologischen
Vielfalt; Schutz der natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt; Erhaltung und
Entwicklung von Naturbeständen im besiedelten Bereich; Erhaltung unbebauter Bereiche
und Entsiegelung nicht mehr benötigter versiegelter Flächen; Sicherung des Erlebnis- und
Erholungsraumes des Menschen.
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG): Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung
der Funktionen des Bodens; Vermeidung von Beeinträchtigungen seiner natürlichen
Funktionen.
Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Gewährleistung einer nachhaltigen
Entwicklung.
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG): Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen; sparsame Verwendung des Wassers; Bewirtschaftung der
Gewässer, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen.
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen,
Boden, Wasser, Atmosphäre und Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen.
Denkmalschutzgesetz (DSchG): Erforschung und Erhaltung von Kulturdenkmalen und
Denkmalbereichen.
Gesetz zur Landesentwicklung Landesentwicklungsprogramm – LEPro: Das Landesentwicklungsprogramm formuliert Ziele u.a. zum Schutz vor Hochwässern. Es ist sicherzustellen, dass die notwendigen Freiflächen für die Grundwasserneubildung, den Wasserabfluss, den Schutz vor Hochwässern und für Abwasseranlagen erhalten bleiben bzw. wiederhergestellt werden.
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4.0 Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund
und Boden
Für den geplanten Parkplatz wird eine Fläche von rd. 1.200 qm benötigt. Die Parkplatzfläche soll wassergebunden hergestellt werden.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist mit der Unteren Landschaftsbehörde Art und Umfang der geplanten landschaftsgerechten Eingrünung mit einer
freiwachsenden Laubholzhecke sowie des mit Hochstämmen bepflanzten Mittelstreifens abzustimmen.
5.0 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im
Einzugsbereich der Planung
5.1
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit
sowie auf die Bevölkerung insgesamt
5.1.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Mensch
Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind vorrangig die Aspekte Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Luftschadstoffe, Gerüche, Lärmimmissionen und gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen.
Daraus abgeleitet sind zu berücksichtigen:
o die Wohn- und Wohnumfeldfunktionen,
o die Erholungsfunktionen.
5.1.2 Zu erwartende Auswirkungen bei Durchführung des Vorhabens
Mit der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine wesentlichen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch erwartet.
Durch die Bereitstellung weiterer Parkmöglichkeiten am Friedwald wird eine Reduzierung
des Parksuchverkehrs und damit auch eine Entspannung der Verkehrssituation in Iversheim erwartet.
5.2
Umweltbezogene Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen sowie die biologische Vielfalt
5.2.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen
Der geplante Parkplatzbau mit einem wassergebundenen Aufbau bedingt Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft. Der Eingriff wird durch eine Eingrünung des Parkplatzes kompensiert.
5.2.2 Artenschutz
Die Artenschutzrechtlichen Belange wurden im Vorfeld mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen abgestimmt.
§ 44 BNatSchG behandelt u.a. die angesprochenen Artengruppen Vögel und Fledermäuse.
Die Störungen durch den PKW-Verkehr sind temporär und beschränken sich auf die
dafür vorgesehenen Areale (Wege, Zufahrt, Parkplatz), nicht jedoch auf den Waldinnenbereich. Eine starke Beeinträchtigung des Waldes besteht nicht.
Der Parkplatz soll mit einer freiwachsenden Hecke landschaftsgerecht eingegrünt werden.
Die Parkplatzfläche soll wassergebunden hergestellt werden. Die versiegelte Fläche beträgt gemäß dem Grobkonzept ca. 1.100 m2. Eine Durchgrünung mit einem Mittelstreifen
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wie vorgesehen sollte mit kleinkronigen Bäumen erfolgen (z. B. Eberesche, Feldahorn im
Abstand von 10 m).
Artenschutzrechtliche Bedenken können ausgeräumt werden, wenn die Baumaßnahmen
in der Zeit zwischen 1. Oktober und 15. März ausgeführt werden.
5.3
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Boden
Die bodenschutzrechtlichen Belange gemäß § 4 LBodSchG werden berücksichtigt.
5.4
Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
Wasserrechtliche Belange sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen.
5.5
Schutzgut Klima / Luft
Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft sind nicht zu erwarten.
5.6
Schutzgut Landschafts- / Ortsbild
Auswirkungen auf das Schutzgut Landschafts- und Ortsbild sind nicht zu erwarten.
5.7
Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Es sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen.
Auf die Bestimmungen der §§ 15,16 DSchG NW (Meldepflicht und Veränderungsverbot
bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) wird hingewiesen.
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax:
02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst
unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den
Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
6.0
Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
Erhebliche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Mensch einerseits und Tieren,
Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima andererseits sowie Kultur- und Sachgütern sind
unter Berücksichtigung der getroffenen Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen nicht zu
erwarten.
7.0
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
7.1
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der
Planung
Mit der beabsichtigen Planung sind, wie in Kapitel 5 beschrieben, keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden.
7.2
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung
der Planung
Ohne die Umsetzung der Planung würden die Bereiche weiterhin landwirtschaftlich genutzt.
7.3
Prüfung von Standort- und Planungsalternativen / Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Standortalternativen stehen nicht zur Verfügung.
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7.4
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen
Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt
(Monitoring)
Eine Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt innerhalb des Plangebietes erfolgt
im Rahmen der konkreten Parkplatzplanung.
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9.0
Abschließende Zusammenfassung und Bewertung
Mit der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Münstereifel sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen die Errichtung bzw. des Erweiterung des unbefestigten Besucherparkplatzes „Friedwald Bad Münstereifel“ geschaffen werden.
Der vorhandene Parkplatz, der über Wirtschaftswege von Iversheim kommend erreicht
wird und ca. 1 km von der Ortslage entfernt ist, kann bei größeren Trauerfeiern oder auch
an besonderen Feiertagen die Fahrzeuge der Besucher nicht alle aufnehmen. Die Stadt
Bad Münstereifel beabsichtigt daher eine Teilfläche des Flurstücks von rd. 1.200 qm als
Parkplatz herzurichten. Der Parkplatz soll sowohl nach Osten als auch nach Norden durch
eine Eingrünung gefasst werden.
Als voraussichtliche Umweltauswirkungen im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB, die mit der
Bauleitplanung vorbereitet werden, sind der Verlust von Boden und Bodenfunktionen
durch teilweise Versiegelung, der damit verbundene erhöhte Oberflächenabfluss und die
verringerte Grundwasserneubildungsrate sowie die Veränderung der Lebensräume von
Tieren und Pflanzen zu nennen.
Es werden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen getroffen.
Schutzwürdige Biotope oder städtische Biotopverbundflächen sind von dem Vorhaben
nicht betroffen. Hinweise auf das Vorkommen von Lebens- oder Ruhestätten gesetzlich
geschützter, planungsrelevanter oder gefährdeter Arten liegen nicht bisher vor.
Die Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter werden als nicht erheblich eingestuft.
aufgestellt: Januar 2016
Planungsbüro Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath
Euskirchen