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Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung einer Lagerhalle auf dem Anwesen St.-Rochus-Str. 1, Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 9, Flurstück 34 hier:Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
06.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung einer Lagerhalle auf dem Anwesen St.-Rochus-Str. 1, Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 9, Flurstück 34

hier:Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung einer Lagerhalle auf dem Anwesen St.-Rochus-Str. 1, Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 9, Flurstück 34

hier:Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP71013/2007 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 18.10.2007 Betreff: Bauantrag zur Errichtung einer Lagerhalle auf dem Anwesen St.-Rochus-Str. 1, Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 9, Flurstück 34 hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur- und Stadtentwicklung beschließt das Einvernehmen gemäß § 36 des Baugesetzbuches zum vorliegenden Bauantrag zur Errichtung einer Lagerhalle auf dem Anwesen St.-Rochus-Str. 1 als sonstiges Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 2 des Baugesetzbuches im Außenbereich von Bedburg-Kaster zu erteilen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 24.07.2007 wird beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Bauaufsichtsamt, ein Bauantrag zur Errichtung einer Lagerhalle auf dem Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 9, Flurstück 34 gestellt. Mit Verfügung vom 10.08.2007 bittet der Landrat des Rhein-Erft-Kreises nunmehr um Stellungnahme zum Bauantrag. Das Grundstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 des Baugesetzbuches. Im Außenbereich gem. § 35 Abs. 2 können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt die betreffende Fläche als „Gewerbliche Baufläche“ (GE) dar. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist daher nicht gegeben. Die ausreichende Erschließung im Sinne von § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch ist über die St.-Rochus-Straße gesichert. Aufgrund der Eigenart der Nutzung wird das Vorhaben als sonstiges Vorhaben gewertet. Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Erteilung des Einvernehmens. Die Verwaltung hat daher vor Fristablauf gemäß § 36 Abs. 2 Baugesetzbuch ( „...Das Einvernehmen der Gemeinde und die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde gelten als erteilt, wenn sie nicht binnen zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens der Genehmigungsbehörde verweigert werden;...“) das Einvernehmen vorbehaltlich erteilt. Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Analogen: Übersichtsplan, Lageplan 50181 Bedburg, den 04.10.2007 ----------------------------------Jung / Klütsch Mitteilungsvorlage WP7-1013/2007 ----------------------------------Leveringhaus ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Seite 2