Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00-FNP 30. Ä.BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 16. 03. 2005
Vorlagen-Nr.:
23/2005
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
19.04.2005
03.05.2005
17.05.2005
TOP: 30. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich
des Ortsteils Obermaubach, Teilbereiche „Bergsteiner Straße“ und Verlängerung „Vor dem
Bovenberg“
I. Sach- und Rechtslage:
Die Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen in den o. a. Bereichen ist auch bereits seit Jahren
Gegenstand der politischen Beratungen. Die betroffenen Teilbereiche wollen Sie den beigefügten
Ablichtungen Anlage 1 („Bergsteiner Straße“) und Anlage 2 (verlängerte Straße „Vor dem
Bovenberg“) entnehmen. Hierzu folgende Anmerkungen:
Zu 1: „Bergsteiner Straße“
Die Teilfläche wurde seinerzeit im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes von
der Genehmigung ausgeklammert (weißer Fleck) und sollte im Rahmen der 6. Änderung des FNP
als Wohnbaufläche dargestellt werden. Dieses Verfahren wurde, wie bereits an anderen Stellen
erwähnt, mit Hinblick auf die Rechtskraft des Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen zurückgestellt.
Auf meine Anfrage hin hat die Untere Landschaftsbehörde mit Verfügung vom 02.12. 2004
bestätigt, dass gegen die Ausweisung einer Wohnbaufläche in diesem Bereich aus
landschaftsplanerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Vor diesem Hintergrund
habe ich mit Bericht vom 28. 12. 2004 eine erneute Anfrage gem. § 20 Landesplanungsgesetz bei
der Bezirksregierung gestellt. Die Bezirksregierung hat nunmehr auch mit Verfügung vom 27. 01.
2005 die Anpassung an die Ziele der Raumordnung bestätigt, sodass es nunmehr möglich ist, eine
Flächennutzungsplanänderung durchzuführen.
Zu 2: Bereich verlängerte Straße „Vor dem Bovenberg“
Die vorgenommene Gebietsabgrenzung in der Anlage 2 bedarf zunächst noch zusätzlicher
Erläuterungen. Bei dem mit Ziffer 1 gekennzeichneten Teilbereich nördlich des Wirtschaftsweges
handelt es sich um Grundstücke, die bereits im wirksamen Flächennutzungsplan als
Wohnbauflächen ausgewiesen sind. Eine Bebauung ist derzeit jedoch nicht möglich, da diese
Flächen im Außenbereich liegen und die Erschließung nicht gesichert ist. Eine Änderung des
Flächennutzungsplanes in diesem Bereich ist somit nicht erforderlich.
Die vorgesehene Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen bezieht sich also ausschließlich auf
die mit Ziffer 2 gekennzeichneten Grundstücke südlich des Wirtschaftsweges. Auch dieser Bereich
war bereits mehrfach Gegenstand der politischen Beratungen zum einen im Zusammenhang mit
den ungenehmigten baulichen Anlagen auf der Parzelle 398 (Angelegenheit Limmer) und zum
anderen im Bereich der Parzellen 146, 530 und 531.
-2Bezüglich der Parzelle 398 liegt bisher kein konkreter Ratsbeschluss vor. Bezüglich der Parzellen
146, 530 und 531 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 02. 03. 2000
beschlossen, diesen Bereich als Wohnbaufläche auszuweisen, das entsprechende
Flächennutzungsplanänderungsverfahren jedoch bis zum Eintritt einer neuen Rechtslage
(Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen) zurückzustellen.
Zwischenzeitlich liegt sowohl eine positive Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde vor;
auch die Bezirksplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Köln hat die Anfrage nach § 20
Landesplanungsgesetz positiv beschieden. Aus diesem Grunde kann auch nunmehr in diesem
Bereich eine Änderung des Flächennutzungsplanes grundsätzlich erfolgen.
Aufgrund der bisherigen Diskussionen halte ich es jedoch für geboten, nochmals auf folgende
Problematiken hinzuweisen:
Die Eigentümer der mit Ziffer 1 gekennzeichneten Flächen sind mit einer Ausnahme zumindest
derzeit an einer Bebauung und Erschließung nicht interessiert. Eine Erschließung ist jedoch nur
dann sinnvoll, wenn auch tatsächlich eine beidseitige Bebauung erfolgt. Durch die Änderung des
Flächennutzungsplanes ergeben sich zwar noch keine Baurechte; es werden jedoch Hoffnungen
geweckt. Bei der Aufstellung eines konkreten Bebauungsplanes ist jedoch mit Sicherheit mit dem
Widerstand zahlreicher Anlieger zu rechnen.
Allein die Änderung des Flächennutzungsplanes hilft aber auch dem Eigentümer der Parzelle 398
in seinem anhängigen Rechtsstreit nicht weiter. Ohne konkreten Bebauungsplan würde sich der
dort ungenehmigt errichtete Baukörper nach wie vor planungsrechtlich im Außenbereich befinden
und müsste von daher beseitigt werden.
Das Bauordnungsamt des Kreises Düren hat von einer Abbruchverfügung bisher im Hinblick auf
das bevorstehende Planverfahren verzichtet.
Unter Abwägung aller Belange schlage ich Ihnen dennoch vor, die Änderung des
Flächennutzungsplanes durchzuführen. Hiermit ist für die Zukunft die Aufstellung eines konkreten
Bebauungsplanes gesichert. Die Entscheidung, ob bereits zum jetzigen oder zu einem späteren
Zeitpunkt die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen wird, sollte erst nach Durchführung
einer konkreten Bürgerinformation getroffen werden. Da im Zusammenhang mit der Änderung des
Flächennutzungsplanes ohnehin eine formelle Bürgerinformation durchgeführt werden muss, kann
diese Befragung zeitgleich erfolgen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden sich auf max. 500,00 € belaufen.
Haushaltsmittel stehen bereit.
III. Beschlussvorschlag:
„1.) Die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Änderung beinhaltet die Ausweisung von Wohnbauflächen im Ortsteil
Obermaubach, und zwar in den Teilbereichen „Bergsteiner Straße“ und
Verlängerung der Straße „Vor dem Bovenberg“ entsprechend den Abgrenzungen in
den der Sitzungsvorlage beigefügten Planunterlagen.
2.) Die Verwaltung wird ermächtigt, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
-33.) Im Zusammenhang mit dem vorgenannten Verfahren soll die Verwaltung bezüglich
der Fläche Verlängerung „Vor dem Bovenberg“ auch die Frage der Aufstellung
eines konkreten Bebauungsplanes erörtern.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
- Anlagen IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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